Verteidigungsministerin: „Zuständige Polizeibehörden“ entschieden gestern über Bundeswehreinsatz im Inland
Von der Leyen: Bundeswehr in München war „in Bereitschaft versetzt“, Militäreinsatz im Innern stand bevor
Zur Sitzung des Bundessicherheitsrates nach dem gestrigen Attentat in München veröffentlichte Radio Utopie heute um 10.32 Uhr den Artikel „Der heimliche ´Spannungsfall´ und die ´Notstandsgesetze´ des Nordatlantikpakts in Deutschland“. In diesem verwiesen wir u.a. auf die verfassungsrechtliche Option unter Berufung auf den durch die „Notstandsgesetze“ von 1968 ins Grundgesetz eingefügten Artikel 87a die Bundeswehr im Innern als Ordnungsmacht einzusetzen – wohlgemerkt, nur zur „Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer“.
Nach der Sitzung des Bundessicherheitsrates bestätigte Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen über die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ unsere Mutmaßung; die Regierung erwog gestern einen entsprechenden Einsatz des Militärs im Innern.
Mit welchem Recht sie das hätte tun wollen, das sagte die Regierung nicht. Man darf mutmaßen: unter Bezug auf den am 17. August 2012 öffentlich gemachten BESCHLUSS (!) 2 PBvU 1/11 des Bundesverfassungsgerichts, was aus ästhetischen Gründen hier nicht weiter kommentiert werden soll.
In der Sache ordnet dieser Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ein Attentat unter „Naturkatastrophe oder..Unglücksfall“ (!) ein, interpretiert daraus den „Katastrophennotstand“ und daraus wiederum das Recht der Regierung im Falle des Falles – unter Umgehung selbst der „Notstandsgesetze“ und Artikel 87a – unter Bezug auf Artikel 35 Grundgesetz das Militär im Innern einzusetzen.
Die „FAZ“ zitiert von der Leyen:
„Solange das Ausmaß des Anschlages am Freitag nicht klar war, war eine Feldjäger-Einheit der Bundeswehr in München in Bereitschaft versetzt„
Über einen möglichen Einsatz hätten die zuständigen Polizeibehörden zu entscheiden, so von der Leyen laut „FAZ“:
„Sie beobachten die Entwicklung einer Terrorlage und wissen genau, wann die eigenen Kräfte an ihre Grenzen kommen oder spezielle Fähigkeiten gefragt sind, über die nur die Bundeswehr verfügt.“
Nochmal in Zeitlupe: die Verteidigungsministerin der Bundesrepublik Deutschland vermeldet, es habe gestern in der Hand „der zuständigen Polizeibehörden“ gelegen, ob diese das Militär als Ordnungsmacht im Inland einsetzt, was das Grundgesetz nur und ausschließlich zur „Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer“ erlaubt; und auch nur „zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes“ und auch dann nur, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen („ist das Land, in dem die Gefahr droht, nicht selbst zur Bekämpfung der Gefahr bereit oder in der Lage“).
Noch einmal: die Verteidigungsministerin sagt, „die zuständigen Polizeibehörden“ entschieden gestern über den Bundeswehreinsatz im Inland.
Falls nun irgendjemand in dieser Republik eine „Opposition“ findet, muss er sie machen. Wir machen sie derweil weiter.
Schönes Wochenende noch.
(…)
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Artikel zuletzt aktualisiert um 19.21 Uhr