U.S.-Gericht zugunsten des Moratoriums gegen Uran-Abbau in Grand Canyon-Region

Kurz vor dem Jahreswechsel 2017/2018 gab es einen Grund zum Feiern: Uranerzbergmine in Arizona erhielt keine Genehmigung zur Wiederinbetriebnahme und keine neuen Minen werden erschlossen

Bei all den Bemühungen des Imperialistischen Komplexes seine Interessen unter Einsatz von Gewalt und Gegenoffensiven in der realen und virtuellen Welt durchzusetzen, ist es wichtig, erfolgreiche Aktionen von Umweltschützern und der Bevölkerung zu Wort kommen zu lassen, die sich dem Großkapital trotz angeblicher geringer Chancen bei Gericht durchsetzen.

Im November 2017 berichteten wir über das Thema Uranerz-Abbau im Grand Canyon Nationalpark und den Widerstand am Beispiel einer Stadt in Flagstaff: kein Uranbergbau und Transporte am Grand Canyon.

Über die Region bestand insgesamt ein Jahrzehnte altes Moratorium des Bundes gegen die Wiederaufnahme stillgelegter Minen. Im Jahr 2013 hatte der U.S. Forest Service die Wiedereröffnung der Mine genehmigt.

Seither und besonders nach dem Regierungswechsel in Washington versuchten die „Glücksritter“ der National Mining Association erneut über ihre Lobbyisten im U.S.-Landwirtschaftsministerium vor Gericht Genehmigungen zur Inbetriebnahme durchzusetzen.

Am 12.Dezember 2017 entschied das Neunte U.S.-Bundesberufungsgericht (Ninth Circuit Court of Appeals) in San Fransisco nach jahrelangen Prozessieren, dass das Moratorium in Kraft bleibt. Die Richter folgten den Argumenten der Vertreter der Zivilgesellschaft, dass der Schutz der Gewässer und der historischen heiligen Plätze der indigenen Stämme höhere Prioritäten einnehmen.

Letzte Instanz zur Aufhebung der Entscheidung des Berufungsgerichtes wäre eine Klageeinreichung vor dem Verfassungsgericht der Vereinigten Staaten von Amerika, ansonsten ist der Klageweg abgeschlossen und rechtlich bindend.

Quelle: https://kdminer.com/news/2018/jan/02/grand-canyon-uranium-mining-ban-upheld-court-sides/

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10.11.2017 Flagstaff: kein Uranbergbau und Transporte am Grand Canyon