BAYER muss die MONSANTO-Übernahme stoppen! Vier Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung am 28. April 2017
Pressemitteilung von Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) und Mein Essen zahl ich selbst! (MEZIS) vom 13.4.17
4 Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung am 28. April 2017
Original-Gegenanträge am Ende der Presseerklärung zu:
TOP1: Gewinnausschüttung begrenzen
TOP2: Nichtentlastung des Vorstands
TOP3: Nichtentlastung des Aufsichtsrats
TOP4: GegenkandidatInnen zur Wahl zum Aufsichtsrat
Zur diesjährigen Hauptversammlung des BAYER-Konzerns hat die Coordination gegen BAYER-Gefahren mehrere Gegenanträge eingereicht. Diese erheben Einspruch gegen die geplante Gewinn-Verwendung, machen alternative Vorschläge zur Besetzung des Aufsichtsrats und plädieren für die Nicht-Entlastung des Vorstands. Nach Ansicht der CBG hat dieser die Verantwortung für die Vermarktung gesundheitsgefährdender Chemikalien und Medikamente und ist deshalb nicht länger tragbar.
Auch zur geplanten Übernahme Monsantos hat die Coordination den Antrag gestellt, die Unternehmensführung nicht zu entlasten, weil die Akquisition zahlreiche Gefahren heraufbeschwört. Mit dem avisierten Kauf der US-Gesellschaft schickt BAYER sich nämlich an, der mit Abstand größte Agro-Konzern der Welt zu werden. Käme der Deal vollumfänglich zustande, erreichte BAYER bei den gen-manipulierten Pflanzen einen Marktanteil von weit über 90 Prozent, beim konventionellen Saatgut wären es rund 30 Prozent, bei den Pestiziden ca. 25 Prozent.
„Monsanto und BAYER haben es auf der ganzen Welt darauf abgesehen, jedes Glied bei den Wertschöpfungsketten Nahrung und Gesundheit zu kontrollieren. Von herkömmlichem Saatgut über Pestizide bis zu Gentech besteht ihre Strategie in der Schaffung eines neuen multinationalen Mega-Konzerns“, warnt die Aktivistin und Trägerin des alternativen Nobelpreises, Vandana Shiva.
Ginge der BAYER-Plan auf, so müssten sich die LandwirtInnen auf höhere Kosten für Saatgut und Pestizide einstellen. Und wie Bauern und Bäuerinnen weniger Auswahl bei ihren Betriebsmitteln hätten, so hätten die VerbraucherInnen weniger Auswahl im Supermarkt. Den Beschäftigten schließlich droht durch den Abbau von Parallel-Strukturen, die Auflagen der Kartellbehörden und Rationalisierungsmaßnahmen zum Abtragen der in Folge des Monsanto-Erwerbs massiv gestiegenen Schuldenlast die Vernichtung ihrer Arbeitsplätze. Überdies hätten die Standort-Städte unter der Transaktion zu leiden, denn in der Vergangenheit hat BAYER seine Einkäufe stets von der Steuer abgesetzt.
Damit nicht genug, lässt BAYER keinen Zweifel daran, an der Unternehmenspolitik festhalten zu wollen, die Monsanto zurecht den Beinamen „Evil Empire“ eingebracht hat. So hält der Leverkusener Multi es für legitim, LandwirtInnen Lizenz-Verträge für Saatgut aufzuzwingen und die Gerichte zu bemühen, falls die Bauern und Bäuerinnen es dann wieder aussäen, ohne zu zahlen. „Monsanto hat ein völlig neues Geschäftsmodell etabliert und marktfähig gemacht“, lobt BAYER-Chef Werner Baumann. Sogar die Klagen gegen FarmerInnen rechtfertigt er: „Wenn man ein solches Verhalten als Unternehmen toleriert, entzieht man dem Geschäftsmodell die Basis“. Gegen Glyphosat hat der Vorstandsvorsitzende selbstverständlich ebenfalls nichts. Und dass sich in Indien schon hunderttausende FarmerInnen umgebracht haben, weil sie das teure, aber nur wenig Erträge einbringende Gentech-Saatgut von Monsanto in den Ruin getrieben hat, streitet der Manager schlichtweg ab. „So etwas wird nicht dadurch wahr, dass NGOs sich gegenseitig bestätigen und in ihrer Kritik noch bestärken“, meint Baumann.
„Dieser Zynismus spricht Bände“, hält Axel Köhler-Schnura vom Vorstand der CBG fest. „Bei dem Deal geht es einzig und allein um Profit. Weil der Agrar-Markt kriselt, kann die Branche ihre Renditen nicht durch eine Erschließung neuer Absatz-Gebiete und einer damit verbundenen Ausweitung der Produktion erhöhen. Auch Programme zur Effizienz-Steigerung bringen ihr zu wenig. Also drängen Blackrock und andere große Vermögensverwalter BAYER & Co. zu Fusionen und Übernahmen, um die bei solchen Operationen immer viel beschworenen ‚Synergie-Effekte’ zu generieren“, so der Diplom-Kaufmann.
Während Monsanto wenigstens die Zustimmung seiner AktionärInnen zu der Transaktion einholte, spart sich BAYER das. Vandana Shiva, deren Initiative Navdanya die Proteste und Aktionen rund um die BAYER-Hauptversammlung mit vorbereitet, kritisiert dieses Verhalten und redet den Aktien-HalterInnen ins Gewissen. „Und BAYER befragt seine Aktionäre nicht einmal zur Monsanto-Übernahme. Ich appelliere daher an die AktionärInnen, den Vorstand mit ihrer Stimme nicht zu entlasten, sondern stattdessen den Antrag der Coordination gegen BAYER-Gefahren zu unterstützen!“
Ob diese Übergehung der AnteilseignerInnen überhaupt dem Aktien-Recht entspricht, bezweifeln ExpertInnen wie Christian Strenger. Als „juristisch umstritten“ bezeichnete er in einem Beitrag für die Faz ein solches Vorgehen und verwies dabei auf die Fachliteratur, die der Hauptversammlung bei Entscheidungen von großer finanzieller Tragweite „eine ungeschriebene Zuständigkeit“ zuschreibe. „Wer den mündigen Aktionär will, sollte ihn also in seiner Rolle als Eigentümer und Risiko-Träger gerade bei Mega-Fusionen ernst nehmen“, rät Strenger deshalb.
Und dies gilt umso mehr, als der BAYER-Konzern seine AktionärInnen in Sachen „Monsanto“ explizit vorwarnt zahlreiche mit dem Deal verbundende Unwägbarkeiten aufführt wie etwa „das Risiko, dass die Parteien die von der beabsichtigten Transaktion erwarteten Synergien und Effizienz-Steigerungen nicht innerhalb des erwarteten Zeitraums (oder überhaupt nicht) erzielen“ oder „dass die Integration von Monsanto schwieriger, zeitaufwendiger oder teurer verläuft als erwartet“.
„Aber von Risiken für Mensch, Tier und Umwelt spricht der Vorstand selbstverständlich nicht. Diese sind ihm schlicht egal – uns aber nicht! Darum haben wir zur Hauptversammlung ein breites Protest-Bündnis gegen die Monsanto-Übernahme geschlossen, dass auch über den 28. April hinaus Bestand haben wird“, so Axel Köhler-Schnura abschließend.
Presse-Kontakt: Jan Pehrke (CBG) 0211/333911
Jan Salzmann (MEZIS) 0241/508074
Zu den Demonstrationen und Aktionen zur BAYER-Hauptversammlung 2017 hier mehr
Hier die vier Original-Gegenanträge
13. April 2017
Hauptversammlung am 28. April 2017
Hiermit zeigen wir an, dass wir zum Punkt 1 der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widersprechen und die anderen AktionärInnen veranlassen werden, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen.
Gegenantrag zu TOP 1:
Verwendung des Bilanz-Gewinns
Wir beantragen die Kürzung der Dividende auf 10 Cent je Aktie. Die frei werdenden Gelder sollen verwendet werden:
– für Erhalt und Schaffung sicherer Arbeitsplätze und für die Zahlung sozial gerechter Löhne;
– für einen Fonds zum angemessenen Ausgleich von Schäden, die infolge der Geschäftstätigkeit an Mensch und Umwelt eingetreten sind;
– für den umfassenden ökologischen und sozialen Umbau des Konzerns ohne doppelte Standards.
– und schließlich für die Zahlung von Wiedergutmachungen für die Verbrechen von BAYER und des von BAYER mitbetriebenen IG FARBEN-Zusammenschlusses an die Opfer bzw. an deren Angehörige und Nachkommen.
Es sei angemerkt, dass wir durchaus auch den völligen Verzicht auf jede Dividendenausschüttung im Sinne der erläuterten Sozial-, Menschenrechts- und Ökologie-Leistungen beantragen würden, doch nach der Lage der Gesetze ist das nicht möglich.
Für den Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V.
Jan Pehrke / Axel Köhler-Schnura
Gegenantrag zu TOP 2:
Der Vorstand wird nicht entlastet
Wir beantragen die Nichtentlastung des Vorstands.
Begründung:
BAYER will MONSANTO übernehmen und damit zum mit Abstand größten Agro-Konzern der Welt werden, der wichtige Glieder der Nahrungsmittel-Kette kontrolliert. Das hätte schlimme Konsequenzen für die Welternährung. Die LandwirtInnen müssten mehr für Pestizide und andere Betriebsmittel zahlen und hätten überdies weniger Auswahl. Der schrumpfenden Sorten-Vielfalt geschuldet, ständen sich auch die VerbraucherInnen in den Lebensmittel-Läden einem schrumpfenden Angebot gegenüber. Zudem würde die Transaktion der Industrialisierung der Landwirtschaft mit all ihren negativen Folgen für Mensch, Tier und Umwelt weiter Vorschub leisten. Arbeitsplatzvernichtungen und niedrigere Steuer-Zahlungen seitens BAYERs sind ebenfalls zu befürchten. Da der Aufsichtsrat der Akquisition trotz allem zugestimmt hat, ist ihm die Zustimmung zu verweigern.
Die Geschäftszahlen von 2015 zugrunde gelegt, erzielen die Landwirtschaftssparten von BAYER und MONSANTO zusammen einen Umsatz von 23,1 Milliarden Dollar. Damit kann niemand aus der Branche mithalten. Bei den Pestiziden erreichen BAYER und MONSANTO zusammen einen Marktanteil von rund 25 Prozent, beim Saatgut für gentechnisch veränderte und konventionelle Ackerfrüchte einen von rund 30 Prozent. Allein die Gen-Pflanzen betrachtet, erlangen die beiden Konzerne vereint mit weit über 90 Prozent sogar eine Monopol-Stellung.
Der Deal hat jedoch noch weitere Risiken und Nebenwirkungen. „Der Merger wird den Landwirten wehtun“, sagt Jim Benham von der Indiana Farmers Union: „Je mehr Konsolidierung wir bei den Anbietern unserer Betriebsmittel haben, desto schlimmer wird’s.“ Der Chef von BAYER Cropscience, Liam Condon, schloss gegenüber der New York Times weitere Preis-Steigerungen dann auch gar nicht erst aus. Allerdings versicherte er scheinheilig, der Konzern würde den FarmerInnen dafür in jedem Fall einen Mehrwert bieten.
Überdies reduziert die Übernahme die Produkt-Vielfalt bei Saatgut und Pestiziden. Die oligopol-artigen Strukturen haben jetzt schon einen riesigen Innovationsstau mit sich gebracht, und die neue Übersichtlichkeit dürfte die Malaise noch verstärken. BAYERs Glufosinat oder MONSANTOs Glyphosat haben schon über 40 Jahre auf dem Buckel. Deshalb trotzen immer mehr Unkräuter diesen Substanzen. Den LandwirtInnen bleibt so nichts anderes übrig, als die Gift-Dosis zu erhöhen. Und BAYER leugnet diesen Tatbestand keineswegs. „Seit über 25 Jahren hat die weltweite Pflanzenschutz-Industrie kein wirtschaftlich bedeutendes Herbizid mit neuem Wirkmechanismus mehr für Flächen-Kulturen entwickelt und auf den Markt gebracht – unter anderem eine Folge der Konsolidierung der Industrie, die mit einer deutlichen Reduktion der Forschungsaufwendungen für neue Herbizide einherging“, so der BAYER-Forscher Dr. Hermann Stübler.
Unter der zunehmenden Konzentration auf dem Agro-Markt hätten auch die Verbraucherinnen zu leiden, denn sie geht mit weniger Auswahl bei den Lebensmitteln einher. Und die Beschäftigten von MONSANTO und BAYER müssen sich ebenfalls auf härtere Zeiten einstellen. Der Vorstand hat die Synergie-Effekte des Deals auf 1,5 Milliarden Dollar taxiert, und das geht mit Arbeitsplatz-Vernichtungen einher. So kündigte der Cropscience-Chef Liam Condon schon einmal die Schließung von Labors im US-amerikanischen Cropscience-Headquarter an, das in North Carolinas „Triangle Research Park“ liegt. Zusätzliche Stellen-Streichungen im Konzern sind durch die Auflagen der Kartell-Behörden zu erwarten: Der Vorstand selbst rechnet damit, sich von Geschäften in einem Umfang von bis zu 2,5 Milliarden Dollar trennen zu müssen. Diese konservative Schätzung könnte jedoch übertroffen werden. Damit nicht genug, entsteht zusätzlicher Druck auf die Belegschaft durch die hohen Schulden, die BAYER sich in Sachen „MONSANTO“ aufgebürdet hat. Das Abstoßen von Unternehmensteilen zur Erweiterung der finanziellen Spielräume hat BAYER nur für die Bundesrepublik ausgeschlossen. Darüber hinaus drohen den Belegschaftsangehörigen mit Rationalisierungsmaßnahmen verbundene Spar-Programme zur Kosten-Senkung.
Die Standort-Städte müssen sich ebenfalls auf so einiges gefasst machen. Ihnen ist die letzte Einkaufstour BAYERs noch in denkbar schlechter Erinnerung. Unmittelbar nach dem Kauf der Merck-Sparte mit den nicht rezeptpflichtigen Arzneien hatte der Konzern nämlich verkündet: „BAYER rechnet ab dem ersten Jahr nach dem Vollzug mit signifikanten Steuer-Einsparungen.“
Trotz all dieser negativen Folgen der MONSANTO-Übernahme betreibt der Vorstand die Transaktion. Damit ist er seiner Verantwortung nicht gerecht geworden. Deshalb ist ihm die Entlastung zu verweigern.
Um Mitteilung dieses Gegenantrags sowie der Begründung bitten wir gemäß §§ 125, 126 AktG. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, ihre Stimmrechte der Coordination gegen BAYER-Gefahren zu übertragen.
Für den Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V.
Jan Pehrke / Axel Köhler-Schnura
Gegenantrag zu TOP 3:
Der Aufsichtsrat wird nicht entlastet
Wir beantragen die Nichtentlastung des Aufsichtsrats.
Begründung:
BAYER vertreibt zahlreiche Produkte, die hormon-ähnlich wirken und deshalb die Gesundheit schädigen. Das Vorhaben der EU, diese Stoffe aus dem Verkehr zu ziehen, versuchte der Konzern durch massive Lobby-Arbeit zu hintertreiben. Diese Geschäftspolitik ist verantwortungslos. Darum ist dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.
Hormone sind die Botenstoffe des Körpers. Sie erfüllen damit eine wichtige Aufgabe in seinem Regulationssystem. Die biochemischen Substanzen steuern beispielsweise das Knochenwachstum, den Zucker- und Fettstoffwechsel, die Verdauung und die Sexualentwicklung. Stört nun etwas die Signal-Übertragung, so kommen falsche Botschaften an, was die Abläufe gehörig durcheinanderwirbelt. Und als solche „Störer“ – sogenannte endokrine Disruptoren (EDs) – hat die Wissenschaft seit einiger Zeit bestimmte Chemikalien ausgemacht. Viele dieser Substanzen gleichen in ihrem Aufbau nämlich Hormonen und haben deshalb ein beträchtliches Irritationspotenzial. Die mögliche Folge: Krankheiten wie Krebs, Diabetes, Fettleibigkeit, Dysfunktionen des Nerven- und Immunsystems sowie Herz-, Leber- und Gebärmutter-Leiden.
BAYER hat eine ganze Menge dieser Stoffe im Angebot. Und manche davon, wie etwa das Antiraupen-Mittel RUNNER, sollen sogar hormonelle Effekte entfalten. Es zählt nämlich zu den Insekten-Wachstumsregulatoren, die der europäische Lobbyverband der Agro-Riesen, die „European Crop Protection Association“ (ECPA), wie folgt beschreibt: „Pheromone und Insekten-Wachstumsregulatoren werden im Pflanzenschutz speziell wegen ihrer Wirkungsweise als endokrine Disruptoren eingesetzt, um den Fortpflanzungsprozess zu stören oder den Lebenszyklus der Insekten zu verkürzen.“
Bei anderen Agro-Giften des Konzerns fällt die Beeinträchtigung des Hormonsystems hingegen eher in die Rubrik „Risiken und Nebenwirkungen“. Dies ist auch bei den anderen Substanzen mit hormon-ähnlichen Eigenschaften aus der Produktpalette BAYERs der Fall, wie z. B. bei Weichmachern oder der Industrie-Chemikalie Bisphenol A, von welcher der Konzern allein im Jahr 2011 rund 1,2 Millionen Tonnen herstellte.
Bereits seit den 1990er Jahren warnen WissenschaftlerInnen vor den Gefahren, die durch endokrine Disruptoren drohen. Die Politik erkannte allerdings erst in der Dekade nach dem Jahrtausendwechsel Handlungsbedarf. Bis Ende 2013 wollte die Europäische Kommission genaue Kriterien zur Bestimmung der EDs entwickeln. Dies rief jedoch BAYER auf den Plan. Mit allen möglichen Mitteln versuchte der Konzern, in Brüssel Einfluss auf die Entscheidung zu nehmen und eine möglichst industrie-freundliche Lösung zu erwirken. So schrieb das Unternehmen im Juni 2013 einen Brief an die stellvertretende Generalsekretärin der EU-Kommission, Marianne Klingbeil, auf. „Die DG ENV (= Generaldirektion Umwelt) favorisiert gegenwärtig ein Konzept, welches durchgängig auf der Basis des Vorsorge-Prinzips konstruiert worden ist (Hazard assessment). Dies bedeutet eine fundamentale Abkehr von den Prinzipien der Risiko-Bewertung und wird in Konsequenz weitreichende, gravierende Auswirkungen auf die Chemie-Branche und Agrar-Industrie (vor allem wegen der bei Pflanzenschutzmitteln angewandten Cut-off-Kriterien, die einen Verlust der Zulassung bedingen), nach sich ziehen“, zeigte sich BAYER alarmiert. Mehr als 37 Pestizide sieht er von einem Verbot bedroht. Allein der Bann der Antipilz-Mittel aus der Gruppe der Triazolewürde zu einem Produktivitätsrückgang von 20 Prozent und zu Ernte-Verlusten bis zu 40 Prozent führen, rechnete das Unternehmen unter Bezugnahme auf zwei Studien vor.
Und dieser ganze Lobbyismus von Seiten BAYERs und anderer Chemie-Multis zeigte Wirkung. Die von der EU nach langer Verzögerung im Juni 2016 schließlich vorgestellten Kriterien zur Bestimmung der EDs entsprechen weitgehend den Vorstellungen der Industrie. Dementsprechend hart fiel das Urteil seitens der Umweltverbände und der Fachwelt aus. „Das Vorsorge-Prinzip wird durch die Vorschläge mit Füßen getreten“, konstatiert etwa das PESTIZID AKTIONS-NETZWERK (PAN). Hätte ursprünglich der Beleg einer hormon-schädlichen Eigenschaft für eine Regulierung ausgereicht, so müsse nun die Relevanz eines schädlichen Effekts beim Menschen tatsächlich nachgewiesen sein, moniert die Initiative. Als „ganz im Sinne der Pestizid- und Chemie-Industrie“ ausgefallen kritisiert PAN deshalb die Vorschläge der EU-Kommission zur Definition der EDs.
Die Verantwortung für das In-Verkehr-Bringen und -Halten der gesundheitschädlichen endokrinen Disruptoren trägt neben dem Vorstand der Aufsichtsrat. Darum ist ihm die Entlastung zu verweigern.
Um Mitteilung dieses Gegenantrags sowie der Begründung bitten wir gemäß §§ 125, 126 AktG. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, ihre Stimmrechte der Coordination gegen BAYER-Gefahren zu übertragen.
Für den Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V.
Jan Pehrke / Axel Köhler-Schnura
Gegenantrag zu TOP 4:
Wahlen zum Aufsichtsrat
Wir lehnen die vom Aufsichtsrat zur Wahl vorgeschlagenen KanidatInnen ab und schlagen vor, stattdessen mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2017 als Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen:
a) Brigitte Hincha, Erzieherin
ehrenamtlich im Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren
b) Axel Köhler-Schnura, Dipl. Kfm.
ehrenamtlich im Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren
c) Jan Pehrke, Journalist
ehrenamtlich im Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren
d) Uwe Friedrich, Stadtplaner
ehrenamtlich im Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren
d) Christiane Schnura, Dipl. Soz. Päd.
Deutschland-Koordinatorin der Internationalen Kampagne für Saubere Kleidung
Und zwar jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt.
Um Mitteilung dieses Gegenantrags bitten wir gemäß §§ 125, 126 AktG. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, ihre Stimmrechte der Coordination gegen BAYER-Gefahren zu übertragen.
Für den Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V.
Jan Pehrke / Axel Köhler-Schnura
13.4.2017