Am 19. März 2018 machte Fefe auf den Artikel in der „Thüringer Allgemeine“ aufmerksam über das Verbot des angemeldeten Neo-Nazi-Konzerts in Themar im Juni 2018. Sein bisweilen lässig-schnoddriger Ton „Kennt ihr den schon?“ so wie man einen Witz ankündigt, dem man gleich zum besten gibt, ist hier etwas fehl am Platz – trotzdem danke für den Hinweis.
Wie kann es sein, dass das Konzert durch das Landratsamt Hildburghausen nur aus Gründen des Naturschutzes verboten werden kann und nicht wegen der im vergangenen Jahr gezeigten verfassungsfeindlichen Nazi-Symbole, als rund sechstausend Nazi-Anhänger ihrer faschistischen Gesinnung in Thüringen ungestört frönen konnten ohne dass die Polizei das Konzert aufgelöst hat?
Das hat mit Recht auf Versammlungsfreiheit nichts mehr zu tun, wenn diese vielfältig dokumentierten Ereignisse in Themar 2017 nicht als Grund ausreichen, diesen braunen Sumpf in diesem Jahr dort oder an einem anderen Ort ein für allemal zu verbieten. Auf Video-Plattformen wurden genügend Mitschnitte von derartigen Veranstaltungen in Thüringen oder auch in anderen Bundesländern wie in Sachsen gepostet.
Mit dieser offensichtlichen Duldung ist doch der Beweis erbracht, dass Bürger und Neo-Nazis gegeneinander ausgespielt werden und der „Staat“ sich hinter „Rechtsstaatlichkeit und Demokratie“ versteckt und mit dieser herausredet. Die Bevölkerung ist beschäftigt, das uralte Spiel.
Und wer in diesem Zusammenhang über das zu Hilfe gezogene Bundesnaturschutzgesetz lacht, ist einfach nur ein Vollidiot. Es kann gar nicht genug zu schützende Spezies in Flora und Fauna geben, die uns von Hitlergrüssen verschont.
Quelle: http://blog.fefe.de/?ts=a44ee5c0