Verhandlung über die Klage gegen die Fortführung des Tagebaus Hambach

Mitteilung von Kurt Claßen auf Blog Hambacher Forst vom 11.3.2017

Terminankündigung

Planmäßig findet am Mittwoch, den 22. März 2017, 10:00 Uhr, vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, Sitzungssaal IV, die mündliche Verhandlung über die Klage gegen die Fortführung des Tagebaus Hambach in einem bis zu 300 m breiten Waldstreifen südlich der alten Trasse der A 4 statt.

Wird der Klage stattgegeben, ist der Tagebau Hambach am Ende.

Wird nämlich der Tagebau Hambach für diesen Waldstreifen nicht zugelassen, darf dieser teilweise bereits gerodete Waldstreifen von bis zu 300 m für den Tagebau Hambach nicht mehr in Anspruch genommen werden. Unter diesen Umständen kann aus tatsächlichen Gründen zugleich auch der Tagebau Hambach in dem Bereich südlich dieses Waldstreifens (= 3. Rahmenbetriebsplan Hambach = Wiese) nicht mehr fortgeführt werden, südlich der alten Trasse der A 4 muss der genannte Wald- und Landstreifen dann nämlich stehen bleiben.

Die Klage richtet sich nicht etwa nur gegen einen Planfeststellungsbeschluss für die Verlegung der A 4. Die Klage richtet sich vielmehr gegen einen Planfeststellungsbeschluss für die „tagebaubedingte Verlegung“ der A 4. Das bedeutet: Der Planfeststellungsbeschluss für die Verlegung der alten A 4 ist Bedingung dafür (= „tagebaubedingt“), dass der Tagebau Hambach südlich der A 4 weiterbetrieben werden darf. Stellt das Bundesverwaltungsgericht die Unwirksamkeit dieses Planfeststellungsbeschlusses fest, darf der Tagebau Hambach südlich der alten A 4 nicht mehr weiter betrieben werden…, das Aus für den Tagebau Hambach.

11.03.2017

Kurt Claßen

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