Schutz von Julian Assange vor Auslieferung an die USA

Pressemitteilung der deutschen Sektion von Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges/Ärzte in sozialer Verantwortung“ vom 13.6.2019

USA stellen Auslieferungsantrag

Die ärztliche Friedensorganisation IPPNW fordert die Bundesregierung auf, sich gegenüber Großbritannien gegen eine Auslieferung des Whistleblowers Julian Assange in die USA einzusetzen. Als Chefredakteur von Wikileaks hat Julian Assange durch die Veröffentlichung von Whistleblower-Informationen schwere Kriegsverbrechen der USA öffentlich gemacht. Erinnert sei an die Veröffentlichung des Videos „Collateral Murder“, das ein Kriegsverbrechen der Besatzung eines Kampfhubschraubers im Jahr 2007 im Irakkrieg dokumentiert. Zwölf unbewaffnete Zivilisten, darunter zwei Reuters-Korrespondenten wurden damals von Angehörigen der US-Streitkräfte mit einem Maschinengewehr getötet.

Eine Auslieferung an die USA aufgrund der Anklage wegen „Verschwörung“ (Veröffentlichung von Pentagon-Dokumenten) hätte einen massiv abschreckenden Effekt auf Publizist*innen und Journalist*innen, Kriegsverbrechen öffentlich zu machen. Bei einer Verurteilung in allen Punkten drohen Assange 175 Jahre Haft.

„Die Auslieferung von Assange in die USA darf auf keinen Fall erfolgen. Julian Assange und Chelsea Manning haben für die Veröffentlichung von Rechtsbrüchen, die die US-Regierung zu Geheimnissen erklärt hat, Anerkennung und Dank verdient statt Verfolgung und Haftstrafen“, erklärt der IPPNW-Vorsitzende Dr. Alex Rosen.

Bezüglich eines Auslieferungsantrags aus Schwedens, wo gegen Assange in zwei Fällen wegen vermeintlicher Sexualstraftaten ermittelt wurde, solle die Entscheidung von den zuständigen Behörden getroffen werden. Dazu Rosen: „Es ist wichtig, dass die Aufarbeitung dieser Fälle endlich abgeschlossen wird, damit dieses Kapitel für alle – Julian Assange sowie die Kläger*innen und ihre Angehörigen – beendet werden kann. Die drohende Auslieferung an die USA belastet nicht nur Julian Assange, sondern verhindert auch die Aufarbeitung dieser Fälle, was mit zusätzlichem Trauma für die beiden Kläger*innen einhergeht.“

deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW)