Papua-Neuguinea: Urteil des Verfassungsgerichts zum australischen Gefangenenlager

Heute entschied das Hohe Gericht der Parlamentarischen Monarchie Papua-Neuguinea, dass die Betreibung des australischen Aufnahmelagers auf Manus Island für Asylsuchende illegal ist.

Australiens Regierung hatte vor ein paar Jahren entschieden, Menschen schon auf dem Meer vor dem Betreten der Küste durch die Küstenwache und durch das Militär abzufangen und nach Manus Island und Nauru zu deportieren, deren Regierungen dafür viel Geld einkassierten. Diese Praxis der Abschreckung wurde unter der neugewählten Regierung Australiens weitergeführt und bis heute verteidigt.

Mit dieser brutalen Methode hat Australien gegen die eigene Verfassung verstossen. Der Aufenthalt in den Lagern wurde zeitlich nicht begrenzt, es handelte sich somit um eine dauerhafte Internierung, eine Freiheitsberaubung gegen den Willen der Betroffenen, die sich nicht juristisch verteidigen konnten. Mehr als tausend Menschen, darunter viele Frauen und Kinder, leiden – zum Teil seit mehreren Jahren – unter ihrem ungewissen Schicksal und sind der Willkür der Sicherheitskräfte schutzlos ausgesetzt.

Nicht zuletzt der australischen Opposition und den Menschenrechtlern im eigenen Land und der Weltöffentlichkeit, die durch zahllose Berichte über die Zustände in dem Lager internationalen Druck aufbauten ist es zu verdanken, dass der Hohe Gerichtshof von Papua-Neuguinea heute einhellig das Urteil fällte, dass das Internierungslager durch beide Regierungen aufzulösen ist, da dessen Existenz auch nach dem eigenen Gesetz gegen die Verfassung verstösst und die Gefangenen daraus zu entlassen sind.

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Quelle: https://de.scribd.com/doc/310460829/Manus-Island-decision