Prognose: Merkel-Koalitionäre lassen geheimdienstlichen Komplex weiter unkontrolliert
Den weiteren Ausbau von geheimdienstlichem Komplex und elektronischem Polizeistaates haben die neuen Merkel-Koalitionäre von „Jamaika“ bereits beschlossen. Jetzt geht für die „Volksvertreter“ im „Rest“ der faktischen Koalitionsverhandlungen („Sondierungsgespräche“) nur noch sich insofern heraus zu reden, als dass sie diesen wie bisher auch nicht parlamentarisch kontrollieren wollen.
Das effektivste Rausgerede der Funktionäre aller „Parteien“, von Pseudo-„Linken“, „A.f.D.“ über die Spitzenparteien der Pyramide (also oben in dessen „Mitte“), ist zu diesem Thema gar nichts zu sagen, weil die Bevölkerung nicht einmal mehr weiß worum es geht. Insofern haben die „Parteien“ ihren vom Grundgesetz in Artikel 21 vorgeschriebenen Verfassungsauftrag erfüllt, nämlich zur „politischen Willensbildung des Volkes“ beizutragen, also diese zu konterkarikieren.
Kein Wunder, dass natürlich auch die neuen Merkel-Koalitionäre von „Bündnis 90/Die Grünen“ und „F.D.P.“ mucksmäuschenstill sind, wenn es um den Fortbestand des Polizeistaates und dem vom Bundesverfassungsgericht höchstselbst erklärten Status der Republik als elektronischer Kolonie geht.
Wer es immer noch nicht begriffen hat: die Gewaltenteilung für das in Artikel 10 Grundgesetz garantierte Grundrecht auf Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis ist seit den Verfassungsänderungen der „Notstandsgesetze“ von 1968 außer Kraft gesetzt. Das bewirkt der damals in Artikel 19 Abs. 4 eingepflanzte Zusatz:
„Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.“
Und das Feigenblatt parlamentarischer Kontrolle an „Stelle des Rechtsweges“, durch „von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane“ (Artikel 10 Grundgesetz seit 1968), riss das Bundesverfassungsgericht am 14. Oktober 2016 mit Beschluss 2 BvE 5/15 (zur Nichtannahme der Verfassungsklage der „G 10-Kommission“ auf Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“) höchstselbst herunter, als es allen Ernstes erklärte, die vom „Parlamentarischen Kontrollgremium“ gewählte G 10-Kommission sei kein Hilfsorgan des Bundestages.
Dabei wurden „G 10-Kommission“ und „Parlamentarisches Kontrollgremium“ 1968 durch das erste Artikel 10-Gesetz („Gremium“, „Kommission“) genau mit diesem Anspruch geschaffen.
Damit entlarvten die Verfassungsrichter, 48 Jahre nach den „Notstandsgesetzen“ Westdeutschlands, die angebliche parlamentarische Demokratie in der Republik als ein Farce, als eine Simulation. Eine Teildemokratie, bei der Verfassung und Gewaltenteilung und sogar parlamentarische Kontrolle an den Türen von (Geheim)Polizei, Militär und Geheimdiensten endet, gibt es nicht.
Mit dem Gerede vom „rechtsfreien Raum“ meint sich der geheimdienstliche Komplex selbst und seine Aktivitäten. Die Spione genießen die diesbezügliche Dummheit der Bevölkerung. Selbst nur unwichtige, ersetzbare, unterdurchschnittliche, ausführende und gehorchende Individuen, eben Untertanen, suhlen sich die Spione darin Teil eines vermeintlich Großen und Ganzen von Bedeutung zu sein, der in Wirklichkeit die Strippen zieht und „Menschen wirklich das Leben zerstören“ kann.
Ein Diener eines Herrn, der weiß was er an ihm hat, ist der Präsident des Bundesnachrichtendienstes, Bruno Kahl. Dieser sonderte am Montagabend in München bei der „Hanns-Seidel-Stiftung“ ein bisschen Begleitmusik zur Bildung des neuen hiesigen Prokonsulats aka „Bundesregierung“ ab und sang das Hohelied auf die „Kooperation“ mit dem geheimdienstlichen Komplex in den Vereinigten Staaten von Amerika. In der weltweiten Hierarchie und Befehlskette untergeordnet, versteckt sich der Diener Kahl, wie immer, hinter seinen Herrn. Er selbst, wie der Apparat dem er angehört, hat von 16 Jahren Terrorkrieg („global war on terror“) massiv profitiert. Dabei ist dieser Krieg, den die Bevölkerung nicht einmal mehr wahrnimmt und genauso verdrängt wie alles von Bedeutung, ungewinnbar und auf Endlosigkeit programmiert.
Welches Interesse an einem Ausstieg aus dem u.s.-geführten Terrorkrieg und seiner internationalen Kriegskoalition (von der die Bevölkerung auch keine Ahnung hat, dank ihren „Parteien“) könnten dessen Profiteure haben?
Man stelle sich jetzt mal vor, Kahl, der Bundesnachrichtendienst, die Bundeswehr, das Bundeskriminalamt, die Landeskriminalämter, das Bundesamt für Verfassungschutz, dessen Landesämter, der Militärische Abschirmdienst, etc, müssten sich im Frieden mit so einem Artikel beschäftigen. Man stelle sich vor, sie könnten nicht jeden erdenklichen Dreck erzählen der von allen Vollidioten und Feiglingen dieser Demokratiesimulation auch sofort geglaubt wird. Man stelle sich vor, dieser ganze Haufen müsste sich einer ganz normalen Gewaltenteilung und parlamentarischen Kontrolle unterwerfen, wie es das Grundgesetz eben vorschreibt.
Natürlich wird die Vorratsdatenspeicherung weiter bleiben. Natürlich wird der geheimdienstliche Komplex weiter parlamentarisch unkontrolliert bleiben und sich seine „Gefährder“ weiter selber aussuchen dürfen. Und es ist zu befürchten, dass es hier weiter Attentate in Deutschland geben wird, die diejenigen nicht verhindern werden die es müssten, aber dafür alles ungestraft vertuschen und noch mehr Geld reingestopft bekommen.
Der Befehl von ganz oben zählt, also aus Washington. Dort landen die gigantischen Datenmengen, die hier (wie in der gesamten U.S.-Hegemonie) „abgebaut“ werden. DIe Welt ist ein Warenhaus geworden und wir zur Ware. All das Gefasel und Gewäsch was Sie, werte Leserinnen und Leser jetzt zu dem Thema hören werden, wenn Sie überhaupt was hören werden, ist wertlos. Es zählt, was passiert. Und was passiert, davon haben Sie keine Ahnung, weil Sie keine haben wollen und nicht nur von (fast allen) guten Geistern, sondern von allen „Parteien“ verlassen worden sind.
Schönen Tag noch.
(…)
Artikel zum Thema:
20.11.2016 Verfassungsgericht: B.N.D. kopierte seit 2002 die Telekommunikation am Internetknoten Frankfurt
Beschluss 2 BvE 5/15 des Bundesverfassungsgerichts zur G-10 Kommission, in welchem die Verfassungsklage dieses durch die Verfassungsänderungen der „Notstandsgesetze“ und dem nachfolgenden ersten Artikel 10-Gesetz / G10-Gesetz in 1968 geschaffenen Geheimgerichts nicht einmal angenommen wird, ist nicht gelesen worden. Und wer ihn gelesen und verstanden hat lügt oder schweigt.
29.04.2015 Linke und Grüne wussten seit 2012 vom vollständigen Kopieren des B.N.D. an Netzknoten
Die Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) der Regierung gilt auch für die Betreiber der Netzknoten. Im Mai 2012 unterrichtete die Regierung den Bundestag über Einzelheiten. Diese halten Parlament und Regierung bis heute geheim.