STOP BAYER/MONSANTO legt nach VG-Bescheid Beschwerde beim OVG ein

„BAYERs Terror-Phantasien legitimieren keine Konzern-Bannmeile!“

Die Proteste anlässlich der BAYER-Aktionärsversammlung mit Beteiligung des MONSANTO-Vorstandes sollen vom Hauptteil des am 1. Mai für die Demonstration angemeldeten „Platzes der Vereinten Nationen“ abgeschoben werden. Die Versammlungshalle soll weiträumig eingegittert und so eine „Konzern-Bannmeile“ geschaffen werden. Begründet wird das vom Konzern mit einer angeblichen Terrorgefahr (z.B. mit Verweis auf den Anschlag von Brüssel). Zugleich bringt BAYER diese Argumentation demagogisch mit angeblich von den Protesten ausgehenden Sicherheitsrisiken in Verbindung.

Der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) wird dabei vom Konzern kurzerhand Gewaltbereitschaft unterstellt. „Der Konzern kennt unsere Art des Protestierens seit Dutzenden Jahren ganz genau. Eine Bedrohung, wie das Unternehmen sie heraufbeschwört, geht weder von uns noch den Gruppen aus, die am Freitag kommen werden. BAYER instrumentalisiert die Terror-Gefahr in infamer Weise, um Ruhe vor KritikerInnen zu haben“, erklärt Jan Pehrke vom Vorstand der CBG.

Die Stadt Bonn hat dem Konzern für diese Strategie freie Bahn geschaffen und den öffentlichen Raum per Straßensperrerlaubnis für 500 Euro „vermietet“. Die Polizei hat entsprechend die Demonstration von den Pforten der Aktionärshauptversammlung verbannt.

Da das Verwaltungsgericht Köln die Position BAYERs heute, am Mittwoch, 26.04.2017, bestätigte, hat die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) direkt und unmittelbar für das Bündnis ‚Stop BAYER/Monsanto!‘ beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster Beschwerde eingelegt. Damit kämpft das Bündnis weiter darum, die Proteste am Freitagmorgen – wie seit 24 Jahren! – direkt auf dem Hauptplatz vor der Aktionärsversammlung durchführen zu können, und verteidigt derart zugleich das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.

Das Verwaltungsgericht bestätigt die BAYER-Bannmeile

Zunächst versuchte die CBG im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht (VG) Köln die Lage zu klären. Gegen die Straßensperrerlaubnis und die polizeilichen Auflagen hatte das internationale CBG-Netzwerk für das Bündnis ‚Stop BAYER/MONSANTO!‘ am Montag vor dem VG geklagt. Das Aktionsbündnis zur BAYER-Hauptversammlung besteht aus traditionellen und Öko-Bauernverbänden, Gewerkschaften, NGOs, Parteien und kirchlichen Organisationen. Mittwochnachmittag, 26.04.2017, hat das VG für BAYER entschieden und damit ein Protest-Verbot auf dem Hauptteil des Platzes der Vereinten Nationen auch gerichtlich verhängt. Das VG hielt die Begründung BAYERs weitestgehend für „nachvollziehbar“. Zugleich gestand es ein, die Sicherheitslage nicht beurteilen zu können.

Beschwerde beim OVG eingelegt

Zur Beschwerde, die die CBG am Mittwoch beim OVG Münster eingelegt hat, meint Rechtsanwalt Sven Forst: „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts läuft darauf hinaus, dass zukünftig allein das pauschale Argument ‚Sicherheit‘ verbunden mit dem Schlagwort ‚Terrorgefahr‘ regelmäßig Vorrang vor der Versammlungsfreiheit haben wird. Auf diese simple Art und Weise könnten demnach Sperrungen und Aufbauten auf öffentlichen Flächen immer Vorrang vor einer Versammlung haben, die von der angemeldeten Fläche ausgelagert wird. Das widerspricht dem Kern der Versammlungsfreiheit.“

Zum VG-Urteil erklärt für „Stop BAYER/MONSANTO!“ der Demonstrationsanmelder und Kläger Simon Ernst, Mitglied im ver.di-Bezirksfachbereichsvorstand Bildung, Wissenschaft und Forschung in NRW-Süd: „Wir haben vor dem VG einen Teilerfolg erzielt und zahlreiche Auflagen gekippt, die darauf abzielten, unsere Versammlungsfreiheit illegal einzuschränken. Darüber freuen wir uns natürlich. Polizei und Stadtverwaltung singen aber jetzt BAYERs Lied von einer angeblichen Terrorgefahr, um die Aufrechterhaltung der Bannmeile zu legalisieren. Das können wir nicht hinnehmen. Deshalb haben wir heute Beschwerde beim OVG eingereicht. Wenn es diese Gefahr, von der BAYER spricht, wirklich gäbe, hätten die Öffentlichkeit, die angrenzenden Vereinten Nationen und auch wir als Demonstrationsveranstalter doch offenbar längst darüber informiert werden müssen. BAYERs Terror-Phantasien legitimieren keine Konzern-Bannmeile.“
Axel Köhler-Schnura von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) sagt dazu: „Seit nunmehr 22 Jahren konfrontieren wir einen der großen Chemie-Konzerne anlässlich seiner Hauptversammlung mit den Kehrseiten der goldenen Bilanzen. Wir werden dabei von Hunderten von KleinaktionärInnen unterstützt und haben schon beachtliche Abstimmungsergebnisse von bis zu 10 und mehr Prozent erreicht. BAYER ist weltweit der einzige Konzern, auf dessen Hauptversammlungen die kritische Diskussion des Geschäftsberichts und des jeweils zurückliegenden Geschäftsjahres die Diskussion dominiert. Der neue BAYER-Chef Baumann möchte hier offenbar mit harter Hand durchgreifen und die Proteste unterdrücken. Diese Missachtung demokratischer Rechte und die Errichtung einer illegitimen ‚Konzern-Bannmeile’ passt ganz zur von BAYER geplanten Übernahme des MONSANTO-Konzerns, der ja immerhin als ‚schlimmster Konzern der Welt’ gilt.“

Fadenscheinige Sicherheitsbedenken und Diffamierung des Protests

Erst heute Mittag, wohlgemerkt zwei Tage nach dem Aufbau von Zelt und Gitterzaun, rückte der BAYER-Konzern gegenüber dem VG Köln mit ersten Begründungen für seiner „Sicherheitsbedenken“ heraus, obwohl seit dem 1. März dafür Zeit gewesen wäre. Der Tenor des BAYER-Papiers, auf dessen Grundlage das VG heute entschied: Das WCCB allein reiche einfach nicht aus. Die Abwehr einer Gefahr durch Terrorismus, die auf sechs Seiten herbeifabuliert wird, sei nur durch die Platzsperrung mit Zelt und Gittern machbar, die Erstanmeldung der DemonstrantInnen sei unerheblich. Besonders infam: Legitime gesellschaftliche Proteste werden vom Konzern mit terroristischen Anschlägen vermischt.

Hanno Raussendorf, Sprecher des Bonner Kreisverbandes der Partei ‚Die Linke‘ die ebenfalls zu den Protesten aufruft, hält das für vorgeschobene Gründe: „Beim Tagungszentrum WCCB handelt es sich ja um ein nagelneues Kongresszentrum und Prestigeobjekt der Stadt Bonn, dass ausdrücklich für derartige Veranstaltungen konzipiert ist und im Eingangsbereich daher auch Räume für Sicherheitsüberprüfungen vorgesehen hat. Jetzt mit den berechtigten Ängsten vor Terroranschlägen zu spielen, um eine private Bannmeile ohne Proteste vor der Öffentlichkeit zu rechtfertigen, während sich die größte Kapitalfusion der deutschen Geschichte abspielt – das ist gemeinschaftlicher Verfassungsbruch von BAYER und den Behörden!“

Sven Giegold, Sprecher von ‚Bündnis 90/Die Grünen‘ im Europäischen Parlament, erklärt: „Gerade Bonn als Stadt internationaler Institutionen muss auch eine liberale Stadt sein, die friedlichen Protest zulässt und die demokratischen Rechte der Kritiker sichert. Polizei und Genehmigungsbehörden müssen die Ausübung demokratischer Rechte ermöglichen, statt dem Bayer-Konzern eine ruhige Tagung zu garantieren.
Das World Conference Center wird zur Sicherheitszone gegen die Kritik an den rabiaten Saatgutmethoden, die mit der Aufnahme von Monsanto als Geschäftsmodell verankert werden.“

Programm ‚Stop BAYER/Monsanto!‘ Freitag 28.4. in Bonn

Aktionen: ab 7 Uhr, Platz der Vereinten Nationen
Kundgebung: 8:30 Uhr, Platz der Vereinten Nationen
Pressekonferenz: 10:30 Uhr, IFOAM-Office in der Nähe
Proteste in der HV: ganztägig ab 10 Uhr

Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V. (CBG)