Kriegsverbrechen in Sarmada, Syrien: Fragt Bundeswehr, Bundesnachrichtendienst und ihre „Opposition“
Das Kriegsmandat des Staates für die Bundeswehr im Angriffskrieg gegen Syrien umfasst „Luftüberwachung“ und „Aufklärung“. Eingesetzt werden u.a. Tornado-Kampfbomber und A.W.A.C.S.-Einheiten. Angesichts des moralisch-politischen Zusammenbruchs von Liberalen, Demokraten, Pazifisten, Sozialdemokraten und politischen Linken, sowie jedweder parlamentarischen und außerparlamentarischen Opposition im fortschrittlichen Spektrum, muss nun die Öffentlichkeit der Republik um so entschlossener Aufklärung von Bundeswehr und Bundesnachrichtendienst über das Kriegsverbrechen im syrischen Sarmada nahe des N.A.T.O.-Staates Türkei fordern.
Syrien: U.N.-Generalsekretär Ban Ki-Moon wertet den Angriff auf das Flüchtlingslager bei Sarmada in der Provinz Idlib am 5. Mai, der Dutzende Tote forderte und entweder mit Granaten, Raketen und / oder Flugzeugen ausgeführt wurde, in einer Erklärung als ein mögliches Kriegsverbrechen und fordert die Militärmächte im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen dazu auf, endlich tätig zu werden und den Internationalen Strafgerichtshof für eine Untersuchung anzurufen.
Die Bundeswehr ist in diesen Angriffskrieg gegen Syrien als Teil der zweiten internationalen Kriegskoalition der Willigen nach der Irak-Invasion in 2003 verwickelt. Vor dieser neuen internationalen Kriegskoalition warnte Radio Utopie bereits, bevor diese auf dem Gipfel des Nordatlantikpakts (N.A.T.O.) in Wales im September 2014 offiziell vorgestellt wurde. Vor Weihnachten 2015, im Schatten von Operation Asyl und den Attentaten in Paris vor der Syrien-Konferenz in Wien und dem G20-Gipfel in der Türkei, schickte der Staat am 4. Dezember per Bundestagsbeschluss 1200 deutsche Soldaten der Bundeswehr in den Krieg
„in Syrien sowie auf dem Territorialgebiet von Staaten, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt, sowie im Seegebiet östliches Mittelmeer, Persischer Golf, Rotes Meer und angrenzende Seegebiete. Darüber hinaus kann auch eine begrenzte Anzahl deutscher Soldatinnen und Soldaten in Stäben anderer Staaten und der internationalen Allianz erfolgen, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt.“
Auftrag der deutschen Militärs, u.a.:
– Einsatzunterstützung durch Luftbetankung,
– See- und Luftraumüberwachung,
− Aufklärung,
− Austausch und Abgleich gewonnener Lageinformationen mit weiteren Akteuren der internationalen Allianz gegen den IS im Rahmen des Auftrags,
− Wahrnehmung von Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben gegenüber Hauptquartieren der multinationalen Partner und im Rahmen der internationalen Allianz gegen den IS,
Einzusetzende Fähigkeiten der Bundeswehr, u.a.:
− Führung,
− Führungsunterstützung,
− Aufklärung,
− militärisches Nachrichtenwesen,
also neben Tornado-Kampfbombern, Marine-Streitkräften, Spezialeinheiten und Anderen auch der Bundesnachrichtendienst, mit seinen Weltraumtheoretikern und Satelliten-Kapazitäten.
Glaubt man nun der staatlichen „Opposition“ der Parteien „Bündnis 90/Die Grünen“ und „Die Linke“, die die „Revolution“ in Syrien seit 2011 mehr oder weniger immer offen unterstützt haben, dann enthielt dieses Kriegsmandat in seiner gesamten Auflistung von einzusetzenden deutschen Militär und Spionage-Kräften („Luftüberwachung“, „Aufklärung“) keinen einzigen Hinweis darauf, dass auch Bundeswehr-Einheiten der A.W.A.C.S.-Luftüberwachung zum Einsatz kommen könnten. Während der gesamten Sitzung des Bundestages am 4. Dezember 2015 fielen die Begriffe „Awacs“ oder „Luftüberwachung“ auch nur ein einziges Mal.
Am 18. Dezember wurden dann die Abgeordneten aller Parteien vom Einsatz deutscher A.W.A.C.S.-Einheiten u.a. in Syrien, im Irak und in der Türkei durch die Regierung informiert. Der Gipfel des Zynismus und der Verlogenheit des Staates, in all seinen Gliederungen, fand sich im Schreiben der Regierung an seine „Volksvertreter“ mit Datum vom 18.12.2015: Ein gesondertes Bundestagsmandat für den Einsatz der A.W.A.C.S., entsprechend Urteil 2 BvE 1/03 vom 7. Mai 2008 durch das Bundesverfassungsgericht, brauche es nicht, so Außenamt und Verteidigungsministerium, denn:
„Der Einsatz von Waffengewalt ist derzeit nicht zu erwarten.“
Was taten die „Volksvertreter“, mit ihrer „Opposition“ von „Die Linke“ und „Bündnis 90/Die Grünen“? Sie taten nichts, sondern fuhren in den Weihnachtsurlaub. Dafür heuchelten sie was das Zeug hielt, als die Regierung am zweiten Weihnachtstag über die „Bild“-Zeitung die Kollaboration der „Opposition“ öffentlich machte.
Bis heute hat die sogenannte „Opposition“ von „Bündnis 90/Die Grünen“ und „Die Linke“, natürlich entgegen aller Ankündigungen und Beschlüsse, keine Verfassungsklage gegen die Beteiligung deutscher Soldaten in den Kriegen in der Türkei, in Syrien und im Irak eingereicht.
Heuchlerisch wurde sich gewunden und herausgeredet, obwohl sogar Bundeswehr-Jurist Daniel-Erasmus Khan die juristische Begründung für das Kriegsmandat in der Luft zerriss. Dabei verfügen beide Parteien jeweils über einen Ministerpräsidenten, Winfried Kretschmann in Baden-Württemberg und Bodo Ramelow in Thüringen, die jederzeit vor dem Bundesverfassungsgericht nach Artikel 93 eine „abstrakte Normenkontrolle“ gegen die Regierung einreichen können. Wie das Bundesverfassungsgericht Radio Utopie ausdrücklich bestätigte, umfasst dieses Kontrollrecht jeder Landesregierung über die Bundesregierung, „Bundes- oder Landesrecht jeder Rangstufe“ auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen.
Wer nun die Behauptungen der Invasionsmächte im Syrien-Krieg, deren Kräfte vor Ort, oder die in der U.S.-Hegemonie basierten und etablierten Nachrichten-Konsortien und Agenturen glaubt, die Russische Föderation sei in das offenkundige Kriegsverbrechen in Sarmada verwickelt, sollte wissen, was dieses Kriegsverbrechen am 5. Mai versuchte zu überdecken.
Am 5. Mai spielte das Orchester des St. Petersburger Mariinski-Theaters mit dem Chefdirigenten der Münchner Philharmoniker, Waleri Abissalowitsch Gergijew, unter anderem Werke von Johann Sebastian Bach im von syrischen und russischen Truppen befreiten Palmyra. Dieses war zuvor unter großen Opfern den Klauen der Schlächter der Invasionsmilizen unter Flagge eines „Islamischen Staates“ entrissen worden war.
Dieses Konzert, es repräsentiert das Aufblitzen der Zivilisation und Menschlichkeit, in einem vom U.S.-Imperium vor nunmehr fast 15 Jahren begonnenen und durch die „Authorization for Use of Military Force“ vom 14. September 2001 legitimierten weltweiten Terrorkrieg („global war on terror“), mit über 2 Millionen Toten, in ihrer überwältigenden Mehrheit Muslime in den Kriegsgebieten in Asien und Afrika.
Hier die Aufzeichnung dieses wunderbaren, wunderbaren Konzerts im befreiten Palmyra, dem der Präsident der Russischen Föderation, Wladimir Putin, in einer Liveschaltung beiwohnte.
(…)
Artikel zum Thema:
28.03.2016 Erinnern Sie sich? Die Verfassungsklage der „Opposition“ gegen den Bundeswehr-Krieg in der Türkei, Syrien, Irak?
Nicht nur die parlamentarische, auch die außerparlamentarische Opposition stellt sich weiter tot oder dumm und spielt der U.S.-geführten internationalen Kriegskoalition und ihrer Bundesregierung weiter in die Hände. Der moralisch-politische Zusammenbruch von Friedensbewegung, Sozialdemokratie, Liberalen und Linken setzt sich weiter fort. Bericht aus einer Republik außer Funktion.
20.08.2012 Bin NachDenken über Syrien: Im Bundestag sitzt ein verlogener, feiger, fauler Sauhaufen
Wenn ein Parlament öffentlich erklärt, dass es weniger weiss als in der Zeitung steht – was sagt uns das?
Rechtschreibfehler korrigiert am 07.10.2016