Freigekauft – Rechnung bleibt offen

Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad e.V. vom 3. Mai 2016

Jahrzehntelang fuhren die Atomkraftwerksbetreiber Jahr für Jahr Milliardengewinne ein. Doch das finanzielle Risiko für den strahlenden Müll sollen die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen tragen. Schließlich stünden die großen Energiekonzerne in einer wirtschaftlich schwierigen Situation in der man sie nicht über Gebühr belasten könne.

Zu diesem Ergebnis kam die von Wirtschaftsminister Gabriel eingesetzte „Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK)“.

Dazu sollen die Verantwortlichkeiten neu aufgeteilt werden. Die Verantwortlichkeit, die Kosten und die Rückstellungen für den Rückbau und die Verpackung der radioaktiven Abfälle sollen bei den Konzernen verbleiben. In einem Nachhaftungsgesetz soll die Nachschusspflicht der Konzerne für eventuell steigende Kosten in diesen Bereichen festgeschrieben werden. Die Verantwortlichkeit und die Kosten für die Zwischenlagerung, die Herstellung endlagerfähiger Gebinde für hochradioaktiven Müll, für etwaige Nachkonditionierungen für schwach- und mittelradioaktiven Müll, für die Transporte von den Zwischenlagern in ein „Endlager“ sowie für die „Endlagerung“ soll der Staat tragen. Dafür erhält er von den Energiekonzernen Rückstellungen in Höhe von 23,3 Mrd. Euro. Mit diesen Zahlungen sollen die Konzerne von allen weiteren Verpflichtungen endgültig entbunden werden.

Detallierte Informationen über Auftrag, Zusammensetzung und Ergebnisse der Kommission sowie die Kritik unter www.atommuellreport.de

Kostensteigerungen sind vorprogrammiert

Bestes Beispiel ist Schacht KONRAD. Ursprünglich wurden die Kosten für das Projekt auf 900 Mio. Euro geschätzt. Dieser Betrag war bereits mit den Kosten für Planung und Erkundung im Jahr 2007 mit 930 Mio. Euro überschritten. Für die Errichtungsphase von 2008 bis – inzwischen – 2022 rechnet die Bundesregierung mit 2,9 Mrd. Euro (Projektkostenschätzung der dbe von 2013). Die Betriebskosten während der Einlagerung werden mit 81,6 Mio. Euro/Jahr (Preisstand 2012) geschätzt, die Stilllegungskosten mit 290 Mio. Euro. Insgesamt setzt das Bundesumweltministerium die Gesamtkosten derzeit auf 7,2 Mrd. Euro an. Preisssteigerungen absehbar!