GG erklären, die Zigste: Schmidt ist bereits entlassen. Merkel auch.
Die lediglich geschäftsführende Kanzlerin kann ihren geschäftsführenden Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt jederzeit von seinen Pflichten entbinden. Ob wegen der Glyphosat-Zulassung oder einem anderen Grund, ist irrelevant.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt („.C.S.U.“) ist kein Bundeslandwirtschaftsminister. Er ist geschäftsführender Bundeslandwirtschaftsminister. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier musste ihn, wie das gesamte Kabinett Merkel, auch die Ewige Kanzlerin Angela Merkel, entsprechend Artikel 69 der Verfassung am 24. Oktober beim Zusammentritt des neu gewähhlten Bundestages entlassen.
Artikel 69 Grundgesetz im Wortlaut:
(1) Der Bundeskanzler ernennt einen Bundesminister zu seinem Stellvertreter.
(2) Das Amt des Bundeskanzlers oder eines Bundesministers endigt in jedem Falle mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages, das Amt eines Bundesministers auch mit jeder anderen Erledigung des Amtes des Bundeskanzlers.
(3) Auf Ersuchen des Bundespräsidenten ist der Bundeskanzler, auf Ersuchen des Bundeskanzlers oder des Bundespräsidenten ein Bundesminister verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterzuführen.
Soll heißen: da der Bundespräsident laut seiner Erklärung lediglich die Bundeskanzlerin aufgefordert hat ihre Geschäfte weiter zu führen und nicht alle Minister/innen, hat Merkel diese dazu ersucht. Sie kann also Schmidt jederzeit nicht mehr ersuchen die Geschäfte weiter zu führen, ob nun wegen der Verlängerung der Zulassung des Unkrautvernichters Glyphosat im Ministerrat der „Europäischen Union“ oder einem anderen Grund.
Kurz zusammengefasst: Merkel kann Schmidt jederzeit vor die Tür setzen, genauso wie Steinmeier Merkel.
Dazu sei noch gesagt, dass Schmidts Zustimmung im E.U.-Ministerrat nicht gegen die Geschäftsordnung der Bundesregierung verstoßen kann, weil diese keine ist. Sie ist geschäftsführende Bundesregierung. Deshalb kann sie sich auch keine Geschäftsordnung geben. Und eine geschäftsführende Geschäftsordnung einer geschäftsführenden Bundesregierung, etwa die Geschäftsordnung bei Amtsantritt dieser „großen Koalition“ aus 2013, gibt es nicht.
Wer nun glaubt, diese Zulassung von Glyphosat sei ohne Mitwissen der „Kanzlerin von Europa“ geschehen, muss es wohl.
Aktualisierung 15.46 Uhr
Auf die oben beschriebene fiktive geschäftsführende Geschäftsordnung einer geschäftsführenden Bundesregierung redete sich soeben die geschäftsführende Kanzlerin bei einer Pressekonferenz heraus. Die Handlung des geschäftsführenden Ministers Schmidt, so die geschäftsführende Kanzlerin Merkel, habe nicht der „Weisungslage“ entsprochen, „die von der Bundesregierung ausgearbeitet war“.
Aktualisierung 16.50 Uhr
Aus „internen Unterlagen, die WDR, NDR und „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) einsehen konnten“, so tagesschau.de, gehe hervor, dass das zuständige Fachreferat für Pflanzenschutz Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) bereits am 7. Juli empfohlen habe zu prüfen, ob man ohne das Einverständnis des Bundesumweltministeriums dem Vorschlag der EU-Kommission zustimmen könne. Ob Merkel nun direkt die aktuelle Zustimmung zur erneuten Zulassung von abgesegnet habe, könne aber nicht unmittelbar bewiesen werden, da die
„Akteneinsicht vom Bundeslandwirtschaftsministerium an mehreren Stellen zwischen dem 7.7. und dem 27.11 verwehrt wurde mit den Hinweisen „Interne Beratung BReg“ und „Vertrauliche Beratung BReg – nicht abgeschlossenes Verfahren“.
(…)
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