Wie die Interpretation des Grundgesetzes zwecks Militäreinsatz im Innern zustande kam
Die Regierung will die Bundeswehr bewaffnet im Inland einsetzen. Sie beruft sich dabei auf eine Interpretation der Verfassung, die von den durch „C.D.U.“, „C.S.U.“ und „S.P.D.“ gewählten Verfassungsrichtern in Karlsruhe geliefert wurde, nachdem die Regierungsparteien mit einer entsprechenden Verfassungsänderung immer wieder gescheitert waren.
Der Einsatz des Militärs im Inland gegen die Bevölkerung steht bereits seit zehn Jahren auf dem Programm der „großen“ Koalition von „C.D.U., „C.S.U.“, „S.P.D.“.
Die Regierung von Deutschland folgt dabei wie stets dem Leitbild der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika. Diese hatte nach Kriegsausbruch bereits in 2002 einen Einmarsch von Bodentruppen in der Stadt Buffalo zur Festnahme von „Terrorverdächtigen“ erwogen, konnte sich damit aber nicht durchsetzen.
Kurz vor dem Höhepunkt der „Finanzkrise“ im Oktober 2008 verloren die Regierungsparteien „C.D.U.“, C.S.U.“ und „S.P.D.“ ihre zur geplanten Verfassungsänderung notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesrat, ausgerechnet durch den – trotz einer vorhergehenden Angst-Kampagne – erfolgten Einzug der „F.D.P.“ in Landtag und Landesregierung von Bayern.
Als dann am 5. Oktober 2008, zeitgleich zu der Tagung der Regierung mit Bankern über das von der U.S.-Anwaltskanzlei Freshfields entworfene und insgesamt eine halbe Billion Euro Steuergelder schwere „Finanzmarktstabilisierungsgesetz“, im Kanzleramt der Koalitionsausschuss u.a. mit Außenminister Steinmeier („S.P.D.“), Justizministerin Zypries („S.P.D.“), Verteidigungsminister Jung („S.P.D.“) und Innenminister Schäuble ein faschistisches Handbuch zum Militärputsch beschließt, konkret eine Änderung von Artikel 35 Grundgesetz zwecks Einsatz des Militärs im Innern, bei selbsterklärter „Gefahr im Verzug“ auch auf auf Befehl z.B. des Bundesinnenministers, scheitern diese Pläne eben an der „F.D.P.“ und ihrer Sperr-Minorität im Bundesrat (ausführliche Chronologie mit allen Quellen hier und hier).
Neben vielen anderen in den Ehrenlogen, hatte auch die „taz“ zu früh gejubelt.
Aus eben diesen Gründen befanden wir im Dezember 2008, die „F.D.P.“ müsse in die Bundesregierung.
Im Frühjahr und Sommer 2009 kamen „S.P.D.“, „C.D.U.“ und „C.S.U.“ immer wieder angewackelt und forderten den Militäreinsatz in der Republik. Immer wieder scheiterte ihre geforderte Grundgesetzänderung an den Liberalen, seinerzeit noch als solche erkennbar.
Dann, nach der Bundestagswahl 2009 und einer bemerkenswerten Generalprobe des Ausnahmezustands in München, erfolgte schließlich nach zäher Gegenwehr die Zwangspause der „großen Koalition“ bis 2013.
Der damalige und heutige Innenminister De Maiziere kapitulierte – jedenfalls was die Verfassungsänderung anging. (2.Dezember 2009, De Maiziere: Militäreinsatz im Inneren mit FDP „nicht durchsetzbar“)
Am 17. August 2012 schließlich veröffentlichte das Bundesverfassungsgerichts Beschluss 2 PBvU 1/11.
Wohl gemerkt: einen Beschluss. Nicht etwa ein Urteil.
Durch diesen Beschluss interpretierte das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2012 das dreiundsechzig Jahre zuvor in Kraft getretene Grundgesetz einfach um, interpretierte Attentate als „Naturkatastrophe oder..Unglücksfall“ (Wortlaut Grundgesetz Artikel 35!), interpretierte daraus den „Katastrophennotstand“ (von dem im Grundgesetz nie die Rede war und ist) und interpretierte den bestehenden Artikel 35 Grundgesetz dahingehend um, dieser gebe der Regierung das Recht eigenmächtig und ohne Parlamentsbeschluss der Bundeswehr und ihren Soldaten einen bewaffneten Einsatz im Inland zu befehlen, unter Umgehung selbst der „Notstandsgesetze“ und Artikel 87a.
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Artikel zum Thema:
23.07.2014 Wie Interpreten von Recht das Recht verändern, brechen, stürzen können
Erfolgen diese Prozesse in Absprache oder auf Befehl durch eine Vielzahl von Personen, gerade in Schlüsselpositionen, lässt sich so eine Gesellschaft gezielt nach den Vorstellungen nur einer Handvoll Personen verändern. Erfolgen diese Prozesse in Absprache und / oder auf Befehl der höchsten staatlichen Ebenen, in Exekutive, Legislative oder Judikative, gar allen zusammen, im Geheimen, in Absprache mit einer ausländischen Macht, oder gleich mit mehreren, nennt man so etwas Hochverrat und einen organisierten Staatsstreich.
Fehlende Jahresangabe „2012“ im letzten Satz hinzugefügt am 31.12.2018.