Gewaltensammlung in Hanau: Eine öffentliche Anklage gegen den Staat

24.07.2016 Bemerkenswerte Hellseherei: Bayerns Innenminister forderte vor „Amoklauf“ in München Militäreinsatz im Inneren unter „Oberhoheit“ der Polizei
25.12.2016 Attentat in Berlin: Nichts ist geklärt
18.05.2019 Warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz gibt
21.02.2020 Warum der Staat potentiell jedes Verbrechen ungestraft begehen kann
21.02.2020 Hanau: Der Staat bin ich

Der Status nach elf toten bzw ermordeten Menschen am 19. Februar 2020 in Hanau:

Es gibt kein einziges Mordverfahren oder ein anderes Gerichtsverfahren. Die Regierung, in Form ihrer untergebenen Bundesanwaltschaft und dem Bundeskriminalamt, hat die Ermittlungen an sich gezogen. Die Version der Regierung hinsichtlich des bereits in der Nacht ausgemachten und in der Nacht zu Tode gekommenen alleinigen Attentäters, hat bereits fundamental gewechselt. Nachdem es zunächst hieß, der mutmaßliche Attentäter sei den Behörden unbekannt gewesen, rückte Generalbundesanwalt Peter Frank später damit heraus, dass sich dieser bereits seit 2002 an mehrere Behörden gewandt hatte, u.a. an seine, die Bundesanwaltschaft, Ende 2019, also vor wenigen Monaten.

Der Grund seiner Kontaktaufnahme, laut bis dato herausgegebenen Presseberichten: er vermutete eine „illegale Überwachung“ durch eine geheimdienstliche Behörde und erstatte deswegen Anzeige.

Gestern nun rückte Generalbundesanwalt Frank im Innenausschuss des Bundestages, flankiert von den Präsidenten des Inlandsgeheimdienstes (Bundesamt für Verfassungsschutz) und des B.K.A., damit heraus, dass die U.S.-Bundespolizei F.B.I. ein „Ermittlungsverfahren“ gegen den mutmaßlichen Attentäter betrieb und dass dieser 2018 in die U.S.A. gereist war.

Nun darf hier jeder und jede einmal 1 Minute darüber nachdenken, ob man im Zuge eines gegen die eigene Person gerichteten „Ermittlungsverfahrens“ einer Behörde auch durch diese „beobachtet“ wird. Gerade wenn es das F.B.I. ist.

Meine Analyse: von 80 Millionen in Deutschland sind, abseits vom Staatsapparat, offensichtlich nur Wenige dazu in der Lage sich das auch nur vorzustellen, geschweige denn zu begreifen. Des Rest darf Netzpolitik.org lesen.

Kein Wort dazu von irgendeinem Abgeordneten vor der Öffentlichkeit. Kein Wort. Auch nicht zu der nun im Parlament offiziell kolpotierten Tatversion der Regierung und ihrer Staatsschauspieler, die sich umgehend bei „Wikipedia“ einbrannte:

Der Massenmord an neun Menschen an zwei Tatorten in zwei Stadtteilen in Hanau, sowie seine anschließende Rückfahrt zur Wohnung seiner Eltern habe zwölf Minuten gedauert.

Zwölf Minuten.

Erster Mord um 21.58 Uhr, um 22.10 sei sein Auto bereits vor der Wohnung seiner Eltern gestanden.

Am Kennzeichen sei sein Auto und damit er erkannt worden, hieß es bereits vor Tagen aus „Ermittlerkreisen“ zum „Spiegel“. Um 03.03 sei die Wohnung dann aufgebrochen worden. Also fünf Stunden später.

Fünf Stunden.

Aber um 22.03 sei eine Polizeistreife bereits am ersten Tatort gewesen. Und kurz vor der Tat sei das Fahrzeug des mutmaßlich verrückten und rechtsextremistischen alleinigen Attentäters beim Falschparken in der Nähe des ersten Tatorts aufgefallen. Daraufhin von Beamten des Ordnungsamtes angesprochen (und sicherlich im Nachhinein zweifelsfrei identifiziert), habe der mutmaßlich verrückte und rechtsextremistische alleinige Attentäter ganz ruhig reagiert und das Fahrzeug umgeparkt.

Ach ja. Die Mutter.

Ermordet durch zwei Kopfschüsse, heisst es (wahrscheinlich eine der wenigen seiner Angaben die korrekt sind). Der mutmaßlich verrückte und rechtsextremistische alleinige Attentäter, der natürlich, daran gibt es keinen Staatszweifel, nach neun wildfremden Menschen in der Nähe von zufällig ausgesuchten zwei kurdischen Vereinslokalen (Shisha Bars) auch noch seine eigene Mutter erschoss, sei dann aber schnell noch die Treppe runter gegangen bevor er sich dort dann selbst erschoss (vielleicht auch mit zwei Kopfschüssen?).

Wie gut, dass der Vater, den die Polizei dann um 03.03 Uhr in der Wohnung vorfand – er hatte bestimmt nicht die Polizei gerufen, schließlich hatte die ja den Attentäter durch das Kennzeichen identifiziert und außerdem waren ja bloß seine Frau und sein Sohn erschossen worden – ruckzuck in der Psychiatrie weggesperrt wurde. Ein Schock. Er soll ja früher schon mal mürrisch zu den Nachbarn gewesen sein. Also. der Vater. Stand in der Zeitung.

Man könnte ja geneigt sein, dies als doppelte Eigensicherung zu bezeichnen. Falls es ja doch mal irgendein Gerichtsverfahren nach einem Massenmord in Deutschland geben und so etwas Lästiges wie eine Verteidigung doch noch gebraucht werden sollte, nämlich für den Staat. Und eine Anklage von Zivilpersonen auf Zeugen angewiesen wäre.

Der Innenausschuss des Bundestages gab gestern nach der Sitzung ein so abstoßendes Bild ab, dass hier nur auf die zwei relevanten Informationen der „Phoenix“-Aufzeichnung eingegangen werden soll: Konstantin von Notz merkte an, der mutmaßliche Täter habe einen internationalen Waffenschein und konnte somit Waffen auch ins Ausland mitnehmen. Phoenix-Korrespondentin Jeanette Klag bemerkte etwas widerwillig zum Schluss, sie habe bei den Abgeordneten „Erstaunen wahrgenommen“. Und zwar darüber, dass eine Woche nach einem Massenmord die Regierung (Generalbundesanwalt, BKA und Inlandsgeheimdienst) immer noch nicht sagen konnten „was und welche die Tatwaffen waren“.

Ebenfalls gestern hatte sich die „Welt“ einen verschämten, kleinen, journalistischen Anfall gegönnt. Der entscheidende Nebensatz fiel keinem einzigen Bewohner von Twitter, Facebook oder ähnlich „sozialen“ Medien auf.

„Im Innenausschuss berichteten die Ermittler, dass man R. an der Treppe zum Keller aufgefunden habe – unweit seiner Sig-Sauer-Pistole. Die Mutter des Attentäters fanden die Beamten im Bett des Wohnzimmers auf, ebenfalls leblos. Zwei Kopfschüsse hatten sie getroffen. Ob tatsächlich R. diese Schüsse abgab und wann genau, wissen die Ermittler offenbar noch nicht.“

Heute nun das, im „Spiegel“.

„Die geliehene Czeska entdeckten hessische Kriminalbeamte nach SPIEGEL-Informationen nach der Tat in Rathjens Auto.“

Also, kleines Update der Verteidigung des Staates: die Tatwaffe soll jetzt also eine Czeska sein, die eine Woche lang wohl irgendwie vergessen, übersehen, überlegt, gezählt, gewogen und für nicht untersuchbar oder dem hiesigen  Zombie-Parlament als nicht präsentierbar erachtet worden war.

Hm.. wie erschiesst man sich denn mit der Tatwaffe und legt die dann ins Auto? Und sich selbst dann wieder zum Kellereingang?

Ah. Der mutmaßlich verrückte und rechtsextremistische alleinige Attentäter muss wohl alle da draußen in zwei verschiedenen Statdteilen von Hanau mit der Czeska erschossen haben und dann nach Hause gefahren sein, in zwölf Minuten, hat dann die Waffe im Auto liegen lassen und hat dann eine andere Waffe geholt, nämlich die Sig-Sauer und dann seine Mutter oben im Bett erschossen und sich selbst dann vorm Keller. Zu irgendeinem Zeitpunkt (Todeszeitpunkt? Was ist das denn? Was spielt denn das für eine Rolle, echauf­fier, echauf­fie­r..)

So wird‘s gewesen sein. Nicht wahr, Herr Angeklagter?

Hallo Staat, ich rede mit Dir!

Wissen Sie, liebe unbedarfte Liliputaner da draußen, es sind sich wieder einmal alle, alle, alle, alle, aaaaaaaaaaaaalle einig. Wie gefährlich die Rechten sind, vor allem die im Parlament und die Leute die das wählen, und so weiter.

Dass Rechtsextremisten auch und gerade dann gefährlich sind, wenn sie im exekutiven Staatsapparat sind und machen können was sie wollen, weil sie wissen dass sie praktisch unter Immunität handeln, nun, das haben alle, alle, alle, alle, aaaaaaaaaaaaalle wohl irgendwie vergessen.

Übrigens:

die eigentliche Leistung von Yavuz Özoguz, dem Betreiber vom Muslim Markt, ist nicht der Verweis auf Aussagen von Zeugen, die den mutmaßlichen verrückten rechtsextremistischen deutschen alleinigen Attentäter nicht identifizieren konnten, sondern der akribische Nachweis, dass die gesamte Geschichte des angeblich vor der Tat durch den Täter ins Internet auf seine Homepage geladenen „Manifests“ durch Staat und assoziierte Massenmedien erstunken und erlogen sein muss.

Damit wiederum ist das gesamte Gefasel der Verteidigung des Staates, in diesem laufenden öffentlichen Verfahren wegen Massenmordes, bezüglich der angeblichen Wahnvorstellungen, psychischen Krankheit und Motivlage des präsentierten Täters hinfällig. Und damit wiederum die devote Unterwerfung der gesamten Zombie-Linken unter den Staat öffentlich. Ein Fallbeispiel, wie sich vermeintliche oder sogar subjektiv als tatsächliche Linke verstehende Personen in Komplizenschaft zu dem begeben, was sie angeblich bekämpfen.

Es bleibt zu erwarten, dass die Angehörigen der Ermordeten in Hanau es nicht ebenso halten, sondern – im Gegensatz zu den Angehörigen der Mordopfer vom Berliner Breitscheidplatz und im Gegensatz zu der pseudolinken Simulation der Berliner Landesregierung – endlich das tun, was sie Dank dem Grundgesetz können:

eine gerichtliche Klage, eine Zivilklage gegen den Staat mit der Selbstbezeichnung Bundesrepublik Deutschland einreichen.

Nur dann wird es ein Gerichtsverfahren geben. Mindestens zehn ermordete Menschen sollten diese „Mühe“ wert sein.

Kriegslogistik und Militärische Mobilität

Wie NATO und EU die Infrastruktur kriegstauglich machen wollen

Autorin: Victoria Kropp

Einleitung

Der Begriff Military Schengen basiert auf dem Schengen-Raum in der Europäischen Union, in dem freier Waren-, Personen- und Dienstleistungsverkehr herrscht. Mit Military Schengen sollen auch militärische Truppen, Fahrzeuge und Geräte der NATO und USA ungehindert durch Europa transportiert werden können. Momentan scheitert ein reibungsloser Transport an nicht geeigneter Infrastruktur – zum Beispiel sind Straßen nicht breit genug, Tunnel nicht hoch genug und Brücken haben keine ausreichende Tragfähigkeit – und an bürokratischen Formalien, zum Beispiel umständliche Zoll- und Genehmigungsverfahren. Um den nahtlosen Transport über Ländergrenzen zu gewährleisten, sollen mit dem Konzept Military Mobility physische, rechtliche und regulatorische Hindernisse abgebaut werden.1 Aber warum will man militärische Truppen und Fahrzeuge quer durch Europa transportieren? „Kriegslogistik und Militärische Mobilität“ weiterlesen

US-Luftangriff tötet Angestellten der Telekom in Somalia

AFRICOM verspricht Untersuchung, besteht aber darauf, dass es keine zivilen Opfer gab

Von dem somalischen Telekommunikationsunternehmen Hormuud, für das der Mann arbeitete, wurde bestätigt, dass bei einem US-Luftangriff in Jilib am Montag ein Zivilist getötet wurde.

Das Unternehmen identifizierte das Opfer als Mohamud Haji Salad, einen Bauleiter des Unternehmens, der offenbar das einzige Opfer des Luftangriffs vom Montag war. AFRICOM bestätigte den Angriff auf Jilib und behauptete, dass die Ermittlungen über den Toten laufen. „US-Luftangriff tötet Angestellten der Telekom in Somalia“ weiterlesen

Gegen unseren ausdrücklichen Widerspruch

Rede bei der Kundgebung gegen Defender Europe 20 am 22.2.2020: „Demilitarisierung des Coleman-Areals! Mannheim darf nicht zur Drehscheibe künftiger Kriege werden!“

Autor: Christoph Marischka

Liebe Freundinnen und Freunde,

vor zwei Tagen, am 20. Februar, legte ein Frachter voller Militärgüter in Bremerhaven an. Das Schiff, die Endurance der norwegischen Reederei Wilhelmsen, ist über 260m lang und fasst fast 50.000 Tonnen Ladung. An Bord waren u.a. „Abrams-Panzer, Tanklaster, Container, Kettenraupen und gepanzerte Mannschaftswagen“. Das Schiff wurde im US-Bundesstaat Georgia beladen und brauchte sieben Tage über den Atlantik. Zwei weitere Schiffe sollen allein in Bremerhaven folgen – insgesamt ca. 2.500 Fahrzeuge und Container. Weitere Frachter werden in Häfen in den Niederlanden und Belgien anlanden. Die Schiffe transportieren jedoch v.a. Fahrzeuge, Waffen, Munition und andere Güter. Die Masse der Soldat*innen wird über Flughäfen transportiert, darunter natürlich die Airbase Ramstein, aber auch die überwiegend zivil genutzten Flughäfen u.a. in Frankfurt, München, Nürnberg, Hamburg, Berlin und Bremen. „Gegen unseren ausdrücklichen Widerspruch“ weiterlesen

Trumps Verrat an Julian Assange

Eine Sache, die wir von der Trump-Präsidentschaft gelernt haben, ist, dass der „Tiefe Staat“ nicht nur eine verrückte Verschwörungstheorie ist. In den letzten drei Jahren haben wir gesehen, wie dieser „deep state“ eine Verschwörung nach der anderen in Gang gesetzt hat, um die Wahl über den Haufen zu schmeißen.

Alles begann mit der gefälschten „Intelligence Assessment“ („Geheimdienstbewertung“) des ehemaligen CIA-Direktors John Brennan über die russische Beteiligung an den Wahlen von 2016. Es wurde behauptet, dass alle 17 US-Geheimdienste darin übereinstimmten, dass Putin Trump ins Amt brachte, aber wir fanden später heraus, dass der Bericht von einer Handvoll handverlesener Agenten Brennans ausgeheckt wurde. „Trumps Verrat an Julian Assange“ weiterlesen

Hanau: Der Staat bin ich

Eine ganz andere Version des Attentats.

Gestern gab Ali Toprak, Vorsitzender der kurdischen Gemeinde in Deutschland, im ZDF eine historische Weltneuheit bekannt: den zufälligen Massenmord an Kurden. Und das gleich zweimal, bei zwei kurdischen Vereinslokalen (Shisha-Bars).

Ali Toprak befand sich in guter, oder sagen wir, in echt deutscher Gesellschaft. Alle Anderen sahen das nämlich auch so. Keiner stellte diesbezüglich irgendeine Frage. Hätte ja auch eine dumme sein können. Aber nein, nein. Alles parierte.

Und die „Alternative für Deutschland“… was ärgerte sich dieses Symptom! Wo sie doch nur dazu gehören wollen! Und daher irgendetwas in Frage stellen, was die Behörden in einem nur allzu bekannten Deja Vu aus ihrer populären Tasche zogen? Das fiel den Kameraden doch im Traum nicht ein. Von den real populär-existenzberechtigten Linken ganz zu schweigen. Die waren, ähm, natürlich schwer erschüttert. Es waren tatsächlich viele, die allermeisten Menschen in Deutschland, wirklich tief getroffen und empfanden tatsächliche Anteilnahme.

Aber auch bei ihnen reichte es nicht, wieder einmal, für eine einzige gottverdammte Frage.

Der Rechtsextremist. Sofort erkannt. Nie auffällig. Bürgerliches Leben. Identifiziert durch Autokennzeichen, heisst es. Er fuhr mit seinem Auto. Aber irgendwie kriegte man ihn nicht. Lag dann und / oder wann tot in seiner Wohnung, auch die Mutter erschossen. Der Vater wurde später in der Wohnung von der Polizei angetroffen. Ob er anwesend war, als sein Sohn und seine Frau erschossen wurden, wird nicht gesagt. Auch nicht, ob der (oder die) Täter von Hanau maskiert waren. Keine einzige Personenbeschreibung durch die Zeugen, in keinem der Interviews. Aber es war die Waffe des unauffälligen rechtsextremistischen Sportschützen. Die Tatwaffe. Sofort erkannt. Alles klar. Ich bin der Staat. Ich weiß es. Ich weiß alles. Auch über Dich! Also halt bloß Dein Maul sonst hol ich Dich, Du!

Wie jetzt?! Zeitpunkt des Todes, Obduktion? Forensische Untersuchungen, Munitionsgutachten?  Das ist was für Nazis! Bist Du ein Nazi? Na los, sag es! Sonst bist Du einer weil ich das sage! Und dann beweis mal das Gegenteil, Du Nazi!

Also: ich Staat, Du Nazi! Und jetzt sage ich Dir mal, was nicht passiert ist.

  • es gibt gar keinen offenen Einmarsch von regulären Truppen türkischen Regimes im Norden von Syrien, im Bündnis mit asymmetrischen (terroristischen) Milizen, die dort über die kurdischen Milizen und Zivilisten herfallen. Und auch die ganze internationale Kriegskoalition ist da nicht mitmarschiert, in 2016. Das war noch nie so, seit Beginn der Invasion in 2011 nicht. Und das hätte auch keener ahnen können. (13. März 2007, A Syria War?)
  • und weil das nicht so ist, hat unser Partnerstaat („Türkei ist N.A.T.O.“) mit seinen Söldnern auch nicht zeitnah zum Attentat in Hanau mit seinen Söldnern eine Militäroffensive in Idlib gestartet, während ich und die Queen und der Trump im Sicherheitsrat der Vereinten Grundstücksbesitzer den Assad dazu aufgerufen haben, doch sein Grundstück nicht wieder vollständig von unseren Jungs zurückzuerobern.
  • natürlich ist bei so ‚nem Aufwand manchmal das Geld alle. Aber da lässt sich was machen!
  • übrigens: es passt mir auch überhaupt nicht in den Kram, dass sich ganz nebenbei die Regierungskrise in diesem verdammten Unkrautfeld im letzten Winkel meines Grundstücks entspannt hat (Thüringen sagen da manche dazu). Vorher war das echt heavy, wegen dieser neuen Nazi-Taktik einfach F.D.P. zu wählen. Da muss man erstmal drauf kommen! Das ist doch gefährlich! Wahlen sind einfach schei**e, das hab ich ja schon immer gesagt und auf mich hören sie Alle, harharhar! Und jetzt ist alles klar! Diese Partei darf einfach nicht gewählt werden! Und morgen-gestern diese da! Uuuuund die auch, nicht! Weil das gefährlich ist für die Demokratie und ihre freien Wahlen, jetzt verdammt nochmal lass mich doch in Ruhe, Du bringst mich ja ganz durcheinander, Mensch! Also Nazi! Nazi, Nazi, Nazi! Siehste, so geht das! Und jetzt halt‘s Maul! So wie früher! Ach verdammt, jetzt komm ich schon wieder durcheinander.. na auf jeden Fall dürfen die von der C.D.U. jetzt die von die Linke wählen. Wozu überhaupt die Aufregung, die haben sich bei mir doch schon früher gut verstanden.. meine Kinder… wer wird sich denn streiten…
  • na jedenfalls hat sich damit auch der Machtkampf um meinen Thron erledigt. Seit 15 Jahren sitzt sie da drauf, immer war klar dass die Leute wählen konnten was sie nicht wollten und am Ende saß sie da wieder drauf, und dann hatte sie ‚ne Nachfolgerin erwählt und erleuchtet und dann ging die wieder aus, na war das ein Theater… Aber jetzt ist schwarz-grünes Theater, alle haben ihren Auftritt und dürfen auch mal wichtig sein. Und mitfühlend, das ist ganz wichtig, wegen der Popularität und der Stabilität und dem Staatswohl und der Räson und so.. hm.. GUT, DAS WAR JETZT EIN ZUFALL!!!
  • natürlich ist das auch alles Zufall, überhaupt alles, abgesehen von Nazi! Auch die Verschärfung vom Nazidurchsetzungs, ähm, ähmmeeee, vom Netzwerkdurchsetzungsgesetz, NetzDG sag ich immer. Das muss noch durch die Winke-Winke-Kammer alias Bundestag, lästig sowas. Alles Nazis! Außer ich natürlich! NA, BIN ICH NICHT SCHLAU?! JAAAA, ICH BIN DER STAAT!! ICH HABE DIE ERFAHRUNG! Und natürlich jede Menge gute Freunde von Grundstücksbesitzern, hi und da, die mir mal ‚nen Tipp geben wie man ‚ne richtige Gag Order aufzieht!
  • da fällt mir nicht ein – gibt es auch andere Nazis als deutsche Nazis? Oder heißen die anders? Na egal jetzt..!
  • also was überhaupt nicht sein kann, weil es sein darf, seit Jahrzehnten, ist irgendwelche Sachen ins Internet zu stellen von denen Andere gar nichts wissen, schon gar nicht wenn sie tot sind. Oder wenn sie es nicht sind. Und ob vorher oder nachher oder wie auch immer- für „Spiegel Online“ reicht es sowieso. Und wenn diese Opfer schon so blöde sind sich vorher von selbst an mich zu wenden, obwohl ich die ja gar nicht kannte und nachher sofort voll Bescheid wusste, tja – selber Schuld! Das ist alles deine Schuld, wenn und weil du ein Nazi bist der du bist wenn und weil ich das sage!

Aber wehe, einer sagt zu mir Nazi! Oder Faschist! Oder Polizeistaat! Oder Kriegslobby! (2. Juli 2007, Globaler Krieg: Grossbritannien und Deutschland sollen zu faschistischen Polizeistaaten transformiert werden)

Aaaaaalter, DANN ist was los…

(…)

Artikel zum Thema:

14.06.2017 #BockAmRing geschossen: Asche auf euer Terror-Haupt, ihr Schwachköpfe!
Das Musikfestival Rock Am Ring wurde als Versuchslabor für Sippenhaft missbraucht, weil der Polizei „Namen von Logistikmitarbeitern nicht in der korrekten Schreibweise übermittelt“ wurden, aber „eine phonetische Ähnlichkeit mit den realen Schreibweisen“ aufwiesen . Sagt Polizeipräsident Hinz (Name zum Schutz des Betroffenen geändert).

02.06.2017 Asef, „der Afghane“: Verleumdet, ohne öffentliche Verteidigung und bald zu Tode betreut
Fall Asef N.: Die staatliche, kommerzielle und rassistische Lügenkampagne gegen den von Abschiebung bedrohten Berufsschüler in Nürnberg, (Kodewort: „der Afghane“), für den sich bei seiner drohenden Abschiebung spontan Hunderte Mitschüler gegen die Polizei einsetzten, wird immer ekelhafter.

24.03.2012 Mohamed Merah: Ein durch Vorratsdatenspeicherung gefundener Sündenbock für rechtsradikale Attentäter?
Die Morde von Toulouse und Montauban: Eine ganz andere These.

Warum der Staat potentiell jedes Verbrechen ungestraft begehen kann

18.05.2019 Warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz gibt

Wir haben bereits dargelegt, warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz und damit keine vollständige Gewaltenteilung gibt – weil das Grundgesetz den Staat nicht ausdrücklich dazu zwingt. Das Grundgesetz schreibt dem Staat lediglich die Unabhängigkeit der Richter vor, nicht die der Justiz insgesamt. Daraus interpretiert der Staat für sich das Recht, die Staatsanwaltschaften bzw Ankläger der Exekutive anzugliedern.

Auf Bundesebene heißt das konkret: der Generalbundesanwalt und seine Behörde (allgemein Bundesanwaltschaft) unterstehen dem Justizminister. Daraus schlussfolgert, dass nach eventuellen Staatsverbrechen und / oder Verfassungsbrüchen durch ihre eigenen Organe – Kanzleramt, Ministerien, Behörden, Militär, Geheimdienste, etc, – die Regierung gegen sich selbst ermitteln müsste.

Zieht also die Bundesanwaltschaft bzw der Generalbundesanwalt ein Verfahren an sich, zieht es die Regierung an sich.

Verbleibt noch die Möglichkeit, dass das Parlament Untersuchungsausschüsse einsetzt, dass durch diese die betreffenden Staatsverbrechen aufgeklärt und dann öffentlich bekannt werden, dem folgend durch Wahlen eine Änderung der parlamentarischen Mehrheiten erfolgt, dann eine Neuwahl des Kanzlers / der Kanzlerin durch das Parlament, dann durch den Kanzler / die Kanzlerin eine Ernennung eines neuen Justizministers erfolgt (Minister / Ministerinnen werden nicht gewählt), dann durch den Justizminister / die Justizministerin eine Ernennung eines neuen Generalbundesanwalts oder eine Anweisung an den amtierenden Generalbundesanwalt erfolgt Ermittlungen gegen die damaligen oder immer noch amtierenden staatlichen Funktionäre bzw Stellen aufzunehmen und dass dieser dann der Anweisung des vorgesetzten Justizministers folgt. Wobei dann ggf die Ermittlungen durch die Regierungsbehörden (Geheimdienste, Bundeskriminalamt) erfolgen müsste, gegen die ermittelt wird.

Vor bald 40 Jahren wurde in Westdeutschland das Oktoberfest-Attentat verübt, kurz vor der Bundestagswahl. (20. Juni 2008, DER TERROR-STAAT: Das Oktoberfest-Attentat von München)

Ein Jahr später, 1981, wurde durch einen einzigen hartnäckigen Steuerfahnder bekannt, dass seit den 70er Jahren durch den Flick-Konzern an Abgeordnete von allen Parteien, sowie an Regierungsfunktionäre, hohe Summen transferiert worden waren (Flick-Affäre). Vor einem schließlich 1984 vom Bundestag eingesetzten Untersuchungsausschuss log der amtierende Bundeskanzler Helmut Kohl und behauptete nichts über Flicks Geldwaschanlage „Staatsbürgerliche Vereinigung“ gewusst zu haben (die Aktenlage bewies das Gegenteil).

Der damalige Generalbundesanwalt, der Untergebene von Kohls untergebenem Justizminister, stellte das Strafverfahren gegen den Kanzler wegen uneidlicher Falschaussage ein. Begründung: man könne ihm nicht nachweisen, dass er sich erinnert habe. Insofern sei keine vorsätzliche Lüge zu beweisen.

Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht am 17. Juli 1984 in Urteil 2 BvE 11, 15/83 (1, 2) im Zuge der Flick-Affäre das vom Grundgesetz garantierte Kontrollrecht des Parlaments – konkret: das Recht auf Akteneinsicht bei der Regierung – der einfachen Gesetzgebung untergeordnet. Die Verfassungsrichter (die erst ab dem Jahre 2017 überhaupt verfassungsgemäß gewählt wurden) urteilten, dass

„auf Aktenherausgabeverlangen … gemäß Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG die Vorschrift der § 96 StPO

Anwendung fände. Dieser Paragraph der Strafprozessordnung besagt heute wie damals:

„Die Vorlegung oder Auslieferung von Akten oder anderen in amtlicher Verwahrung befindlichen Schriftstücken durch Behörden und öffentliche Beamte darf nicht gefordert werden, wenn deren oberste Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde.“

Ausdrücklich erklärten die Verfassungsrichter in ihrem Urteil zur Flick-Affäre, darunter falle auch das Steuergeheimnis.

Um diese faktische Unterordnung des Parlaments unter die Erklärungen von Regierungsfunktionären und deren Meinung was das Wohl des Staates sei zu begründen, schufen die Verfassungsrichter in ihrem Urteil den Begriff „exekutive Eigenverantwortung“. Später wurde daraus in weiteren Karlsruher Urteilen der Rechtsbegriff „Staatswohl“ geformt.

Der Kanzler Helmut Kohl wurde übrigens nicht nur durch 1984 durch den Untergebenen seines Untergebenen (den Generalbundesanwalt) laufen gelassen, sondern ebenso durch seinen Nachfolger Gerhard Schröder und dessen rot-grüne Regierung, sowie deren Mehrheit im Parlament ab 1998.

Als in einer weiteren (und eventuell mit der Flick-Affäre zusammenhängenden) „Spenden“-Affäre um die schwarzen Kassen der C.D.U. sich ex-Kanzler Kohl schlicht weigerte, die „Spender“ seiner Partei zu nennen oder sich im betreffenden Untersuchungsausschuss auch nur vereidigen zu lassen, passierte gar nichts. Aus „Juristenkreisen“ hieß es, es sei nicht einmal klar, ob ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss Zeugen überhaupt vereidigen dürfe.

Betreffend des Oktoberfest-Attentats von 1980 ließen sich Parlament bzw alle darin vertretenen Abgeordneten und Parteien erst einmal 34 Jahre Zeit. Dann reichte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Oktober 2014 eine Kleine Anfrage an die Regierung ein, u.a. zur potentiellen Verwicklung staatlicher (exekutiver) Stellen und deren Kontaktpersonen („Vertrauensleute“) in das Attentat. Im Januar 2015 reichten sie noch eine Anfrage ein.

Als die Regierung beide nicht vollständig beantwortete, reichte die grüne Bundestagsfraktion schließlich Klage auf vollständige Beantwortung beim Bundesverfassungsgericht ein.

2017 dann das Urteilabgelehnt! Begründung: „Gefährdung des Staatswohls und .. Grundrechte verdeckt handelnder Personen„.

Dazu Folgendes: Nicht nur durch die Angliederung der Staatsanwaltschaften an die Regierung bzw die Landesregierungen ist die Gewaltenteilung unvollständig. Diese ist überdies hinsichtlich des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses ausdrücklich aufgehoben. Und zwar seit den Verfassungsänderungen der westdeutschen „Notstandsgesetze“ durch die große Koalition im Jahre 1968, denen das Bundesverfassungsgericht trotz schwerster Bedenken und vorausschauender Warnungen der Verfassungsrichter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp schließlich mit 5 zu 3 Stimmen zustimmte.

Im Herbst 2016 erfolgten zwei Urteile in Karlsruhe, die den Startschuss für das bis dahin taktisch verzögerte B.N.D.-Gesetz gaben und sogar noch hinter den Standard der „Notstandsgesetze“ zurückfielen. (Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte)

In Beschluss 2 BvE 5/15 nahmen die Richter eine Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „Selektorenliste“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency nicht einmal an. Begründung: die vom ersten Artikel 10-Gesetz nach den „Notstandsgesetzen“ in 1968 geschaffene und seitdem existierende Kommission sei zwar vom (ebenfalls 1968 geschaffenen) Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages gewählt, aber trotzdem kein „Hilfsorgan“ des Bundestages (der diesbezügliche Begriff steht in Artikel 10 Grundgesetz).

Und in Beschluss 2 BvE 2/15 urteilten die Richter, dass die Regierung die „Selektorenliste“ auch vor dem Untersuchungsausschuss bzw deren einzigen Oppositionsvertretern geheim gehalten dürfe. Begründung: die Opposition im Bundestag sei angesichts der Drei-Viertel-Mehrheit der „großen Koalition“ so klein, dass sie keine mehr sei, jedenfalls nicht im Sinne von Artikel 44 Grundgesetz.

Monate später erfolgte zu Weihnachten 2016 das Attentat auf dem Berliner Breitscheidplatz. Trotz drei Untersuchungsausschüssen ist seitdem nichts geklärt worden.

Vorgestern erfolgte das Attentat in Hanau.

Übrigens: Neben der Option selbst ungestraft jedes Verbrechen zu begehen und anschließend Ermittlungen gegen sich selbst aus Gründen des „Staatswohls“ schlicht zu verweigern oder auszusitzen, ergibt sich aus der unvollständigen Gewaltenteilung in Deutschland auch für die Stellen anderer Staaten jede Menge Gelegenheiten. Zum Beispiel Verbrechen in Deutschland zu begehen und anschließend darauf zu setzen, dass die Regierung in Deutschland diese vertuscht, weil die Verbrechen durch staatliche Stellen befreundeter oder alliierter Staaten begangen wurden, oder in Zusammenarbeit bzw Kollaboration mit deutschen Diensten, oder weil eine Aufklärung dieser Verbrechen irgendeiner ausländischen Regierung und damit dem „Staatswohl“ der bisher amtierenden Funktionäre in Deutschland irgendwie abträglich sein könnte, oder oder oder.

Dazu bald mehr.

21.02.2020 Hanau: Der Staat bin ich

(…)

Artikel zum Thema:

02.05.2017 Tabu hinter „Verschwörungstheorie“: Hierarchie und Befehlskette

03.01.2017 Terror-Thomas vorgelesen: Massenmord in Berlin für den „Starken Staat“ benutzen

12.11.2016 „Wir können, also lasst es uns tun“: Über die Mentalität im elektronischen Polizeistaat

Die Auslieferung von Assange würde einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen

Die Trump-Administration strebt die Auslieferung des WikiLeaks-Gründers Julian Assange an die Vereinigten Staaten von Amerika an, damit er vor Gericht gestellt werden kann aufgrund von Anklagen, die 175 Jahre Haftstrafe nach sich ziehen. Am 24. Februar wird ein Gericht im Vereinigten Königreich eine Anhörung abhalten, um zu entscheiden, ob dem Antrag von Trump stattgegeben wird. Der Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und dem Vereinigten Königreich verbietet die Auslieferung wegen eines „politischen Vergehens“. Assange wurde angeklagt, weil er US-Kriegsverbrechen im Irak und in Afghanistan aufgedeckt hatte. Das ist ein klassisches politisches Vergehen. Darüber hinaus würde Assanges Auslieferung gegen das gesetzliche Verbot verstoßen, eine Person in ein Land zu schicken, in dem ihr die Gefahr der Folter droht. „Die Auslieferung von Assange würde einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen“ weiterlesen

Oberverwaltungsgericht Münster weist CBG-Klage ab

Presseerklärung von Coordination gegen BAYER-Gefahren/Coalition against BAYER-Dangers vom 16.2.2020

Im Namen der Vereinten Konzerne gegen die Versammlungsfreiheit

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Klage der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) gegen die Einschränkungen der Versammlungsfreiheit bei der BAYER-Hauptversammlung von 2017 abgewiesen. Begründung: Die damals getroffenen Maßnahmen hätten die Proteste der Coordination vor dem „World Conference Center Bonn“ (WCCB) auf dem „Platz der Vereinten Nationen“ nach Ansicht der Richter*innen „nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt“. „Oberverwaltungsgericht Münster weist CBG-Klage ab“ weiterlesen

USA und China treiben Anstieg der weltweiten Militärausgaben an

Größte Ausgabensteigerung seit 10 Jahren

Neue Daten des Internationalen Instituts für Strategische Studien (IISS) zeigen für 2019 einen Anstieg der Militärausgaben um etwa 4%, die höchste Wachstumsrate in den letzten 10 Jahren.

Dieser Anstieg wird zum großen Teil von den beiden größten Militärausgebern der Welt, den Vereinigten Staaten von Amerika und China vorangetrieben. Beide Nationen steigerten ihre jeweiligen Ausgaben um 6,6%. Allein die USA erhöhten ihre Ausgaben um 53,4 Milliarden Dollar, was fast so viel ist wie die Ausgaben anderer großer Staaten wie z.B. Großbritannien für ihren gesamten nationalen Verteidigungshaushalt. „USA und China treiben Anstieg der weltweiten Militärausgaben an“ weiterlesen