Bundeswehr, Grundgesetz und Zivilflugzeuge: Bislang nur den Zufallsvogel abgeschossen
Innerhalb von zwei Tagen steigen Abfänger der Bundeswehr-Luftwaffe zweimal auf, weil zu Passagiermaschinen aus Ägypten und Korea kein Funkkontakt besteht.
Am Freitag (14. Juli) werden im ägyptischen Badeort Hurghada am Roten Meer zwei Frauen ermordet, von denen später der staatliche Informationsdienst der Militärdiktatur in Ägypten S.I.S. bekannt gibt, dass es sich entgegen erster Berichte um zwei Deutsche handelt.
Noch am Freitag Abend steigen in Deutschland – genauer gesagt: in Bayern – zwei Kampfflugzeuge der Bundeswehr auf, um ein ziviles Passagierflugzeug aus Hurghada abzufangen, welches unterwegs ist nach Münster in Nordrhein-Westfalen. U.a. in Hessen gibt es besorgte Anfragen von Bürgern wegen dem Überschallknall, den die Kampfjets der Alarmrotte jeweils auslösen.
Die nach von allen Parteien getragenen oder stillschweigend hingenommenen Verfassungsänderungen von Artikel 87d in 1992 und 2009 den Luftraum über der Republik größtenteils kontrollierende „Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt“ (Eurocontrol) bleibt aus der folgenden Berichterstattung bemerkenswerterweise heraus.
Stattdessen meldet sich das durch die Verfassungsänderung von 1992 geschaffene kommerzielle Konsortium „Deutsche Flugsicherung GmbH“ zu Wort, im Zuge der weiteren Änderung von Artikel 87d Grundgesetz in 2009 und der Agenda „Single European Sky“ heute ein faktischer Ableger von Eurocontrol.
Es habe, so die „Deutsche Flugsicherung GmbH“, eine „zeitweise Unterbrechung des Funkkontakts“ zur Passagiermaschine aus Hurghada gegeben, so das Konsortium zu Nachrichtenagenturen, so wiederum „Der Spiegel“:
„Daraufhin habe die Flugsicherung das Lagezentrum der Luftwaffe informiert“,
welches wiederum die Abfangjäger aufsteigen ließ. Doch bis die mit Überschall fliegenden Kampfjets des Militärs das Zivilflugzeug aus Ägypten erreichten, sei bereits wieder Funkkontakt zustande gekommen.
„Als eine mögliche Ursache des Kontaktausfalls wurde genannt, dass der Pilot eine falsche Funkfrequenz eingestellt haben könnte.„
Einen Tag später.
Am Samstag steigen abermals zwei Kampfflugzeuge in Deutschland auf – ob genauer gesagt wieder in Bayern, wird in den durchgängig gleichlautenden Agenturmeldungen nicht genauer gesagt. Diesmal visiert die Luftwaffe eine zivile Verkehrsmaschine aus Korea auf dem Flug in die Schweiz, Zürich, an. Abermals versetzen Überschallknalle die Bevölkerung in Unruhe, diesmal wohl vor allem in Baden-Württemberg und im Raum Stuttgart, wo die Bundeswehr-Luftwaffe die koreanische Zivilmaschine zur Landung zwingt. Die Passagiere dürfen anschließend auf improvisierten Lagerstätten auf dem Flughafen übernachten.
„Die Boeing 777 der Korean Air war mit 211 Passagieren am Samstagabend auf dem Weg von Seoul nach Zürich, als der Funkkontakt abbrach, wie eine Sprecherin des Stuttgarter Airports sagte.
Daraufhin waren die Abfangjäger aufgestiegen – was im Grossraum Stuttgart zu zwei Überschallknallen führte. Nachdem das Flugzeug sicher gelandet war, wurde festgestellt, dass das Funkgerät defekt war, wie die Reutlinger Polizei am frühen Sonntagmorgen mitteilte.
Soso.
Der österreichische „Standard“:
„Der Flughafensprecherin zufolge sollte noch geprüft werden, warum der Funkkontakt abgebrochen war. Offen war, ob möglicherweise technische Probleme der Grund waren. Deswegen bleibe die Maschine zur Überprüfung und eventuellen Instantsetzung vorerst dort.“
Die Maschine also, sie bleibt in Stuttgart. Wohl zur technischen Bemutterung, von wem auch immer. Und mutmaßlich vor allem zur Bemutterung des Funkgerätes.
Denn sollte sich herausstellen, dass es nie eine Fehlfunktion hatte, wäre die einzige Option der Zufallsbehörden sich wieder auf eine durch den Piloten falsch eingestellte Frequenz herauszureden, um den Ausfall des Funkkontakts zu erklären.
Eine andere Erklärung verstieße, nach meiner bescheidenen Meinung, wohl gegen die „nationale Sicherheit“ und könnte den Glauben der Bevölkerung verunsichern.
(…)
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