Bundeswehr-Werbung in Schulen verbieten
Pressemitteilung vom 16.01.2019 der deutschen Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW)
Minderjährige bei der Bundeswehr
Die ärztliche Friedensorganisation IPPNW fordert die Anhebung des Rekrutierungsalters für den Militärdienst auf 18 Jahre sowie das Verbot jeglicher Bundeswehr-Werbung bei Minderjährigen. Wie jetzt bekannt wurde, hat die Bundeswehr im Jahr 2018 1.679 Minderjährige rekrutiert, gut ein Fünftel davon waren junge Frauen. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl etwas gesunken, bleibt aber weiter auf einem skandalös hohem Niveau.
Die hohe Zahl an Minderjährigen in der Bundeswehr ist das Ergebnis einer aggressiven Werbung der Bundeswehr in Schulen, bei Ausstellungen und Messen, Vorträgen in Jobcentern, Arbeitsagenturen und Berufsinformationszentren. Bei diesen Veranstaltungen wirbt die Bundeswehr insbesondere bei Jugendlichen zwischen 15 und 17 Jahren.
In Youtube-Clips wie »Die Rekruten« oder »Mali« inszeniert die Bundeswehr den Kriegsdienst als Abenteuererlebnis. Unterstützt werden diese Bemühungen durch zahlreiche Aktivitäten in den sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram oder Snapchat. Dabei wird über die tatsächlichen Folgen von Kriegen hinweggetäuscht.
Als Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erfahren wir mittelbar das Leid, das Kriegseinsätze verursachen. »Menschen und insbesondere Minderjährige vor diesen traumatischen Belastungen zu bewahren, liegt in unserer ethischen Verantwortung«, so Jeremia Weber, Medizinstudent und IPPNW-Mitglied aus Hannover.
Der Einsatz von Jugendlichen unter 18 Jahren als Soldatinnen und Soldaten in bewaffneten Konflikten verstößt gegen den Geist der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Deutschland gehört zu den wenigen Vertragsstaaten, die minderjährige Freiwillige für die Streitkräfte anwerben. Damit macht sich die Bundesregierung in ihren Bemühungen gegen den Einsatz von Kindersoldaten unglaubwürdig.
Ein IPPNW-Schülerinformationsblatt „Risiken und Nebenwirkungen eines Bundeswehreinsatzes im Kriegsgebiet finden Sie unter www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Frieden/schuelerinformationsblatt_2018.pdf
Quelle: https://www.ippnw.de/relaunch/startseite/artikel/de/bundeswehr-werbung-in-schulen-verbie.html
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In Stuttgart, so der Vorwurf der dortigen Staatsanwaltschaft, habe der Aktivist Thomas H. bei den Protesten gegen einen Bundeswehr-Rekrutierungsstand auf der Ausbildungsmesse „Nacht der Unternehmen“ in der Liederhalle am 17. November 2015 Unrecht begangen (ausführlich siehe IMI-Standpunkt 2018/009). Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Hausfriedensbruch.