Hervorgehend aus den Niederschriften der Werkstattgespräche des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) im Zuge des Novellierungsprozesses des Thüringer Hochschulgesetzes schlägt das TMWWDG die Kompetenzerweiterung der Prüfungsämter an den Thüringer Hochschulen zum Nachteil der Studierenden, deren Privatrechten und letztendlich auch zum Nachteil der Prüfungsämter vor.
Das Ministerium sieht vor, dass Studierende im Krankheitsfall zukünftig qualifizierte ärztliche Atteste bei ihrem zuständigen Prüfungsamt vorlegen müssen. Die Prüfungsämter sollen daraufhin eigenständig einschätzen, ob der*die Student*in befähigt ist an einer Prüfung teilzunehmen oder nicht. „Meine Krankheiten gehen mein Prüfungsamt nichts an!“ weiterlesen