Unter dem Titel „Stoppt den Grundrechtsboykott: Petition für Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und demokratische Kontrolle der Justiz“ haben BürgerrechtlerInnen eine Petition gestartet, die eine tatsächliche, dem Grundgesetz entsprechende Gewaltenteilung einfordert. Das berührt auch die sensible Frage des Bundesverfassungsgerichts, deren seit Inkrafttreten des Grundgesetzes im Kern durch eine „große Koalition“ von drei Parteien, „S.P.D.“, „C.D.U.“ und „C.S.U.“ bestimmten und nach Expertenmeinung verfassungswidrig gewählten Richter, deren mögliche Befangenheit, sowie deren Verhältnis zur „Europäischen Union“ und derem „Gerichtshof der Europäischen Union“ (EuGH).
Dass die Machtfrage auch in dieser Republik im Kern berührende Thema der Verfassungsrichter wurde jahrzehntelang explizit vom linken Lager nie begriffen. Seit Neuestem gibt es diesbezüglich erste widerwillige Bewegung in der Sache, immer mit solch mentalem Ausfall gekrönt wie, Zitat „Junge Welt„,
„ob dieses wichtigste Gesetzbuch der Bundesrepublik tatsächlich eine Verfassung ist, wird auch gerne mal bestritten. Fakt ist jedenfalls, dass die deutsche Bevölkerung bis heute nie abstimmen durfte, ob sie mit dem Grundgesetz einverstanden ist.“
Auch hier klingt wieder eine alte Sehnsucht durch, von autoritären antidemokratischen Kadern einerseits und paneuropäischen kapitalistischen Extremisten andererseits, das ungeliebte Grundgesetz endlich irgendwie loszuwerden, gleich mit der ganzen Republik und am Besten auch noch durch eine einfache Mehrheit bei einer einzigen Volksabstimmung. (27.Mai 2014, “Die Linke” bringt Putsch-Infrastruktur von “Mehr Demokratie” in Bundestag ein)
Dass und wie seit der Existenz der Bundesrepublik Deutschland deren Machtfrage durch die von denkenden Linken mehrheitlich ungestört operierende Nomenklatura entschieden wurde, belegte die „Süddeutsche“ in einem sorgenvollen Artikel zum Thema:
„Gelegentlich fiel dabei auch ein Posten für die kleineren Parteien ab; auf dem FDP-Ticket wurde zuletzt Andreas Paulus nach Karlsruhe geschickt, die Grünen haben für die Wahl von Susanne Baer gesorgt. (…) Kaum auszudenken, was geschieht, wenn irgendwann Linke und AfD solche Ansprüche anmelden.“
Eingereicht wurde die Petition von Sarah Luzia Hassel-Reusing, Dr. Petra Plininger, Volker Reusing, Wolfgang Effenberger. Die Petitionäre kommen aus dem bürgerlichen Spektrum.
Auszug aus der Petition:
Problem: Es gibt zwar faire und verhältnismäßige Annahmekriterien (eigene, gegenwärtige und unmittelbare Betroffenheit sowie entscheidungserhebliche rechtsfortbildende Fragen), aber Nichtannahmen müssen nicht begründet werden. So können die Richter völlig verschleiern, ob sie die Annahmekriterien richtig angewendet haben.
Lösung: Die Vorschrift, welche Nichtannahmen ohne Begründung erlaubt, streichen.
Problem: Die Verfassungsrichter sind manchmal befangen. Die heutigen Befangenheitsvorschriften sehen auch einen Verfassungsrichter als befangen an, wenn er ein Interesse an einem bestimmten Ausgang des jeweiligen verfassungsgerichtlichen Verfahrens hat. Doch die Richter legen Formulierungen wie „an der Sache beteiligt“ und „in derselben Sache bereits von Amts oder Berufs wegen tätig gewesen“ viel zu eng aus, als könnten nur Verfassungsrichter befangen sein, wenn sie in einer vorherigen Instanz bereits zu dem gleichen Fall geurteilt haben, was aber so gut wie nie vorkommt.
Lösung: Den Wortlaut eindeutig so umformulieren, dass ein Verfassungsrichter, der ein Interesse an einem bestimmten Ausgang des Verfahrens hat, befangen ist.
Problem: Entgegen dem eindeutigen Wortlaut des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes entscheiden Richter, gegen die sich ein Befangenheitsantrag richtet, mit über den Befangenheitsantrag.
Lösung: Dieses Verhalten ausdrücklich als Rechtsbeugung unter Strafe stellen.
Problem: Verfassungsrichter müssen bisher nur ein Mindestalter erreicht haben und Juristen sein. Sie werden von einem Ausschuss des Bundestags und vom Bundesrat gewählt. Heute können auch Personen ohne richterliche Erfahrung und der Politik zu nahe stehende Personen Verfassungsrichter werden.
Lösung: Die Verfassungsrichter durch das Volk wählen, ab Kandidatur bis zum Ende der Amtszeit im Verfassungsgericht keine Parteimitgliedschaft und keine Posten bei NGOs mehr und Wählbarkeit zum Verfassungsrichter nur noch bei vorher mindestens dreijähriger Erfahrung als Richter
Problem: Die Verfassungsrichter behaupten, nicht genug Zeit für ihre wichtige Arbeit zu haben. Trotzdem machen einige von ihnen von der einzigen erlaubten Möglichkeit einer bezahlten Nebentätigkeit als Juraprofessor an der Uni Gebrauch.
Lösung: Alle bezahlten Nebentätigkeiten verbieten. Sie können nach der Amtszeit als Richter zurück zur Uni.
Problem: Die Verfassungsrichter drücken sich im Verhältnis zur EU vor der Anwendung der Grundrechte und Strukturprinzipien außer vor dem Wahlrecht und der Demokratie. Einige urteilen sogar ganz „revolutionär“, die Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes würde nur Wahlrecht und der Demokratie schützen. Als ob wir Bürger nur zum Wählen der Politiker da wären und sonst keinen Grundrechtsschutz bräuchten.
Lösung: Die Nichtanwendung geltend gemachter Grund- und Menschenrechte ausdrücklich als Rechtsbeugung unter Strafe stellen.
Problem: Bei vermuteter Rechtsbeugung durch Verfassungsrichter passiert nichts.
Lösung: Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte aufheben. Rechtsbeugungen durch Verfassungsrichter (und aus Gründen der Gleichbehandlung) auch durch oberste Bundesrichter nicht mehr verjähren lassen. Über Rechtsbeugungen durch Richter vom Volk gewählte Geschworene entscheiden lassen.
Die bereits 2017 eingereichte Petition ist langfristig angelegt und läuft noch bis zum April 2019. Danach wird sie beim Petitionsausschuss des Bundestags eingereicht. Dieser akzeptiert nur schriftlich getätigte Unterschriften in diesem ausgedruckten Formular. Unterschriebene ausgedruckte Formulare an:
Volker Reusing und Sarah Luzia Hassel-Reusing
Thorner Str. 7
42283 Wuppertal
Tel: 0202 / 2502621
Die InitiatorInnen bitten um Verbreitung der Petition.
(…)
Artikel zum Thema:
15.06.2017 Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte
Im Jahre 2016 nun übertrugen Andreas Voßkuhle, Peter M. Huber, Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf, Peter Müller, Doris König und Ulrich Maidowski die Machtfülle der in 1968 unter Besatzungsrecht geschaffenen „Notstandsgesetze“ der damaligen „großen Koalition“ auf deren heutige Nachfolger. Und in Deutschland, wie es heute ist, eskalierten die Verfassungsrichter selbst die damalige antidemokratische und antiparlamentarische Auslegung des Grundgesetzes ein weiteres Mal.