Seit 2002 betriebene „strategische Überwachung der Telekommunikation“ soll nun ins B.N.D.-Gesetz
Der Staat will sein jahrzehntelang mit Wissen aller Parteien, der gesamten Presse und jeder etablierten Organisation betriebenes Raubkopieren der gesamten Telekommunikation im und über das Territorium der Republik von der Verordnungsebene ins B.N.D.-Gesetz befördern.
Die Republik ist derweil weiterhin außer Funktion gesetzt.
Die nach Kriegsbeginn in 2001 von der Regierung in ihrer ersten Form erlassene und in 2002 zur offiziellen „strategischen Überwachung der Telekommunikation“ (Zitat aus der „Begründung zum Entwurf für eine Erste Verordnung zur Änderung Telekommunikations-Überwachungsverordnung“ vom 29. April 2002) ausgebauten Telekommunikations-Überwachungsordnung (TKÜV) verpflichtet heute jeden relevanten Provider,
„die Aufstellung und den Betrieb von Geräten des Bundesnachrichtendienstes zu dulden, die nur von hierzu besonders ermächtigten Bediensteten des Bundesnachrichtendienstes eingestellt und gewartet werden dürfen“
und dem Bundesnachrichtendienst (B.N.D.) eine
„vollständige Kopie der Telekommunikation“
zu übergeben.
Heise.de dazu bereits am 1.Februar 2002:
„Offenbar, so vermuten nun Experten, will der Bundesnachrichtendienst wohl nun selbst 100 Prozent erfassen, um dann freiwillig nur 20 Prozent auszuwerten.“
In 2005 verfügte die Regierung durch eine weitere Verschärfung der TKÜV auch offiziell die „Überwachung“ von Netzknoten auf deutschem Territorium, auch „vom und in das Ausland geführten Telekommunikationsverkehr“, wie das Bundesverfassungsgericht am 13. Mai 2009 in in Beschluss 1 BvL 7/08 ausdrücklich bestätigte. Alle Parteien des Bundestages, auch „Die Linke“ (bis 2007 „P.D.S.“ bzw „P.D.S. Linkspartei“) und „Bündnis 90/Die Grünen“ wussten vom vollständigen Kopieren des B.N.D. an den Netzknoten, explizit dem Frankfurter DE-CIX, spätestens seit 2012, nach Informierung durch Kanzleramtsleiter Ronald Pofalla. Damit konfrontiert, beleidigte uns der Vertreter von „Bündnis 90/Die Grünen“ im sogenannten „Untersuchungsausschuss“ bezüglich der Aktivitäten von National Security Agency (N.S.A.) und Bundesnachrichtendienst, Konstantin von Notz.
Jetzt will die Regierung diese auf der Verordnung TKÜV basierende Spionage gegen die Bevölkerung, sowie gegen die gesamte über das Territorium der Republik laufende Telekommunikation, ins B.N.D.-Gesetz schreiben. Heise.de dazu:
„Die Bundesregierung und die große Koalition wollen dem Bundesnachrichtendienst (BND) einen weitgehend freien Zugriff auf Netzknoten im Inland erlauben und so eine heftig umstrittene Praxis des Auslandsgeheimdienstes legalisieren.“
Wir konstatieren: der Staat ist Müll und Ekel und hat mit Land, Leute und Republik des Grundgesetzes nichts zu tun. Seine objektiv mindestens in dieser Sache gleichgeschalteten Parteien ebenfalls. Außer uns hat Radio Utopie keinerlei Opposition in dieser Sache feststellen können. Alle die wir ansprachen, wichen aus oder redeten sich raus. Jede einzelne Bürgerrechtsorganisation, jeder einzelne Jurist, jedes einzelne Gericht und jeder einzelne etablierte Journalist ist für die Republik wertlos.
(…)
Artikel zum Thema:
16.11.2015 Terrorgesetze die „eigentlich hätten geprüft werden müssen“ bis 2021 verlängert
10.06.2015 13. August 1968: Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz) (G10)
10.05.2015 Thüringens Ministerpräsident: „Wenn ich mir den Internetknoten in Frankfurt anschaue…“
08.05.2015 Internet-Knoten DE-CIX: Diese 4 Personen haben Zugang zu den geheimen B.N.D.-Anlagen
01.05.2015 Regierung kopiert Internet-Daten an Netzknoten seit 2005, auch „vom und in das Ausland“
16.03.2015 „Strategische Überwachung der Telekommunikation“: Die verschwiegene Infrastruktur der Totalüberwachung
28.11.2014 Die „Fernmeldeverkehr-Überwachungs-Verordnung“ von 1995
20.06.2014 Meine Interpretation dieser Republik: Ein Haufen Schwachsinniger, Lügner und Feiglinge
Hinweis: die Abkürzung TKÜV wurde nicht als solche durch Punkte gekennzeichnet. Abkürzungen präzisiert am 08.06.2016.