Atomwaffengegnerinnen von Landgericht verurteilt

Pressemitteilung der Deutschen Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) vom 26.09.2019

Friedensaktivist*innen vor Gericht

Die ärztliche Friedensorganisation IPPNW zeigt sich am heutigen internationalen Tag der nuklearen Abrüstung enttäuscht über das Urteil des Landgerichts Koblenz. Vier Friedensaktivist*innen wurden gestern in der Berufungsverhandlung wegen Hausfriedensbruch zu je 30 Tagessätzen verurteilt, weil sie im September 2016 die Startbahn des Atomwaffenlagers Büchel besetzt haben. Vor Gericht standen Karen, Studentin der Forstwissenschaft; Katja Tempel, Hebamme; David Haase, Politik- und Geschichtsstudent und Ernst-Ludwig Iskenius, IPPNW-Mitglied.

Zum Ergebnis der Verhandlung erklärte Ernst-Ludwig Iskenius: „Wir konnten vor Gericht deutlich machen, dass unsere Aktion des Zivilen Ungehorsams gegen die Atomwaffen notwendig und legitim war“. Das humanitäre Völkerrecht verbiete die Anwendung von Atomwaffen und auch schon die Drohung damit, wie der Internationale Gerichtshof in einem Rechtsgutachten schon 1996 festgestellt habe. „In Rostock, wo ich zur Zeit lebe, würde der Abwurf einer einzigen von diesen 20 in Büchel stationierten Bomben über dem Zentrum in wenigen Minuten zu geschätzten 50.000 Toten und 69.000 Verletzten führen. Im Umkreis von 4,25 Quadratkilometern würden in den nächsten Tagen fast 90 Prozent der noch Überlebenden an einer akuten Strahlenkrankheit qualvoll sterben“, so Iskenius.

In der Verhandlung verwiesen die Aktivist*innen in ihren Plädoyers darauf, dass ihre gewaltfreie Aktion in Zeiten nuklearer Aufrüstung ein angemessenes Mittel sei. Sie beriefen sich dabei auf den Notwehrparagrafen. Er besagt, dass Bürger*innen sich gegen einen Angriff auf ihre Grundrechte zur Wehr setzen dürfen, wenn staatliche Instanzen versagen. Das „Go-In“ in Büchel habe zum Ziel gehabt, die Einsatzbereitschaft der Tornados mit den Atombomben einzuschränken.

Die Beschuldigten, die sich selber verteidigten, klagten die Bundesregierung an, rechtswidrig zu handeln, indem sie den 2+4-Vertrag und den Nichtverbreitungsvertrag missachte und die Verfügungsgewalt über Atomwaffen im Rahmen der Nuklearen Teilhabe annehme. Richterin Valeska Strauß hat die Motivation der Aktivist*innen gewürdigt, aber alle Beweisanträge der Angeklagten abgewiesen. Etwa 50 Prozessbeobachter*innen verfolgten die 7-stündige Verhandlung.

Der gestrige Prozess war die fünfte Verhandlung, die die Prozesskampagne Wider§pruch seit 2017 geführt hat. Die Angeklagten kündigten an, Revision gegen das Urteil einzulegen.

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