Reaktion der Internet-Verwaltungsorganisation für IP-Adressen zu Internet-Blockaden der Regierungen: „Die Zeit zum Eingreifen mit drakonischen Massnahmen ist gekommen“.
Dem inflationären Gebrauch von Regierungen, die ihren Bürgern den Zugang zum Internet trotz immenser wirtschaftlicher Schäden abschalten, droht nun ihrerseits das Gleiche – vorerst auf dem afrikanischen Kontinent. Mit Gründen zur Blockade sind Regierungsvertreter für ihren Machterhalt nie verlegen: Prüfungen, Wahlen, Unruhen, Demonstrationen. Im letzten Jahr wiesen wir in Dritter Staat blockiert Teile des Internets wegen „Schulprüfungen“ auf einige Abschaltungen unter fadenscheinigen Gründen hin.
Die Internet-Registrierungsbehörde African Network Information Centre (AfriNIC), verantwortlich für die Zuordnung der IPv4- und IPv6-Adressen in Afrika, wird einen entsprechenden Vorschlag im Juni diesen Jahres auf ihrer Versammlung unterbreiten um die staatlich angeordneten Internet-Blackouts einzudämmen.
IP-Adressen sind eindeutige Identifikatoren, die von Geräten wie Computern oder Mobiltelefonen verwendet werden, wenn sie auf das Internet zugreifen – vergleichbar mit den bisherigen Telefon- und ihren internationalen und regionalen Vorwahlnummern.
„Ein Internet-Shutdown gilt als aufgetreten, wenn es bewiesen werden kann, dass es einen Versuch gab – gescheitert oder erfolgreich, den Zugang zum Internet auf einen Bereich der Bevölkerung einzuschränken, unabhängig von dem Anbieter oder dem Zugangsmedium, das sie nutzen“, so die Autoren des Vorschlages für die neuen Richtlinien der AfriNIC.
Weiter hiess es, dass, wenn es bewiesen wurde, dass eine Regierung ein Internet-Shutdown bestellt hat, dann wird AfriNIC keine neuen IP-Adressen für diese für zwölf Monate zuteilen. Dazu gehören auch staatliche Körperschaften oder Körperschaften mit einer unmittelbar nachweisbaren Beziehung mit der genannten Regierung. Während des Verbots wird die betroffene Regierung nicht in der Lage sein, die Adressen von anderen zu übertragen.
Für hartnäckige Regierungen, die während des Verbots Versuche eines Internet-Shutdown unternehmen, wird die Organisation strengere Strafmassnahmen ergreifen. Im Falle einer Regierung, die drei oder mehrere solcher Abschaltungen in einem Zeitraum von zehn Jahren durchführt, werden alle Mittel an die vorgenannten Einrichtungen aufgehoben und es werden keine Zuweisungen (Anm: IP-Adressen) für diese Einrichtungen für einen Zeitraum von fünf Jahren stattfinden. Ohne ihre IP-Adressen würde afrikanischen Regierungen effektiv der Zugang zum Internet blockiert und sind dort arbeitsunfähig.
AfriNIC teilte weiterhin mit, dass keine Massnahmen gegen die Zensur der Inhalte, die illegal nach den Gesetzen dieses Landes sind, getroffen werden. Die Zensurkriterien können nicht erweitert werden, um alle Inhalte unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrer Natur zu umfassen.
Eine Woche nach Veröffentlichung der möglicherweise bevorstehenden Änderungen der Regeln von AfriNIC reagierte gestern die Regierung von Kamerun. Die seit drei Monaten verhängte Blockade des Internets im Süden des Landes für zwei Regionen mit englisch sprechender Bevölkerung wird aufgehoben, die im Januar wegen starker Proteste gegen die Regierung verhängt wurde.
Über eines sollte man sich keine Illusionen machen: Der Vorschlag einiger Mitglieder von AfriNIC ist nicht der Wahrung von Bürger- und Menschenrechten mit der freien Wahl der Kommunikationsmittel geschuldet. Der Wirtschaft entgehen mit dem Ausfall von Millionen von Menschen ohne Zugang zum Internet mehrere Milliarden an Dollars täglich an Umsätzen. Auch sind diese Personen durch den internationalen Spionage-Komplex nicht mehr über das Internet kontrollierbar.
Artikel zum Thema
13.06.2016 Dritter Staat blockiert Teile des Internets wegen „Schulprüfungen“
Quellen:
https://fossbytes.com/no-ip-addresses-for-countries-that-cut-off-internet-access-to-their-citizens/
http://www.businessdailyafrica.com/magazines/Kenya-warned–risk-shutting-down-Internet-/1248928-3896652-g9hh3bz/
http://cameroon-concord.com/headlines/8188-president-biya-orders-internet-to-be-reinstated-in-southern-cameroons