#RettetDieGrundrechte – Eine Presseerklärung zur Datenaffäre vom Bundeskriminalamt
Anm. d. Red.: diese Presseerklärung wurde von einem Bürgerrechtsbündnis gestern Abend leider nicht beschlossen. Die Erklärung erfolgt nun durch Radio Utopie und wurde nur entsprechend der Urheberschaft leicht verändert.
Mit Interesse verfolgt Radio Utopie die Reaktion der bisherigen Parteien auf die erst durch Recherchen der ARD bekannt gewordene mutmaßliche illegale Speicherung von Millionen Datensätzen über Bundesbürger durch das Bundeskriminalamt.
Was dabei verwundert: Dem neuen BKA-Gesetz der großen Koalition hatte am 12. Mai auch der Bundesrat unwidersprochen zugestimmt, obwohl dort die Länderregierungen mit Beteiligung von die Grünen, die Linke und FDP 49 von 69 Stimmen stellen. Dabei ermöglicht das neue BKA-Gesetz eine „verfahrensexterne Datensammlung“ personenbezogener Daten,
„von denen die Polizei annimmt, dass sie zukünftig nützlich sein können, um polizeiliche Aufgaben zu erfüllen. Ein konkretes polizeiliches Verfahren, in dem die Daten genutzt werden sollen, muss hierfür weder laufen noch absehbar sein.“
Verfassungsrechtlich relevanter Hintergrund für eine parlamentarische Aufarbeitung
Fast dreieinhalb Jahre nach Beginn der Veröffentlichungen von Edward Snowden urteilte das Bundesverfassungsgericht in seinem am 15. November 2016 veröffentlichten Beschluss 2 BvE 2/15, dass die Ausschussminderheit im Untersuchungsausschuss zu Aktivitäten des BND und der NSA nicht das Recht habe Zeugen wie Edward Snowden vor Ort vorzuladen oder entsprechende Akten von Regierungsbehörden einzusehen.
Begründung der Verfassungsrichter: die Parteien der Opposition und Ausschussminderheit, Bündnis 90/Die Grünen und die Linke, verfügten über weniger als ein Viertel der Mandate im Bundestag und repräsentierten damit nicht die notwendige
„Viertelminderheit als organisatorisch verfestigte selbstständige Teilgliederung des Deutschen Bundestages mit eigenen verfassungsrechtlichen Rechten“.
Entsprechend dem Beschluss vom Bundesverfassungsgericht urteilte am 15. März 2017 auch der Bundesgerichtshof in Beschluss 3 ARs 20/16.
Vorschlag an die Parteien
Damit nun die Affäre um die mutmaßlich illegale millionenfache Datenspeicherung des BKA nicht ebenfalls ausgesessen wird, aber dafür Wahlkampfslogans wie „Wählt uns, weil Überwachung ist!“ großen Anklang finden, schlagen wir den Parteien die Grünen, die Linke und FDP, welche die Demonstration „Freiheit 4.0 – Rettet die Grundrechte“ am 9. September unterstützen, folgendes vor:
Da diese drei Parteien nach der Bundestagswahl in wenigen Wochen aller Wahrscheinlichkeit nach zusammen über ein Viertel der Bundestagsmandate stellen werden, erklären die Grünen, die Linke und FDP verbindlich, mit einer verfassungsrechtlich unangreifbaren Minderheit von einem Viertel der Abgeordneten im neu konstituierten Bundestag einen Untersuchungsausschuss u.a. zu den Aktivitäten des BKA einzurichten, Einsicht in entsprechende Akten von Regierungsbehörden vorzunehmen, Zeugen vor Ort im Berliner Bundestag vorzuladen, sowie eine mögliche Interaktion des BKA mit internationalen Datentauschringen aufzuklären.
Ebenfalls erklären die betreffenden Parteien, unabhängig ob nach der Bundestagswahl in der Regierung oder in der Opposition, bereits jetzt eine ggf. notwendige Verfassungsklage vorzubereiten, wenn nötig sofort einzureichen und dabei einen Antrag auf Einstweilige Verfügung (Eilantrag) zu stellen.