Reichen die Angehörigen der Opfer vom Breitscheidplatz jetzt endlich Klage ein oder nicht?

Gutachten des Bundestages zu Attentat am Berliner Breitscheidplatz: „möglicherweise in Betracht kommende Amtshaftungsansprüche“ gegen zuständige staatliche Organe.

Ein von der Bundestagsabgeordneten Heike Hänsel in Auftrag gegebenes Gutachten vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, welches die Abgeordnete rechtzeitig zum Osterurlaub der Parlaments-Simulation dem „Tagesspiegel“ vorlegt, kommt zum Schluss, dass staatliche Stellen die Attentate zulassen bwz entsprechend grob fahrlässig handeln, auch dafür verklagt und haftbar werden können.

Ach was.. wirklich?

Die einzig interessante Frage ist, ob jetzt wenigstens den Angehörigen der Opfer vom Breitscheidplatz diese ermordeten Menschen eine gerichtliche Klage wert ist. Alle zur Verhinderungen, sowie wenigstens für die Aufklärung solcher Attentate verantwortlichen staatlichen Stellen, alle Verfassungsorgane, haben – im besten Falle – versagt. Schlimmstenfalls haben sie, für die Implementierung neuer repressiver Strukturen eines sich seit Jahrzehnten in Zeiten des Terrorkrieges aufbauenden „starken“ Staates, kollaboriert.

In Deutschland werden Menschen ermordet – in vier „Vorfällen“ im Sommer 2016, Würzburg 18.7., München 22.7., Reutlingen, Ansbach 24.7., und in Berlin am 19.12. – und es gibt nicht einmal ein Gerichtsverfahren, geschweige denn dass dieses Parlament da seinen Urlaub unterbricht. Wer das für normal hält, ist es nicht.

Entweder die Angehörigen der Opfer vom Breitscheidplatz handeln jetzt endlich, anstatt sich mit dem Herrn Innenminister zusammenzusetzen und dann vor Schmerz zu schreien über dessen unbeschreiblichen Zynismus, oder sie kapitulieren und erklären, ja, sorry, man hat uns unsere Nächsten ermordet, aber wir sind leider zu irgendwas um endlich irgendetwas zu unternehmen, sondern wir warten einfach auf die nächsten Opfer von Attentaten in Deutschland, um denen dann über den Kopf zu streicheln und zu sagen, jaja, wir wissen wie ihr euch fühlt.

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