Warum die Grundrechte der E.U. keine sind

Wer von Grundrechten redet meint ausschließlich die Verfassung dieser Republik, auch wenn er sie loswerden will. Keine Ahnung zu haben ändert daran nichts.

Wir lesen die mit dem Lissabon-Vertrag in Kraft getretene „Charta der Grundrechte der Europäischen Union“, Artikel 52 („Tragweite und Auslegung der Rechte und Grundsätze„), Absatz 5:

„Die Bestimmungen dieser Charta, in denen Grundsätze festgelegt sind, können durch Akte der Gesetzgebung und der Ausführung der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie durch Akte der Mitgliedstaaten zur Durchführung des Rechts der Union in Ausübung ihrer jeweiligen Zuständigkeiten umgesetzt werden. Sie können vor Gericht nur bei der Auslegung dieser Akte und bei Entscheidungen über deren Rechtmäßigkeit herangezogen werden.“

Es darf sich jetzt jeder fragen, ob selbst die Straßenverkehrsordnung mehr als heran gezogen werden kann. Der entsprechende Passus war übrigens in der vorhergehenden „Charta“ aus dem Jahre 2000 noch nicht enthalten.

Die „Grundrechte“ der „Europäischen Union“ und ihre „Charta“ sind wertlose Irreführung und zynische Rechtsfolklore. Entsprechende Urteile vom „Gerichtshof der Europäischen Union“ geben lediglich den taktischen Status wieder, in welchem Umfang die E.U.-Regierungsräte und ihre Kommissare die Menschen in den souveränen Mitgliedsstaaten entrechten, unterwerfen und ihrer tatsächlichen Grundrechte, ihrer verfassungsmäßigen Grundrechte berauben können, weil sich diese vom paneuropäischen Putschismus blenden lassen und Nein zu Europa sagen wie es ist.

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21.03.2017 Wer „Europa“ sagt, muss sagen was er damit meint
Ein zwei Jahrtausende nach dem Römischen Imperium und zwei Jahrhunderte nach dem Ende vom „Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation“ unter einer zentralen Macht (wieder-) „vereinigtes“ Europa ist ein Jahrhunderte altes imperialistisches, sogar faschistisches Konzept.
Wer heute „Europa“ sagt, muss sagen was er damit meint. Europa jedenfalls ist es nicht.