Herrmann: Bayern entscheidet über Bundeswehr-Einsatz im Inland, „hat nichts mit Notstandsgesetzen zu tun“
Der bayrische Landesinnenminister fordert, schon wieder, den Militäreinsatz im Innern. Im Gegensatz zu seiner nur Tage alten Vorstellung entscheidet darüber nun nicht mehr die Polizei, sondern seine eigene Landesregierung.
Nach dem gestrigen Attentat in Ansbach, dem vierten „Vorfall“ innerhalb einer Woche in Deutschland (Würzburg, München, Reutlingen, Ansbach), was der Autor dieses Artikels bereits nach dem ersten „Vorfall“ in Würzburg „als Teil einer fortgesetzten, bereits seit geraumer Zeit laufenden psychologischen Kriegführung gegen die Berliner Republik“ beschrieb, hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann heute wieder eine Pressekonferenz gegeben.
Der Mitschnitt dieser Pressekonferenz – zumindest Franz Kafka wäre vor Freude in die Luft gegangen – wurde durch „Phoenix“ leider nur unvollständig ins Netz gestellt. Und bemerkenswerterweise wurde die Aufzeichnung auch noch an entscheidener Stelle geschnitten.
Zuerst zum Ende der Aufzeichnung. Sagt also Landesinnenminister Herrmann, Zitat:
„All das sind Fragen, bis hin zum Einsatz der Bundeswehr, in besonders extremen Terrorlagen. Die waren wohlgemerkt in den letzten zehn Tagen in Bayern nicht, äh, lagen in diesem Umfang nicht vor. Aber wir müssen ja vorsorgen, da (unverständlich) jeder spürt, dass wir in eine Situation kommen, wo natürlich auch Anschläge wie in Brüssel oder in Paris und Brüssel nicht ausgeschlossen sind in Deutschland.“
Hier endet leider die von „Phoenix“ auf den eigenen Youtube Kanal eingestellte Aufzeichnung. Ein auf mehreren etablierten Portalen in großen Teilen wortgleich erschienenes Protokoll von Herrmanns Pressekonferenz (1, 2, 3) zitiert allerdings dessen nachfolgende Aussagen:
„In extremen Terrorlagen ist laut Herrmann auch der Einsatz der Bundeswehr im Inneren möglich. Das beruhe auf Amtshilfe und habe nichts mit Notstandsgesetzen zu tun. „Das Land entscheidet, ob wir im Notfall Hilfe der Bundeswehr anfordern; das kann technische und personelle Unterstützung sein.“ Das sei zwar auch kein Allheilmittel, „aber in der Summe müssen wir uns noch stärker aufstellen“.“
Nach dem Attentat in München hatte Radio Utopie ausführlich über die Verfassungsänderungen der „Notstandsgesetze“ von 1968 berichtet, die der Regierung über den damals ins Grundgesetz hinzugefügten Artikel 87a die Option zum Einsatz des Militärs im Inneren geben – allerdings nur „beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer“ und bei Vorliegen von Bedingungen in Artikel 91 Abs.2. Ebenso beschrieben wir weitere rechtliche Hintergründe.
In seiner heutigen Pressekonferenz nun las der bayrische Landesinnenminister Herrmann ab 14.57 min (vorher Schnitt in der Aufzeichnung) einen Zettel vor, den ihm irgendjemand (Schnitt! Schnitt!) offenbar gerade auf´s Pult gelegt hatte.
Wir können hier nicht umhin, der Abschrift einen kleinen Link hinzuzufügen.
„Die Polizei hat mir gerade ein weiteres Detail aus der Auswertung der Handys mitgeteilt. Es ist auf dem Handy ein, ähm, ja, eine entsprechende Anschlagsdrohung des Täters selbst als Video festgestellt worden, die jetzt, auf arabisch, jetzt eine erste provisorische Übersetzung durch einen Dolmetscher erfahren hat. Danach kündigt er ausdrücklich an, im Namen Allahs, er bezeugt seine Zugehörigkeit zu Abu Bagdar al Bagdad, bekannter Islamistenführer, und kündigt dann ausdrücklich einen Racheakt gegen die Deutschen an, weil sie sich, äh, ja, dem Islam in den Weg stellen, als Vergeltung für das Umbringen von Muslimen. Als Vergeltung, äh, werden eben, ähm, hier, Deutsche mit einem Anschlag bedroht. Es gäbe Leute, die mit der Welt abgeschlossen haben und sie würden nicht mehr in Ruhe schlafen können.
(guckt wieder hoch vom Zettel)
Auch das muss jetzt im Einzelnen noch bewertet werden, aber ich denke, nach diesem Video ist es unzweifelhaft, dass es sich bei dem Anschlag um einen Terroranschlag mit entsprechend islamistischen Hintergrund, (unverständlich), islamistischer Überzeugung des Täters handelt.“
Danach wieder Schnitt in der Aufzeichnung. Das ist bemerkenswert für den Mitschnitt einer nur Minuten zuvor gehaltenen Pressekonferenz. Es ist umso bemerkenswerter, als dass genau diese anonyme Souflleuse vom „islamistischen Hintergrund“ nun die Schlagzeilen in der gesamten etablierten Presse produziert (1, 2, 3).
Fragen danach, warum zwar der nun anscheinend erfolgreiche Selbstmörder nach „depressiven Epidoden“ (alle Psychologen fliegen hoch!) gesprengt wurde, aber dessen Handy überlebt hat, stellt auf der Pressekonferenz offensichtlich keiner der lieben etablierten Kollegen.
Dazu folgender Auszug aus dem „Tagesspiegel“:
„Es bleibe allerdings unklar, ob Mohammed D. sich umbringen wollte, sagten Sicherheitsexperten. Der Syrer sei dabei gewesen, den Rucksack abzulegen. Dann kam es zur Explosion. Es sei denkbar, dass Mohammed D. den Sprengsatz mit einer Fernzündung zur Explosion bringen wollte, möglicherweise über eines seiner beiden Handys, hieß es in Sicherheitskreisen.“
Die Möglichkeit, dass eine andere Person diesen Sprengsatz per Fernzündung hochgehen ließ und der „Selbstmordattentäter“ (Asylbewerber aus Syrien, depressiv, man weiß ja..) weder Selbstmörder noch Attentäter war, deutet der „Tagesspiegel“ hier nur an. Man darf gespannt sein, ob die Bundesanwaltschaft nun auch in diese Richtung ermittelt. Und wer nun genau „die Polizei“ ist, die auf „Spiegel Online“ nun „das Laptop“ nachschob.
Landesinnenminister Herrmann hatte bereits vor dem „Amoklauf“ in München in einem bemerkenswerten Anfall von Hellseherei in einem Interview den Militäreinsatz im Innern gefordert, der dann laut der Bundesverteidigungsministerin in München kurz bevor stand. Nach dem „Amoklauf“ wurde dann Herrmanns Interview veröffentlicht.
Der Unterschied zu heute: hatte Verteidigungsministerin Leyen noch allen Ernstes ausgesagt, die „zuständigen Polizeibehörden“ hätten in München über den Einsatz der Bundeswehr entschieden (!) und hatte Herrmann in seinem nach dem „Amoklauf“ erschienenen, aber vorher gehaltenen Interview noch von einer diesbezüglichen „Oberhoheit“ der Polizei bei Militäreinsätzen im Inland geredet (!), war Landesinnenminister Herrmann heute nun der Meinung, „das Land“, also Bayern, ergo die Landesregierung von Bayern sei befugt darüber zu entscheiden, ob in der Republik das Militär im Innern marschieren dürfe.
Also wer sitzt denn nun an der Fernbedienung vom Militär und kann dieses mal eben als Ordnungsmacht in Deutschland marschieren lassen? Eine Landesregierung, die Polizei, oder einfach irgendein Hanswurst?
Es muss sich nun jeder fragen, wie viele „Vorfälle“ und Tote es in der Republik geben muss, damit das Parlament, oder zumindest der Innenausschuss des Bundestages, seinen Urlaub opfert und zusammentritt, um diesem Spuk ein Ende zu bereiten.