Militär, Polizei und Konzerne „üben“ bereits seit 2004 gemeinsam „Terrorszenarien“
Am 20. Juli identifizierte ich das Attentat in Würzburg als Teil einer psychologischen Kriegführung zwecks Akzeptanz von Krieg, politischer Verfolgung und Massenüberwachung, mit drei Zielebenen:
„die kurzfristige – eine Stärkung autoritärer und xenophobischer Kräfte und Strömungen bei den Landtagswahlen und damit die Stärkung der Bundesregierung
die systemische – die offene Durchsetzung von Polizei- und Überwachungsstaat, gezielter politischer Verfolgung und Massenüberwachung, eingeschlossen die Legitimierung entsprechender Mittel und Systeme, die bereits verdeckt angewendet werden
die geostrategische – die unbedingte Unterwerfung der lediglich als „Etappe“ gedachten Republik Deutschland unter das Imperium der Vereinigten Staaten von Amerika, seinen Ableger „Europäische Union“, seinen fünfzehnjährigen Terrorkrieg und seine Kriegskoalition.“
Derzeit führt nun der Staat seinen Erpressungsversuch weiter fort, die vier Attentate bzw „Vorfälle“ in Würzburg (18.7.), München (22.7.), Reutlingen und Ansbach (24.7.) mit zehn Toten innerhalb von einer Woche für eine Akzeptanz des Einsatzes der Bundeswehr im Inneren als Ordnungsmacht zu benutzen. Minister und Funktionäre kündigen in regelmäßigen Abständen gemeinsame „Übungen“ von Polizei und Militär an, für November 2016, nein, für Februar 2017, etc, etc. Die gesamte Informationsindustrie spielt mit. Dabei setzen praktisch alle Beteiligten, auch die „Opposition“
- auf das Durchhalten der kollektiven Ignoranz der „politischen Klasse“ gegenüber der Verfassung, sowie offenkundiger Rechts- und Faktenlage
- die Politikunfähigkeit praktisch der gesamten Bevölkerung
- das Erstarken rechter und xenophobischer Kräfte, die der Bevölkerung Religionen und Bevölkerungsgruppen als Sandsack hinhalten und so Druck von der Nomenklatura nehmen.
Der Bundesinnenminister des Staates, seine Hoheit Thomas de Maiziere, am 11. August bei einer seiner vielen Pressekonferenzen (ab 8.40 min):
„Lassen Sie mich jetzt ein paar einordnende Bemerkungen zu einer Debatte der letzten Tage machen. Die Verantwortung für die Bewältigung etwa von Terrorlagen liegt in Deutschland bei den Polizeien der Länder und des Bundes. Das ist Verfassungslage, das wird von allen akzeptiert und das wird auch so bleiben. Seit dem Jahre 2004 werden im strategischen Krisenmanagement das Zusammenwirken des Bundes und der Länder, der Wirtschaft und weiteren Stellen bei großen Schadenslagen von länderübergreifender Bedeutung längst erprobt. Diese Übungen tragen den Namen LÜKEX – Länderübergreifende Krisenmanagement Exercise. Die Fähigkeiten der Bundeswehr werden bei solchen LÜKEX-Übungen längst im Rahmen des geltenden Rechts auf allen Ebenen eingesetzt. Dabei wurden auch schon Terrorszenarien mit konventionellen, chemischen ober biologischen Wirkmitteln oder im IT-Bereich geübt – allesamt unter Beteiligung der Bundeswehr. Die operativen Fähigkeiten aller Sicherheitspartner stehen so im Ernstfall zur Verfügung – unter Führung der Polizeien. Das muss geübt werden und das wird geübt werden. Was die Bundesregierung im Weißbuch beschlossen hat, wird gemacht – nicht mehr, aber auch nicht weniger.“
(anschließend geht de Maiziere auf weitere umfangreiche Ermächtigungen des Staates gegen die gesamte Bevölkerung ein, u.a. auf die Weitergabe von staatlich geraubten bzw „gesammelten“ Informationen über die Bevölkerung an diese und jene „in Europa“).
Nach eigenen Angaben des Bundesinnenministeriums nahmen am LÜKEX Manöver in 2004 („Auftrag: Chaos und Terror“) neben Militär / Bundeswehr, Bundespolizei, Länderpolizeien und acht Bundesministerien auch hundert Konzerne teil, u.a. aus den Bereichen Verkehrswege wie Luftfahrt und Schienenverkehr. Simuliert wurden Energieausfälle durch Hurrikanes, bei gleichzeitigen „terroristischen Bedrohungen und Anschlägen“.
Im LÜKEX Manöver 2005 simulierten Regierung, Militär, Polizei und abermals Konzerne aus der Verkehrsinfrastruktur, wie Betreiber von Bahnhöfen, Flughäfen und Luftfahrtgesellschaften, eine „Störung von bedeutenden Ereignissen durch Akte des Terrorismus, Naturkatastrophen und durch technische Fehler verursachte Unfälle“.
Hintergrund: Artikel 35 Grundgesetz erlaubt bei einer „Naturkatastrophe“ oder einem „besonders schweren Unglücksfall“ den Landesregierungen die Bundeswehr „zur Hilfe“ anzufordern.
Seit langem wird nun aus Staat und Apparat heraus eine Interpretation des Grundgesetzes betrieben, nach der Attentate, Massenmorde, Amokläufe, etc, eine „Naturkatastrophe“ oder ein „besonders schwerer Unglücksfall“ sein sollen.
Nachdem der Staat erst Artikel 35 Grundgesetz entsprechend interpretierte, versuchte er wie üblich das Grundgesetz seiner Auffassung anzupassen. Das scheiterte jahrelang immer wieder, vor allem an der „F.D.P.“
Daraufhin interpretierte am 17. August 2012 das Bundesverfassungsgericht Attentate als „Naturkatastrophe oder..Unglücksfall“, und zwar nicht etwa durch ein Urteil, nach einer Klage, sondern durch den Mehrheitsbeschluss 2 PBvU 1/11.
Entsprechend der üblichen Gepflogenheiten des Staates hatte sich so dieser für sein verfassungswidriges Handeln schlicht im Nachhinein einen Persilschein ausstellen lassen.
(…)
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Hinweis: in diesem Artikel wurden Abkürzungen wie „LÜKEX“ nicht als solche durch Punkte gekennzeichnet.