Warum Netanyahus „Nationalstaatsgesetz“ mit der israelischen Unabhängigkeitserklärung unvereinbar ist

Die Unabhängigkeitserklärung von Israel und das „Nationalstaatsgesetz“ der Regierung Netanyahu in der wörtlichen Gegenüberstellung.

Auszug aus der israelischen Unabhängigkeitserklärung vom 14. Mai 1948:

„Der Staat Israel wird der jüdischen Einwanderung und der Sammlung der Juden im Exil offenstehen. Er wird sich der Entwicklung des Landes zum Wohle aller seiner Bewohner widmen. Er wird auf Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden im Sinne der Visionen der Propheten Israels gestutzt sein. Er wird all seinen Bürgern ohne Unterschied von Religion, Rasse und Geschlecht, soziale und politische Gleichberechtigung verbürgen. Er wird Glaubens- und Gewissensfreiheit, Freiheit der Sprache, Erziehung und Kultur gewährleisten, die Heiligen Stätten unter seinen Schutz nehmen und den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen treu bleiben .

Der Staat Israel wird bereit sein, mit den Organen und Vertretern der Vereinten Nationen bei der Durchführung des Beschlusses vom 29. November 1947 zusammenzuwirken und sich um die Herstellung der gesamtpalästinensischen Wirtschaftseinheit bemühen.

Wir wenden uns an die Vereinten Nationen mit der Bitte, dem jüdischen Volk beim Aufbau seines Staates Hilfe zu leisten und den Staat Israel in die Völkerfamilie aufzunehmen.

Wir wenden uns – selbst inmitten mörderischer Angriffe, denen wir seit Monaten ausgesetzt sind – an die in Israel lebenden Araber mit dem Aufrufe, den Frieden zu wahren und sich aufgrund voller bürgerlicher Gleichberechtigung und entsprechender Vertretung in allen provisorischen und permanenten Organen des Staates an seinem Aufbau zu beteiligen.“

Nun folgend der wörtliche Auszug einzelner Artikel im vor Kurzem von der Knesset beschlossenen israelischen „Grundgesetz“ mit dem vollen Namen „Israel – Nationalstaat des Jüdischen Volkes“.

Auf Markierungen kann ebenso verzichtet werden wie auf weitere Erläuterungen.

„1.
(a) Das Land Israel ist das historische Heimatland des Jüdischen Volkes, in dem der Staat Israel etabliert wurde.
(b) Der Staat Israel ist der Nationalstaat des Jüdischen Volkes, in dem es sein natürliches, kulturelles, religiöses und historisches Recht auf Selbstbestimmung verwirklicht.
(c) Die Ausübung des Rechts auf nationale Selbstbestimmung im Staat Israel ist einzig dem Jüdischen Volk.

3.
Jerusalem, vollständig und vereinigt, ist die Hauptstadt von Israel.

4.
(a) Hebräisch ist die Staatssprache.
(b) Die Arabische Sprache hat einen Sonderstatus im Staat; Vereinbarungen hinsichtlich des Gebrauchs von Arabisch in staatlichen Institutionen oder gegenüber ihnen wird per Gesetz festgelegt.

5.
(a) der Staat soll sich bemühen die Sicherheit von Mitgliedern des Jüdischen Volkes und seiner Bürger sicherzustellen, welche in Not oder in Gefangenschaft sind, durch ihr Judentum oder durch ihre (Staats)Bürgerschaft.

7. Der Staat sieht die (Weiter)Entwicklung von jüdischen Siedlungen als einen nationalen Wert an und soll handeln um deren Etablierung und Stärkung zu ermutigen und zu fördern.“