Im Namen des Volkes

Mitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. vom 28. März 2017

Sechs Jahre nach dem letzten Castor-Transport nach Gorleben ist die juristische Auseinandersetzung um den Harlinger Kessel immer noch voll im Gange. Hunderte Atomkraftgegner_innen waren nach einer Blockade der Castor-Gleise dort stundenlang in Gewahrsam genommen worden. Jetzt hat die dritte Kammer des Bundesverfassungsgerichts einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben.

Eine Atomkraftgegnerin, die in der Nacht vom 26. auf den 27. November 2011 bei kühlen Temperaturen um 5 Grad und Nässe von 3.40 Uhr bis 13.45 Uhr dort von der Polizei eingekesselt wurde, verlangte Schmerzensgeld. Das Landgericht Lüneburg und in der Berufungsinstanz des Oberlandesgericht Celle hatten das zurückgewiesen, obwohl die Polizeiaktion als rechtswidrig eingestuft worden war. Doch die Berufung vor dem Bundesverfassungsgericht hatte Erfolg (Aktenzeichen 1 BvR 2639/15), darauf verweist die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI): nun muss der Prozess neu aufgerollt werden.

Die Beschwerdeführerin hatte darauf gedrungen, in der Polizeikaserne Lüchow richterlich vernommen zu werden. Die Polizei kam dem nicht nach, sondern ließ stattdessen alle Eingekesselten nach Durchfahrt des Castor-Transports zögerlich frei. Die Betroffene machte daraufhin einen Entschädigungsanspruch geltend.

„Ohne Entschädigung bliebe das rechtswidrige Verhalten der Polizei folgenlos“,

erklärt BI-Sprecher Wolfgang Ehmke.

Das Bundesverfassungsgericht wird noch deutlicher, wenn es um Grundrechte geht. In dem Beschluss heißt es wörtlich:

„Gerade dieser Willensbeugung und dem Ausgeliefertsein der staatlichen Hoheitsgewalt kann eine abschreckende Wirkung für den künftigen Gebrauch grundrechtlich garantierter Freiheiten – namentlich der durch Art. 8 Abs. 1 GG geschützten Teilnahme an Demonstrationen – zukommen.“

Wolfgang Ehmke, Pressesprecher

http://www.bi-luechow-dannenberg.de/?p=18433

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