U.S.-Gericht: „Bürgern ist es erlaubt, sich gegen Polizei-Brutalität zu verteidigen“
„Amerikanische Verhältnisse“
Zur gleichen Zeit, als in der vergangenen Woche während des G20-Gipfels in Hamburg eine so noch nie in der Bundesrepublik Deutschland entfesselte Aggression und Gewalt gegen die Bürger – sei es gegen die Demonstranten oder Zuschauer der Protestaktionen oder sich zufällig auf den Strassen aufhaltenden Passanten – durch die Polizei ereignete, wurde in den Vereinigten Staaten von Amerika ein Urteil gefällt zum Thema „Brutalität der Polizei“.
Auch wenn der verhandelte Fall am Berufungsgericht des U.S.-Bundesstaates New Jersey am vergangenen Donnerstag, den 6.Juli 2017 nicht mit den Ereignissen in Hamburg im Zusammenhang steht, eines haben sie gemeinsam: Polizisten, die wie im Blutrausch ihre Macht gegenüber Personen aufgrund der „Überlegenheit“ ihres Berufes ausüben. Nicht alle Polizeibeamte sind gleich. Sie haben die eigene persönliche Wahl, wie sie einen Einsatzbefehl befolgen und auslegen.
Vor dem Berufungsgericht wurde die Klage von Darnell Reed verhandelt, einem mutmasslichen Drogendealer, der am 1.April 2013 während einer Autokontrolle von zwei Polizeibeamten der Stadt zu einer „blutigen Masse“ zusammengeschlagen wurde und Widerstand gegen die Verhaftung geleistet haben soll.
Eine Jury verurteilte Darnell Reed zu einer Gefängnisstrafe von neun Jahren. In sieben Anklagepunkten im Zusammenhang mit Drogendelikten fand die Jury den Angeklagten für „nicht schuldig“, die neunjährige Haftzeit wurde wegen des Widerstandes gegen die „Staatsgewalt“ ausgesprochen.
Das Berufungsgericht entschied, dass Reed ein faires Verfahren verweigert wurde, weil der Richter die Jury nicht beauftragt hatte zu prüfen, ob es von Reed gerechtfertigt war, sich gegen die Polizei-Brutalität zu verteidigen. Im Urteil wurde auf jahrzehntelange Präzedenzfälle einschlisslich einer Entscheidung des Verfassungsgerichts von New Jersey aus dem Jahr 1970 verwiesen, dass es den Bürgern erlaubt ist, sich selbst vor der Polizei bei übermässiger und unnötiger Gewaltanwendung zu verteidigen. Eingeschränkt ist diese Recht der Selbstverteidigung um sich selbst zu schützen, dadurch, dass die Reaktion unter Verwendung einer „vernünftigen Gewalt“ erfolgt. Das bedeutet Faust gegen Faust, oder Stange gegen Schlagstock. Wenn dadurch der Beamte verletzt wird, wurde keine Straftat begangen.
Der Verhaftung kann sich auch nicht widersetzt werden, wenn erkennbar ist, dass keine weitere Gewaltanwendung seitens der Polizei erfolgt, wenn man sich der Anordnung fügt. Vom juristischen Standpunkt gesehen logisch, aber das Vertrauen darauf ist gerade in den letzten Jahren geschwunden. Zu viele Vorfälle in der Praxis zeigten, dass auf Personen mit erhobenen Händen, in Handschellen oder reglos am Boden Liegende erbarmungslos eingeschlagen oder mit Taser-Waffen geschossen wurden, nicht selten mit Todesfolge.
Einem Bürger ist es nicht erlaubt, der Verhaftung zu widerstehen, nur weil er oder sie glaubt, dass die Verhaftung rechtswidrig oder falsch ist. Die Zeit und Ort zu kämpfen, ist später vor Gericht, so die damalige Verfügung.
Quelle: http://nj1015.com/nj-citizens-allowed-to-defend-themselves-against-police-brutality-courts-rule/