In der Staatsaffäre um Vorbereitungen von Attentaten unter Falscher Flagge aus dem Militär heraus hat die (ermittlungstechnisch vollständig von der Geheimpolizei B.K.A. abhängige) Behörde von Generalbundesanwalt Peter Frank diese heute einerseits endlich öffentlich zugegeben. Andererseits versucht nun die Bundesanwaltschaft der Öffentlichkeit, kurz vor der morgigen Sitzung des Verteidigungsausschusses und der Befragung von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen, die lächerlichste Story seit den drei Nazis im Campingmobil anzudrehen, die seitdem als „Nationalsozialistischer Untergrund“ diverse Untersuchungsausschüsse auf die Schnitzeljagd schickt.
Die Behörde von Peter Frank, beziehungsweise derjenige leitende Staatsanwalt am Bundesgerichtshof, der sich auf diese mumaßlich vom Bundeskriminalamt initiierte Unverschämtheit eingelassen hat, verlautbart nun in seiner Erklärung, unter Berücksichtung von der bei Behörden so beliebten Hintertür „nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen“:
– die vom Bundeskriminalamt über die untergeordneten Landeskriminalämter sukzessive an vermeintlich oder tatsächlich an Betroffene, unter mehrfacher Änderung der Darstellung herausgegebene „Todesliste“ / „Terrorliste“ existiere als solche tatsächlich. Dabei abermals der Hinweis: offensichtlich hat kein einziger der teilweise hochrangigen betroffenen staatlichen Funktionäre diese bislang im Original einsehen können. Auch hat kein einziges parlamentarisches Gremium auf Landes- oder Bundesebene (G 10-Kommission Bund, 16 Kontrollgremium in den Bundesländern, Parlamentarisches Kontrollgremium Bund, bzw sechzehn auf Länderebene, Innenausschuss Bund, 16 Innenausschüsse Länder, Verteidigungsausschuss) in diese Einsicht genommen. Auch das spricht Bände über dieses Wrack von parlamentarischer Demokratie mit der Eigenbezeichnung „Bundesrepublik Deutschland“.
– Zielobjekte des Attentats-Netzwerkes durch Personen mit rechtsextremen Hintergrund bzw deren Vorbereitungen seien eben (aussschließlich) jene erwähnte Personen des Öffentlichen Lebens bzw teils hochrangige staatliche Funktionäre, darunter ausgerechnet der Vorgesetzte der nun die Ermittlungen führende Generalbundesanwalt, Bundesjustizminister Heiko Maas,
– das Attentats-Netzwerk bestehe aus effektiv drei Personen (darunter Offiziere der Bundeswehr aus der gleichen in Frankreich stationierten Eliteeinheit). Eine davon, deren Identität bisher mit „Franco A.“ angegeben wird, sollte als Einzelperson Attentate mit einer Pistole durchführen, deren Modell vor über hundert Jahren beim Attentat von Sarajewo anno 1914 verwendet wurde, welches bekanntlich den Ausbruch des 1. Weltkrieges verursachte.
Wer das glaubt, ist so flexibel, der passt auch in die Waschmaschine. Bei 90 Grad.
Ich warne diese VersagerInnen aus der Parlaments-Simulation Bundestag das morgen abzunicken.
Nochmal: hinter uns ist nur das Grundgesetz. Und das beißt nicht.
(…)
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Artikel aktualisiert um 19.01 Uhr