Wenn die Zweite Republik nur einen Funken Selbstwertgefühl hat, schmeisst sie die Spitzel aus Deutschland raus. Ein für alle Mal.
Dass der „Standart“ und „Profil“ Akten des Bundesnachrichtendienstes zugespielt bekommen haben, ist, meiner bescheidenen Auffassung nach, natürlich eine hilfreiche Aktion der nun regierenden „F.P.Ö.“, die im Konzert mit rachsüchtigen Berufsheiligen der Ewigen Kanzlerin Angela Merkel so etwas wie den Gnadenstoß vesetzen wollen. Aber das ändert nichts an dem, was die österreichische Regierung jetzt tun muss, wenn die Verfassung der Zweiten Republik mehr wert ist als das Papier auf dem sie geschrieben wurde.
In Österreich hat man in der Breite noch nicht gemerkt, dass der Staat über Deutschland, der behauptet das Grundgesetz umzusetzen, dessen vorgeschriebene Republik seit Jahren faktisch außer Kraft gesetzt hat.
Der Staat macht hier was er will, vorerst noch im Geheimen und „informell“.
Dieses Land ist ein Haufen Witzfiguren, der zu dumm ist eine einfache Regierungsverordnung zu lesen, wie die seit 2002 auf den B.N.D. zugeschnittene „Telekommunikations-Überwachungsverordnung“, erklärtermaßen und vor aller Augen zur „strategischen Überwachung der Telekommunikation“.
Dass der Bundesnachrichtendienst seit 2002 auch am heute größten Internetknoten der Welt (DE-CIX, Frankfurt) spionierte, bestätigte das Verfassungsgericht schließlich in 2016. Und zwar in aller Ruhe, nachdem die Regierung genau dies auch noch ins B.N.D.-Gesetz geschrieben hatte.
Dass die TKÜV den Geheimdienst ihrer Kanzlerin bis heute selbstermächtigt, die auf deutschem Territorium befindlichen Knotenpunkte des von heute über 4 Milliarden Menschen genutzten World Wide Web auszuspitzeln, bestätigte dem DE-CIX Betreiber kürzlich das Bundesverwaltungsgericht.
Eine parlamentarische oder juristische Kontrolle der staatlichen Spione existiert in Deutschland nicht. Sie existierte noch nie.
Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis unterliegt in Deutschland bereits seit 1968 nicht mehr der Gewaltenteilung. Und deren letztes Feigenblatt riss das Bundesverfassungsgericht in 2016 herunter. (15.6.2017, Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte)
Das ebenfalls nach den Verfassungsänderungen der „Notstandsgesetze“ Westdeutschlands vor 50 Jahren durch das erste Artikel 10-Gesetz geschaffene Gremium, was sich heute „parlamentarisches Kontrollgremium“ nennt, nannte eines seiner Mitglieder schon vor zwölf Jahren einen „Witz“ und ein „Placebo“.
Und diesem Placebo wiederum „berichtet“ mittlerweile ein von der Regierung selbst geschaffenes „unabhängiges“ Gremium, wie es beim B.N.D. vor der Tür steht und um Einlass bettelt.
Der Staat mit der Eigenbezeichnung „Bundesrepublik Deutschland“ kann froh sein, dass die ganze Lächerlichkeit seiner Demokratie-Simulation deren UntertanInnen bis heute nicht auffällt. Soll sich der Staat bei den Dümmsten und Gemeinsten der Welt bedanken, der etablierten (und geführten) deutschen Linken.
Der Staat über Deutschland wird ebenso ferngesteuert wie dessen vermeintliche Linke. Der Staat erfüllt derzeit, neben der zunehmend mühsamen Aufrechterhaltung seiner Demokratie-Simulation, vom geostrategischen Standpunkt aus nur zwei Aufgaben:
- als williger Brückenkopf und Beteiligter am siebzehnjährigen weltweit u.s.-geführten Terrorkrieg („global war on terror“)
- als Zerstörer der europäischen Demokratien, um Platz zu schaffen für die geplanten „Vereinigten Staaten“. Auch noch über dem Kontinent Europa, versteht sich.
Wenn die Regierung der Zweiten Republik jetzt nicht handelt und sich freikämpft aus dieser tödlichen Umklammerung des ferngelenkten Staates über Deutschland, und dessen Behörden und Spitzel mit einem Fusstritt hinaus wirft, ist sie – mindestens in dieser Sache – genauso wertlos wie die Bürgerrechtler, Parlamente und Gerichte ihres und dieses Landes.