Hervorgehend aus den Niederschriften der Werkstattgespräche des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) im Zuge des Novellierungsprozesses des Thüringer Hochschulgesetzes schlägt das TMWWDG die Kompetenzerweiterung der Prüfungsämter an den Thüringer Hochschulen zum Nachteil der Studierenden, deren Privatrechten und letztendlich auch zum Nachteil der Prüfungsämter vor.
Das Ministerium sieht vor, dass Studierende im Krankheitsfall zukünftig qualifizierte ärztliche Atteste bei ihrem zuständigen Prüfungsamt vorlegen müssen. Die Prüfungsämter sollen daraufhin eigenständig einschätzen, ob der*die Student*in befähigt ist an einer Prüfung teilzunehmen oder nicht.
„Dies in einem Arbeitspapier mit dem Titel „Verbesserung der Studienbedingungen“ vorzuschlagen ist nicht mehr als ein schlechter Scherz!“, so Moritz Pallasch.
Die Juso-Hochschulgruppe Jena fordert, dass ärztliche Schweigepflichten ganzheitlich erhalten bleiben!
Mit dem Bild des*der faulen Student*in vor Augen fordert das Ministerium, dass Studierende ihre privatesten und sensibelsten Angelegenheiten, nämlich Informationen zu Erkrankungen und chronischen und psychischen Krankheiten den Hochschulen offenlegen. Diese sind jedoch in keinster Weise befugt, diese Informationen zu besitzen oder gar zu nutzen.
Ferner sind die Hochschulen und deren Prüfungsämter fachlich nicht in der Lage, ein professionelles Urteil darüber fällen zu können, ob die Studierenden fähig sind an einer Prüfung teilzunehmen oder nicht.
Personell haben die Prüfungsämter bereits jetzt ihre Maximalauslastung erreicht und wären durch zusätzliche, ausführliche Schulungen, die zu einer auch nur annähernden gesundheitlichen Einschätzung nötig wären, schlichtweg überfordert.
Einhergehend damit bedeutet dies auch einen steigenden zeitlichen und psychischen Druck für die Studierenden, welche bei jedem Mal bangen müssen, ob das Prüfungsamt ihnen gewogen ist. Im Krankheitsfall ist dies unzumutbar.
Die Juso-Hochschulgruppe Jena lehnt den Vorschlag des TMWWDGs, den Prüfungsämtern empfindliche ärztliche Geheimnisse anzuvertrauen entschieden ab und fordert das Ministerium auf, sich auf das Ziel zu besinnen, bei dieser Gesetzesnovellierung die realen Studienbedingungen in Thüringen zu verbessern.
http://eastsidenews.de/2016/12/01/meine-krankheiten-gehen-mein-pruefungsamt-nichts-an/