Nationales Begleitgremium – Honoratioren und Zufallsbürger
Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. vom 9. Juni 2016
Man stelle sich vor: das Telefon klingelt. Am Apparat ist der Sprecher des Umweltbundesamtes und beglückwünscht Sie, denn Sie sind einer der Zufallsbürger oder der Zufallsbürgerinnen, die zu einem Planzellenseminar eingeladen wurden. “Eine nach Zufallsprinzip eingeladene, nach Geschlecht und Alter vielfältige Gruppe erörtert in einer Workshopreihe die gesellschaftlichen Fragen der Endlagerung. Anschließend veröffentlichen die Teilnehmer ihre Empfehlungen und wählen ihre – zwei – Vertreter für das nationale Begleitgremium. Das Vorgehen sichert ab, dass die Personen aus der Bürgerschaft und der Jugend sowohl qualifiziert als auch unabhängig sind.”
So stellt sich das die Allparteienkoalition aus Union, SPD, der Linken und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an einem Gesetzentwurf vor. Die “Sieger” der Workshopreihe gehören dann für die nächsten drei Jahre dem “nationalen Begleitgremium” an, das die Brücke schließen soll zwischen der Arbeit der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe und dem beginnendem Standortauswahlverfahren.
Ein solches Szenario kann durchaus Wirklichkeit werden, so die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. (BI), sollte der Bundestag diese Gesetzesinitiative beschließen. Im Antragstext heißt es:
“Das nationale gesellschaftliche Begleitgremium muss bereits unmittelbar nach Abgabe des Kommissionsberichtes eingesetzt werden, um einen Fadenriss in der gesellschaftlichen Begleitung zu verhindern und den gesellschaftlichen Dialog nicht abreißen zu lassen.”
Das Gremium soll demnach 9 Mitglieder umfassen. Sechs Mitglieder, die je zur Hälfte vom Bundesrat und Bundestag vorgeschlagen werden, sollen “gesellschaftlich hohes Ansehen genießen”, heißt es im Antragstext. Daneben sind jene zwei Bürger oder Bürgerinnen zu berufen, die nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden, und ein Vertreter oder eine Vertreterin der jungen Generation.
“Unvorstellbar”, meint die BI, denn wie sollen diese drei Personen ohne Fach- und Hintergrundwissen den anderen Paroli bieten können?
Unbeantwortet bleibt bei dem Gesetzentwurf vor allem, welche Rechte dieses Gremium hat, über welche finanziellen Mittel das Gremium verfügt, wie weit die Akteneinsicht geht, wie auf Augenhöhe mit behördlichen Institutionen zu dieser komplexen Materie gearbeitet werden kann ohne umfassende finanzielle Ausstattung für eine Vollzeitjob und wissenschaftliche Beratung, hinterfragt die BI.
“Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine wirksame Verfahrenskontrolle nur durch substantielle Klagerechte und ergebniswirksame Beteiligung der Bevölkerung sicher gestellt werden kann. Diese fundamentalen Elemente sollen aber gerade zugunsten des neuen Gremiums beschnitten werden”,
stellt der BI-Vorsitzende Martin Donat fest.
BI-Sprecher Wolfgang Ehmke sekundiert:
“Die entscheidenden Fragen bleiben wieder einmal ungeklärt. Dringender als ein Honoratiorengremium mit einem Touch Bürgerbeteiligung braucht es eine umfassende gesellschaftlichen Debatte der Atommüllproblematik mit viel Zeit, statt einem kleinen Zirkel Aufgaben aufzubürden, die er so nicht schultern kann.”
Wolfgang Ehmke, Pressesprecher