„Al Kaida“-Ableger in Deutschland offenbar nicht einmal verboten
Die in „Tahrir al-Sham“ umbenannte „Al Nusra Front“, ein „Al Kaida“-Ableger im Krieg gegen Syrien, wird von den Regierung der U.S.A. und Kanada nicht als terroristische Organisation gelistet. Auch in Deutschland ist „Tahrir al-Sham“ offenbar nicht verboten.
Was für den Staat insofern konsequent ist, weil er selbst die „Al Nusra Front“ offenbar nie verboten hat und es Monate gedauert hatte, bevor der Staat den „Islamischen Staat“ verbot.
Die „Al Nusra Front“, offizieller Ableger von „Al Kaida“ in der Syrien-Invasion, benannte sich im Juli 2016 in „Jabhat Fateh al-Sham“ („Jabhat Fatah al-Sham“) um.
Im August 2016 übernahm diese in der „Armee der Eroberung“ („Jaish al-Fatah“) während der Schlacht um Aleppo den Oberbefehl über die dortigen asymmetrischen (terroristischen) Paramilitärs der Invasionsstreitkräfte.
Zusammen mit formell unterschiedlichen Gruppen wie der offiziell von den Vereinigten Staaten aufgestellte Miliz „Harakat Nour al-Din al-Zenki“ („Nour al Din al-Zinki“), welche sich dadurch bekannt machte, dass sie einem zwölfjährigen Jungen in Aleppo öffentlich den Kopf abschnitt, benannte sich die „Al Nusra Front“ im Januar 2017 weiter um, von „Jaish al-Fatah“ in „Tahrir al-Sham“.
Die Umbenennung erfolgte offiziell am 28. Januar, acht Tage nach dem von präzedenzlosen Machtkämpfen begleiteten Amtsantritt von Donald Trump im Weißen Haus.
Wie letzte Woche eher durch Zufall über die kanadische Zeitung „CBC News“ und deren Email Kontakt mit der Pressesprecherin des U.S.-Außenministeriums Nicole A. Thompson bekannt wurde, wird „Tahrir al-Sham“ von der U.S.-Regierung nicht als terroristische Organisation gelistet. „CBC“ war aufgefallen, dass „Tahrir al-Sham“ – und damit ebenso die in diesem formellen Bündnis aufgegangene „Al Nusra Front“ – auch von der kanadischen Regierung nicht als terroristische Organisation aufgeführt wird.
Im März 2017 hatte der neu ernannte Syrien-Sonderbeauftragte des U.S.-Außenministeriums, Michael Ratney, in einem lediglich auf arabisch veröffentlichten Statement „Tahrir al-Sham“ als terroristische Organisation bezeichnet. In ihrem Email-Kontakt mit der kanadischen „CBC“ bezeichnete nun die Pressesprecherin des State Departments Thompson dies als Fehler.
Den Original-Abschnitt des entsprechenden Artikels von „CBS“ lies die Zeitung in einem Update verschwinden. Dieser lautete:
The State Department did issue a statement in March, in Arabic only, branding HTS a terrorist group. But the State Department‘s Nicole Thompson told CBC that was a mistake.
„Though closely affiliated with al-Nusra, Hay‘at Tahrir al-Sham is not a designated terrorist organization,“ she said in an email. „The statement you found should have said al-Nusrah Front and has been corrected.“
Al-Nusra, however, no longer exists.
Dass das arabischsprachige Statement vom Syrien-Sonderbeauftragte des U.S.-Außenministeriums, Michael Ratney, vom März korrigiert worden sei, dementierte einen Tag nach dem Bericht von „CBC“ die U.S.-Botschaft in Syrien in zwei Tweets.
Was an der Sachlage nichts ändert, dass eine offizielle Listung von „Tahrir al-Sham“ als terroristische Organisation durch die U.S.-Regierung nicht erfolgt ist. Was wiederum u.a. der C.I.A. ermöglicht, diese Gruppierung genauso zu führen und einzusetzen wie die „al-Zinki“-Miliz, die zusammen mit der „Al Kaida“-Gruppe „Al Nusra“ in „Tahrir al-Sham“ verschmolzen ist.
Von einem Verbot von „Tahrir al-Sham“ in der Berliner Republik, seitens der staatlichen Behörden welche die Invasion Syriens unter der Flagge von „Regime Change“ als U.S.-Allierte bis heute unterstützen, ist ebenfalls nichts bekannt.
Selbst im Verzeichnis „extremistischer oder extremistisch beeinflusster Organisationen“ der bayrischen Staatskanzlei taucht zwar die seit Januar offiziell aufgelöste, weil umbenannte „Jabhat al-Nusra(h)“, „(al-)Nusra(h) Front“ auf, neben solch brandgefährlichen Gruppen wie der Bamberger Linke oder der Arbeitsgemeinschaft Cuba Si – aber nicht „Tahrir al-Sham“.
Und während die bayrische Staatskanzlei alle verbotenen Organisation explizit als solche benennt – wie die von einem V-Mann des Berliner Landeskriminalamtes (zuständig für „Staatsschutz“) und später vom Bundesamt für Verfassungschutz geführte faschistische Gruppe „Blood & Honour“ – ist von einem Verbot der „Al Nusra Front“, dem „Al Kaida“-Ableger im Syrien-Krieg, nichts vermerkt.
Auch entsprechende Meldungen der Behörde vom Generalbundesanwalt (Bundesanwaltschaft) über Festnahmen von „Al Nusra“-Mitgliedern sprechen von Mitgliedschaft in einer „ausländischen terroristischen Vereinigung“.
Von einem Verbot ist nichts zu finden.
Trotz öffentlichen Drucks hatte es bis zum September 2014 gedauert, bis der Staat den „Islamischen Staat“ verboten hatte.