Der „starke“ tiefe Staat
Trotz nach Jahrzehnten schließlich unter den Begriffen „Gladio“ oder „Stay Behind“ bekannt gewordenen geheimen Attentats-Armeen des Staates, eingebunden in Hierarchie und Befehlskette von Nordatlantikpakt und Leit-Imperium Vereinigte Staaten von Amerika, drückt sich die „breite Öffentlichkeit“ in der Republik immer noch um die Tragweite der Staatsaffäre um den durch einen reinen Zufall aufgeflogenen faschistischen Elitesoldaten der Bundeswehr und deren beiseite geschaffte Munition und Sprengstoff.
Dabei ist dessen „Netzwerk“ offensichtlich der „starke Staat“ selbst.
Nach öffentlich vorliegenden Informationen, die offenbar seitens verschwiegener Befehle und ausführender Stellen zur Informationskontrolle permanent angepasst werden und / oder aus Suchmaschinen verschwinden, stellt sich der Fall eines Elitesoldaten und Offiziers der Bundeswehr, der mit deren militärischen Sprengstoffen offensichtlich Attentate unter Falscher Flagge und Identität eines Ausländers und Asylbewerbers aus Syrien bzw vorbereitete, wie folgt dar.
Der heutige Oberleutnant der Bundeswehr, dessen ausgegebene Identität „Franco A.“ lautet, aber dessen tatsächliche Identität möglicherweise auf Befehl staatlicher Stellen alle populären Medien gezielt verschleiern, wird 2009 nach Fontainebleau versetzt, wo die Bundeswehr seit 1957 vertreten ist und wo sich der damalige Hauptsitz der Bundeswehrverwaltungsstelle der Bundeswehr in Frankreich befindet. Er untersteht dort der Deutschen Stabsgruppe Frankreich (DtStGrpFR) unter Führung des deutschen Militärattachés / Verteidigungsattachés in Paris, Werner Weisenburger, heute Leiter vom Streitkräfteamt.
Der heutige Oberleutnant der Bundeswehr beginnt dort ein Studium der Staats- und Sozialwissenschaften an der nicht weit entfernten traditionsreichen französischen Militärschule Saint-Cyr, lässt sich vier Jahre Zeit und reicht dort Ende Dezember 2013 eine lupenrein faschistische Abhandlung als Masterarbeit ein. Er zeigt, offensichtlich renommiert gelehrt und ausgebildet und in echter französisch-deutscher Militärfreundschaft, das babyhafte Verständnis von der Welt als einem Sandkasten voller Ameisenhaufen, deren Zusammenwurf gefährlich sei für die einzelnen Häuflein, und bekommt nach einem kleinen „Du, Du!“ von einem Wehrdisziplinaranwalt (von dem wir noch hören werden) und dem guten Rat, besser alles nochmal umzuschreiben, im Juli 2014 seinen Abschluss in Staats- und Sozialwissenschaften.
Ein Jahr später, im Juli 2015, wird er zum Berufssoldaten ernannt.
Die Bundeswehrverwaltungsstelle ist mittlerweile seit 2010 von Fontainebleau nach Illkirch-Graffenstaden (nahe Straßburg) verlegt worden, wo auch das französisch-deutsche Jägerbataillon 291 stationiert ist. Ab wann genau „Franco A.“ diesem als Oberleutnant dient, ist unklar.
Ende 2015 geht der in Frankreich stationierte Bundeswehr-Offizier, der beim Verfassungsschutz die Sicherheitsüberprüfung SÜ2 bestanden und Zugang zu geheimen Unterlagen hat, im hessischen Gießen zur Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge und gibt sich unter falscher Identität als Flüchtling aus Syrien aus. Er kann kein Arabisch. Angeblich legt er keine professionell oder amtlich-dienstlich gefälschten Papiere vor. Keiner will etwas bemerkt haben.
Im Januar 2016 stellt der in Frankreich stationierte rechtsextreme deutsche Elitesoldat im bayrischen Zirndorf in der dortigen Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge einen Asylantrag – wegen politischer Verfolgung. Er muss beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Asylbehörde) nicht einmal den Namen seiner Tarnidentität aufschreiben.
Aber Brutus und Cassius und das Bundeskriminalamt und der Militärische Abschirmdienst und die Todesschwadronen vom Joint Special Operations Command (1, 2, 3, 4, 5, 6) und die U.S.-Regierung, welche die Bundeswehr im Frühjahr 2016 zur Bundesregierung schickte um ihr anzubieten die Bundeswehr an „einer kleinen militärischen Einheit“ zu beteiligen“, zur „Beobachtung ausländischer Dschihadisten“, und Europol, was nach E.U.-Plänen jetzt mit dem J.S.O.C. Daten tauschen soll, sind alles ehrenwerte Leute.
Im Sommer 2016 – mindestens ein deutscher Elitesoldat in Frankreich ist gleichzeitig syrischer „Asylant“ in Bayern – ereignen sich in Bayern und Baden-Württemberg innerhalb von einer Woche eine Reihe gleichermaßen merkwürdiger, wie tödlicher „Vorfälle“, die umgehend Syrern, „Asylanten“ und sonstigen Üblichen angelastet werden: in Würzburg am 18.7., in München am 22.7., in Reutlingen und Ansbach am 24.7. (Analyse zum Würzburg-Attentat: Psychologische Kriegführung zwecks Akzeptanz von Krieg, politischer Verfolgung und Massenüberwachung)
U.a. fordert der bayrische Innenminister Joachim Herrmann in bemerkenswerter Anfall Hellseherei in einem vor dem Attentat in München gehaltenen und kurz danach veröffentlichen Interview genau den Einsatz der Bundeswehr im Inneren unter „Oberhoheit“ der Polizei bei Attentaten, welcher während des Attentats in München kurz bevorstand und welcher der ungemein fachkundigen ex-Familienministerin und Oberkommandierenden Ursula von der Leyen durch eine Reihe ihr ins Ohr plärrenden „Experten“ angedreht werden sollte.
Oktober und November 2016: in zwei historisch, verfassungsrechtlich, gesamtgesellschaftlich und nicht zuletzt sicherheitsrechtlich verheerenden und die Republik gefährdenden Beschlüssen gibt das Bundesverfassungsgericht Deutschland für die Exekutivbehörden bzw deren übergeordnete reale Hierarchie und Befehlskette (Nordatlantikpakt < Washington) zum Abschuss frei. Verfassungsgerichtsbeschluss 2 BvE 5/15, veröffentlicht am 14. Oktober 2016, verfügt die Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“. Beschluss 2 BvE 2/15, veröffentlicht am 15. November 2016, verfügt die Geheimhaltung der „Selektorenliste“ auch vor dem „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency.
Die Verfassungsgerichter beziehen sich in ihrem Urteil zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission ausdrücklich auf das zumeist als BVerfGE 30, 1 zitierte „Abhörurteil“ des westdeutschen Bundesverfassungsgerichts vom 12. Dezember 1970. In diesem hatte das westdeutsche Bundesverfassungsgericht mit 5 zu 3 Stimmen die Verfassungsänderungen („Notstandsgesetze“) der damaligen „Großen Koalition“ von 1968 als vereinbar mit dem Grundgesetz beurteilt.
In ihrer abweichenden Meinung vom 15. Dezember 1970 warnten die Verfassungsrichter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp davor, dass mit diesem Urteil ihres eigenen Verfassungsgericht das Grundgesetz und sein identitäts-sichernder Artikel 79 reduziert werde auf
„auf ein Verbot der Wiedereinführung z.B. der Folter, des Schandpfahls und der Methoden des Dritten Reichs“
Es bleibt zu überlegen, wem vor und nach 1968 selbst diese Einschränkung der „Handlungsfreiheit“des „Starken Staates“ noch zu viel war.
Am 7. November 2016 leitet ein von der Bundeswehr an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg ausgeliehener Soldat die Asyl-Anhörung von „Franco A.“.
Nur Tage später, am 16. Dezember, bekommt der Elitesoldat und Faschist vom ihn befehligenden Staat als der Syrer „David Benjamin“ subsidiären Schutz in Deutschland, wegen politischer Verfolgung. Er bezieht Geld vom Amt. Von zwei Ämtern, eines davon beim Militär. Er wohnt an zwei Orten in zwei Staaten zugleich.
Keiner will im Nachhinein etwas bemerkt haben.
Am 19. Dezember 2016 rast ein LKW auf den Weihnachtsmarkt auf dem Breitscheidplatz vor der an die Grauen eines Weltkriegs mahnenden Gedächtniskirche und tötet 12 Menschen.
Das Attentat gleicht auf für die „breite“ Öffentlichkeit offensichtlich nicht bemerkbare Art und Weise einem VBIED-Angriff ferngelenkter Fahrzeugwaffen im Syrien-Krieg durch vom „Westen“ gestützte Invasionstruppen und terroristische Milizen unter der Flagge vom „Islamismus“, „Aleppos letzter Hoffnung“.
Anschließend wird in der Presse von einem Zeugen erzählt, der einen Fahrer aus dem LKW hat springen sehen und diesen verfolgte, bis die Polizei den Täter schließlich zwei Kilometer weiter an der Siegessäule geschnappt habe. Der sei „Pakistaner oder Afghane“.
Schließlich stellt sich heraus: es handelt sich bei dem Geschnappten um den geistig behinderten Pakistaner Naveed Baluch, dessen Verbrechen darin bestand da zu sein.
Die Berliner Polizei sagt dessen bestürzten Angehörigen, die ihn verzweifelt suchen, zunächst nicht einmal, dass sie diesen in Gewahrsam hat. Erst Tage später setzt sie diesen, irgendwo, auf freien Fuß („Ich weiß nicht genau, wo ich gerade bin.“).
Kurz nach dem Zusammenbruch der Tatversion durch den „Afghani oder Pakistani“ wird durch die Behörden und die ihnen im Minutentakt und Zick-Zack-Kurs hinterher laufenden Massenpresse der Tunesier Anis Amri aus dem Hut gezogen, der am 23. Dezember in Mailand durch zwei italienische rechtsextreme Polizisten beseitigt, Verzeihung, nach deren Angaben aus Notwehr und Zufall mitten in der Nacht auf einem verlassenen Bahnhof erschossen wird.
Der Zeuge aber, der angeblich den Täter am 19. Dezember aus dem LKW springen sah und verfolgte, der verschwindet in der Versenkung. Keine Massenmedium und kein einziger Abgeordneter verlieren auch nur ein Sterbenswörtchen darüber, wo der vorher so hochgelobte tapfere Zeuge denn plötzlich geblieben sein mag.
Wir aber fragen am 25. Dezember u.a.:
Was hat das Militär bei einer Mordermittlung zu suchen? Warum steht das als Waffe eingesetzte Fahrzeug in der Julius-Leber-Kaserne? Und wer glaubt, dass der angebliche Attentäter Anis Amri seine Geldbörse mit Ausweis und Duldungspapieren und dann noch das Handy im Fahrzeug liegen lässt, mit dem er gerade ein Attentat begangen hat? Und das all diese deutlichen Beweise, genauso wie die Fingerabdrücke, erst auf dem Gelände der Bundeswehr gefunden werden, aber der eine Fund (Geldbörse, Ausweis, Papiere) zwei Tage später (Tagesspiegel.de) und der andere Fund (das Handy, Spiegel.de) und die Fingerabdrücke (rp-online.de) vier Tage später bekannt gegeben wird?
Zwei Tage nach dem Attentat beschließt die Bundesregierung eine weitere Eskalation der Massenüberwachung im Rahmen eines „Sicherheitspakets“, das sie bereits seit den Vorfällen im Sommer geplant hatte. Kanzlerin Merkel spricht vom „Starken Staat“.
Wiederum Tage später verlangt die Bundesregierung eine weitere Eskalation ihrer Befugnisse, offen über die Verfassungsgrenze hinaus. Minister Thomas De Maiziere, fordert wie zuvor von Kanzlerin Angela Merkel den „Starken Staat“ und verlangt, neben dem Zugang zu privaten Gesprächen und Daten von Milliarden von Menschen, die „Mobil- und Festnetztelefonie, Skype, E-Mails oder Instant Messenger wie WhatsApp“ benutzen, ebenfalls zum gezählte Male abermals den Einsatz des Militärs, der Bundeswehr im Inneren, als Ordnungsmacht. (03.01.2017, Terror-Thomas vorgelesen: Massenmord in Berlin für den „Starken Staat“ benutzen)
Von „Franco A.“ hat immer noch keiner etwas bemerkt, heisst es später. Alles sind ehrenwerte Leute.
Laut sich widersprechenden und ständig angepassten Medienberichten passiert dann, wohl irgendwann im Januar 2017, Folgendes: ein Wartungstechniker am Wiener Flughafen findet eine einsatzbereite, aber alte Schusswaffe in einem Schacht an einer Herrentoilette.
Immer voraus gesetzt, die zuständigen Stellen der Wiener Polizei oder anderer österreichischer staatlicher Stellen und deren Angestellte sind sittlich-moralisch nicht auf dem Niveau von Tausenden ehrenwerter südkoreanischer Bürger („Kugelschreibern, Brillen oder Armbanduhren mit Mikrolinsen„), oder „Innenexperten“ von „S.P.D.“, oder Präsidenten vom B.N.D., oder, oder, oder, und berauschen sich nicht an versteckten Kameras auf Toiletten, darf man also annehmen, dass die Version vom „Signalgeber“, den die österreichischen Behörden schließlich beim Versteck anbrachten, noch am Ehesten hinkommt.
Am 3. Februar 2017 schließlich wird in Wien der vom Staate Deutschland mit mindestens einer Tarnidentität ausgestatte deutsche faschistische Elitesoldat festgenommen, als er die Waffe abholen will. Was dieser anschließend alles erzählt und ob er entsprechend seiner Ausbildung schon bei der dritten Ausrede angekommen ist, soll hier keine Rolle spielen.
Es sind offensichtlich die österreichischen Stellen, die der rechtsextremen Gesinnung des deutschen Elitesoldaten auf die Spur kamen – u.a. wohl über ein beschlagnahmtes Mobiltelefon und dort aufgefundene Sprachnachrichten. Dem deutschen Elitesoldaten werden Fingerabdrücke abgenommen und verglichen, was überhaupt erst seine Tarnidentität auffliegen lässt. Erst durch die Österreicher werden nun das im jahrelangen Wegschauen geübte Bundeskriminalamt, sowie das Popelkru unter den Geheimdiensten, der Militärische Abschirmdienst und die Bundeswehr dazu gezwungen Aktivität zu entwickeln.
Nur – welche?
Der Elitesoldat kommt in Österreich nämlich wieder frei. Warum? Auf Druck deutscher Regierungsbehörden?
Der „Standard“ murmelt später am 27. April, nachdem die Affäre öffentlich gemacht worden war:
„Zudem gibt es mit Deutschland ein Rechtshilfeabkommen. Derzeit wird geprüft, ob das in Korneuburg gegen den 28-Jährigen anhängige Verfahren wegen unerlaubten Waffenbesitzes nach Deutschland abgegeben wird.“
Ebenfalls am 27. April berichtet der ORF, dass der österreichische Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz nur mehr „im Wege der Amts- und Rechtshilfe“ eingebunden sei.
Später stellt sich heraus: Franco A. wendete sich nach seiner Festnahme in Österreich am 3. Februar per Email genau an den Wehrdisziplinaranwalt, der ihn Anfang 2014 nach seiner faschistischen Masterarbeit gedeckt hatte – einem heutigen Rechtsberater des Kommandos Streitkräftebasis der Bundeswehr.
Das gab dieser wiederum in einem Email-Wechsel mit dem Inspekteur (Kommandeur) der Streitkräftebasis, Martin Schelleis zu. Laut Medienberichten fand dieser Schriftverkehr statt am 28. April, also noch vor wenigen Tagen.
Aber, simsalabim – alle Emails zwischen „Rechtsberater“ und Kommandeur der Streitkräftebasis wurden „angeblich unwiderruflich gelöscht“.
Am 17. Februar, also satte vierzehn Tage nach der Festnahme des Elitesoldaten in Wien, leitet die Staatsanwaltschaft Frankfurt ein Ermittlungsverfahren wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat ein.
Und erst am 26. April 2017 wird der Elitesoldat und Offizier, der eine nicht wirklich bekannte dreistellige Zahl von Soldaten unter seinem Kommando hat, erneut festgenommen, diesmal in Hammelburg von der deutschen Polizei, während seines Einzelkämpfer-Lehrgangs im dortigen Ausbildungszentrum der Bundeswehr. Und erst dann gibt es umfangreiche Durchsuchungen in Privatwohnungen und Kasernen in drei Staaten, Deutschland, Österreich und Frankreich.
Bekannt gemacht wird die ganze Affäre anschließend, natürlich, wieder einmal, nur dadurch, dass das Militär höchstselbst in Person von Generalinspekteur Volker Wieker die Parlaments-Simulation und seinen Verteidigungsausschuss informiert und dessen Schwatzbacken wie erwartet sofort zur Presse rennen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt kann so im Nachhinein bequem bestätigen.
Verwickelt in die Affäre sind, laut öffentlich zugänglicher Meldungen, u.a. ein Komplize in Offenbach („Mathias F.“, bei dem später militärischer Sprengstoff und Munition gefunden wird, welche der Oberleutnant „Franco A.“ offensichtlich von der Bundeswehr irgendwie mitgenommen hat, vielleicht in einer Jute-Tasche oder so) und ein „Reservist“ in Wien.
Aus einem Artikel der „Nachdenkseiten“:
„Zur Frage, ob Franco A. privat handelte oder in Absprache mit Vorgesetzten, lohnt ein genauerer Blick auf seinen Arbeitgeber, das Bundeswehr-Jägerbataillon 291. Dieses in Frankreich stationierte Bataillon ist keine gewöhnliche Einheit, sondern eine Art Pionierverband für besondere Aufgaben. Das Bataillon ist dort präsent, wo es geopolitisch brenzlig ist, etwa in Litauen oder in Mali. Es ist außerdem eingebunden in politisch brisante Manöver, wie die Übung „Saber Strike“ 2015 in Polen, die nicht von der NATO, sondern direkt von der US-Armee befehligt wurde.
Kommandeur des Bataillons und damit Vorgesetzter von Oberleutnant Franco A. ist Oberstleutnant Marc-Ulrich Cropp, Jahrgang 1972. Dessen Karriere ist eng mit den Spezialkräften und auch mit den USA verknüpft. Nachdem er bereits Ende der 1990er Jahre Weiterbildungen in den Vereinigten Staaten besucht hatte, absolvierte er schließlich von 2008 bis 2010 eine Eliteausbildung beim U.S. Marine Corps, wo er die „School of Advanced Warfighting“ besuchte. Zurück in Deutschland leitete er im Verteidigungsministerium die Planungsabteilung für Operationen der Bundeswehr-Spezialkräfte.Unmittelbar vor seiner Ernennung zum Kommandeur des Bataillons 291 im März 2015 bekleidete er von 2012 an einen weiteren hohen Posten im Ministerium, als Stabsoffizier beim Chef des Planungsstabes, also bei einem der engsten Vertrauten des Ministers. Cropp arbeitete in dieser Funktion bis 2014 für den Chef des Planungsstabes Ulrich Schlie, ein Mitglied der Atlantikbrücke, der 2002 als Mitarbeiter von Wolfgang Schäuble und dann als außenpolitischer Berater von Roland Koch politisch gestartet war. Unter der Ministerin Ursula von der Leyen war Cropp dann ab 2014 dem neuen Chef des Planungsstabes Géza Andreas von Geyr unterstellt, der ebenfalls aus dem Umfeld von Schäuble stammt und von 2010 bis 2014 als Vizepräsident des BND amtierte.
In diesem personellen Umfeld machte der heutige Vorgesetzte von Franco A. Karriere.“
Die Anzeichen dafür, der von österreichischen Ermittlern erwischte Staat in Deutschland bereits daran arbeitet, die Affäre möglichst schnell wieder loszuwerden und irgendwie niederzuschlagen, sind deutlich. Nachdem sich erst die Staatsanwaltschaft Frankfurt und der Generalbundesanwalt offensichtlich lange gesträubt haben Ermittlungen einzuleiten, reisst der Generalbundesanwalt diese erst an sich, als das B.K.A., zunächst über sein Landeskriminalamt in Berlin, Berichte über eine angebliche „Todesliste“ / „Terrorliste“ in die Medien streuen lässt – Meldungen, die innerhalb von 24 Stunden zweimal „angepasst“ werden.
Auch das Gerede von der Aufklärung durch die Bundeswehr ist Gerede. Generalinspekteur Wieker hat a) selbst ausgesagt, dass er wie immer nichts weiß oder wissen will und b) dass das Militär „im zweiten Glied“ steht, hinter dem Generalbundesanwalt (und damit dem Bundesjustizministerium und der Bundesregierung) und dem B.K.A., was jetzt freie Hand hat.
Was das heisst, kann jeder nachlesen, der die Farce von dieser „Todesliste“ / Terrorliste aufmerksam mitverfolgt hat. Das B.K.A. wirft einfach Nebelkerzen und macht sich ein Spässchen, mit ihren „Kunden“ von links und rechts. Das macht keine Behörde, wenn sie tatsächlich irgendwas ermitteln will, außer natürlich das, was helle Köpfe in der Öffentlichkeit begriffen haben und der Hammelherde einbleuen können. Aber das schon im Vorfeld (hallo ihr Nazi-Stasi-Spitzel!).
Das Fazit dieses Artikels ist im Kern das Gleiche wie in den letzten Jahren: die Republik ist vom Staat seit Mitte 2013 offen außer Funktion gesetzt worden. Das Parlament ist, mit dem Segen des Bundesverfassungsgerichts und seiner Beschlüsse aus Oktober und November 2016, auch offiziell degradiert und in die Ecke gestellt worden. Die „parlamentarische Opposition“, so sie handeln könnte, tut es nicht. Die „Medien“ sind größtenteils wertlos, gelenkt oder korrupt oder ziehen in guter alter *räusper* europäischer Tradition den Kopf ein.
Das heisst nicht, dass sich das nicht zum Besseren ändern kann. Den Status Quo aber zu ignorieren, das hieße zu kollaborieren.
(…)
Artikel zum Thema:
01.04.2017 Gerichtsbeschluss: Verfassungsschutz muss Hinweise auf weitere Attentäter beim Oktoberfest 1980 zugeben
Erst nach einer Klage der „Bild“-Zeitung muss der Inlandsgeheimdienst Hinweise auf weitere Attentäter beim Oktoberfest 1980 zugeben.