Kampfdrohnen: Erst anschaffen, dann ethische und rechtliche Fragen prüfen?
IPPNW-Pressemitteilung vom 07.02.2018
Koalitionsvertrag
Die ärztliche Friedensorganisation IPPNW kritisiert die Vorfestlegung auf die Anschaffung bewaffnungsfähiger Drohnen im Entwurf des Koalitionsvertrags. Die Prüfung der völkerrechtlichen, verfassungsrechtlichen und ethischen Fragen zu Anschaffung, Entwicklung und Einsatz von Kampfdrohnen soll erst später erfolgen. Heron-TP-Kampfdrohnen der Firma Israel Aeronautics Industry (IAI) sollen laut dem Koalitionsvertrag als „Übergangslösung“ geleast werden bis zur Fertigstellung einer Euro-Drohne „im Rahmen der europäischen Verteidigungsunion.“ Ob die Euro-Drohne bewaffnungsfähig werden soll, ist im Koalitionsvertrag nicht festgelegt.
Zu begrüßen ist, dass der Koalitionsvertrag gegenüber dem Sondierungspapier einige Verbesserungen enthält, so etwa die Ablehnung „völkerrechtswidriger Tötungen, … auch durch Drohnen.” Die IPPNW fordert die neue Bundesregierung auf, die lange versprochene sorgfältige Prüfung dieses umstrittenen Waffensystems in Zusammenarbeit mit deutschen und internationalen Whistleblowern, Opfern, WissenschaftlerInnen, Drohnenpersonal aus verschiedenen Ländern, JuristInnen, ÄrztInnen, NGOs und UNO zeitnah durchzuführen.
Ein Vertrag für das Leasing von sieben Heron-TP-Kampfdrohnen wurde bereits in der 18. Legislaturperiode ausgehandelt. Im Juni 2017 hatte die SPD-Fraktion die Unterzeichnung des Kampfdrohnen-Leasingvertrags jedoch entschieden abgelehnt. Der damalige verteidigungspolitische Sprecher der SPD, Rainer Arnold, erklärte in einer Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion vom 27. Juni 2017, dass die Fraktion den Vertrag nicht unterzeichnen würde, weil die „gesonderte Herstellung der Bewaffnungsfähigkeit“ ein Teil des Vertrags sei. Die im Vertrag enthaltenen technischen und Sicherheitsdetails unterlagen dem israelischen Staatsgeheimnis und sollten dem Bundestag nie vorgelegt werden. „In keinem unserer derzeit 17 Auslandseinsätze ist der Einsatz von Kampfdrohnen legitimiert“, sagte Arnold damals. „Er ist auch zum Schutz unserer Soldatinnen und Soldaten nicht notwendig.“
Laut dem neuen Koalitionsvertrag wird der Deutsche Bundestag über eine Beschaffung von Bewaffnung erst „nach ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung gesondert entscheiden. Hierzu wird die Bundesregierung eine gesonderte Vorlage erstellen und dem Bundestag zuleiten. Vor einer zukünftigen Beschaffung von bewaffnungsfertigen Drohnen sind die konzeptionellen Grundlagen für deren Einsatz zu schaffen.“
Die ärztliche Friedensorganisation fordert, dass die neue Bundesregierung sich auf der Grundlage des neuen Koalitionsvertrags für eine europäische Sicherheitsarchitektur ohne waffenfähige Drohnen und stattdessen für dringend notwendige internationale Rüstungskontrolle dieses gefährlichen Waffensystems einsetzt.
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