Mit der Erfassung der KfZ-Kennzeichen von jedem in- und ausländischen Fahrzeug in der Schweiz folgt das „neutrale Land“ lückenlos dem Weg zum Überwachungsstaat.
Die Regierung der Schweiz (Bundesrat) bereitet die Abschaffung der bisherigen Vignetten für die Nutzung der Nationalstrassen für alle Fahrzeugtypen mit der Einführung einer elektronischen Vignette (E-Vignette) vor und leitet das entsprechende gesetzgebende Verfahren ein.
Zur Kontrolle sollen zunächst mit fünfzig Kameras an den Autobahnen elektronische Video-Überwachungssysteme mit direkter Anbindung an die Datenbanken der Strassenverkehrsämter installiert werden. Wird ein Verstoß festgestellt, sollen nach den Plänen der Regierung nicht die staatlichen Angestellten des Bundes die Auswertung der Bilder durchführen sondern an Dritte übertragen werden.
Als Grund werden Kostenminimierung sowie ausländische Autofahrer vorgeschoben, die darauf spekulieren, nicht bei einer Kontrolle durch die Polizei erwischt zu werden, wenn sie an den Grenzübergängen ohne eine Vignette einreisen, die bei einer Barzahlung beim Kauf die persönliche Privatsphäre garantierte.
Die Aufzeichnungen mit dem elektronischen System für diese Verkehrssünder werden mindestens drei Jahre gespeichert, denn erst danach verjähren bei einer erneuten Einreise in die Schweiz die fälligen Bußgelder.
Nicht nur die Autobahnen sind zukünftig von diesen umfassenden Projekt betroffen, sondern alle kostenpflichtigen Nationalstrassen (Liste der Nationalstrassen der Schweiz).
Um Kritik an der Videoüberwachung vorzubeugen, werden auch Anwohner von Strassen wegen der Verletzung ihrer Nachtruhe benutzt, in denen das Nachtfahrverbot gilt. In Zürich filmt die Polizei „alle vorbeifahrenden Autos und erfasst deren Nummernschilder. Das System hat Zugriff auf eine Datenbank, in der die Nummernschilder aller Anwohner hinterlegt sind. Wenn jemand nachts unterwegs ist, der nicht dort wohnt, wird er vom System überführt – und von der Polizei gebüsst“ , so die Berner Zeitung.
Wird dieses Kontrollsystem immer weiter ausgebaut, werden die Bewegungsprofile der Fahrzeuge genau registriert, wer, wann, wo und wie lange an welchem Ort, und in Datenbanken gespeichert, auf die „Dritte“ Zugriff erhalten. So ganz nebenbei könnten auf den Fotos der Fahrer und der Beifahrer registriert und mit biometrischen Daten zur Ermittlung der Identität abgeglichen werden.
Quelle: http://www.bernerzeitung.ch/schweiz/standard/bundesrat-schlaegt-einfuehrung-der-evignette-vor/story/26437076