Friedensbewegung kritisiert öffentliche Gelöbnisse der Bundeswehr

Pressemitteilung der Koooperation für den Frieden

Die Kooperation für den Frieden, ein Dachverband der deutschen Friedensbewegung, dem die IPPNW angehört, kritisiert die vom Verteidigungsministerium bundesweit angekündigten öffentlichen Gelöbnisse am heutigen 12. November und die damit einhergehende Militarisierung der Gesellschaft. Die angehenden Bundeswehrsoldat*innen werden öffentlich geloben, „der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.“ (§ 9 Soldatengesetz).

Dieses Gelöbnis wirft zahlreiche Fragen auf: Ist es zu rechtfertigen, dass Recht und Freiheit des deutschen Volkes mit Krieg und mit Auslandseinsätzen (das Weißbuch der Bundeswehr nennt es „Handelsinteressen schützen“), sowie durch „Ertüchtigung“ von Staaten durch deutsche Rüstungsexporte und sogar mit der Androhung eines Atomwaffeneinsatzes (im Rahmen der nuklearen Teilhabe Deutschlands) durchgesetzt werden sollen?

So fragt sich die Kooperation für den Frieden auch, was die elf gegenwärtigen Auslandseinsätze der Bundeswehr mit ihrem Verteidigungsauftrag gemäß Grundgesetz (§ 87a) noch zu tun haben.

Auf dem Hintergrund der leidvollen historischen und gegenwärtigen Erfahrungen, dass Gewalt und Krieg nie Recht und Freiheit verteidigen, sondern zu Unrecht und Unfreiheit führen, appellieren wir an alle Soldatinnen und Soldaten, die an öffentlichen Gelöbnissen teilnehmen werden: Setzen Sie sich mit der Frage auseinander, ob Ihr Militärdienst dazu beiträgt, tatsächlich „das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen“! Prüfen Sie Ihr Gewissen, ob die Drohung mit Gewalt und Krieg zu rechtfertigen ist!

deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW)