„Jaber Albakr“, „Hungerstreik“ und „Suizid“
Eine Person, die sich im „Hungerstreik“ befindet, begeht keinen „Selbstmord“.
Mehr ist zu einem aktuellen Fall eines „Terrorismusverdächtigen“ in Leipzig nichts hinzuzufügen, der sich mit seiner Inszenierung nahtlos anschliesst an seit Jahrzehnten durchgeführten Versuchen, mit Hilfe von angeblichen „Attentätern“ mit aller Gewalt die bisherige Gesetzgebung mit ihren demokratischen Grundrechten auszuhebeln.
Das ist der Schrecken („Terror“), der verbreitet wird in der Hoffnung, dass die ihm innewohnenden Fehler und Widersprüche ohne Vorbehalt hingenommen werden. Tröpfchenweise wurden seit dem 8.September 2016 täglich um Aufmerksamkeit heischend und Verwirrung stiftend in altbewährter Manier neue „Enthüllungen“ um „Jaber Albakr/Jaber al-Bakr“ präsentiert. Der „syrische“ Protagonist fand jetzt seinen Bühnentod – so wie auffälligerweise alle „Attentäter“ mittel- oder unmittelbar ableben. Voraussichtlich wird es noch viel zum Ausschlachten geben wie bald zu hören sein wird. Tote und Fantome oder mit neuer Identität ausgestatte Personen können sich bequemerweise nicht dagegen wehren.
Nur finden sich immer weniger „Gläubige“ bereit, die unaufhörlich verbreiteten, unglaubwürdigen Messages anzunehmen.
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