Coronavirus: Auch das Robert-Koch-Institut übernimmt „vermutete“ Fälle und Todesfälle in seine Statistiken
21.02.2020 Warum der Staat potentiell jedes Verbrechen ungestraft begehen kann
21.03.2020 Coronavirus: Einen kleinen Staatsstreich spielen
12.04.2020 Wie die Berechnung der Opferzahlen weltweit zustande kommt
18.04.2020 „Grundgesetz! Grundgesetz!“- Bilder der Demonstration auf dem Rosa-Luxemburg-Platz
21.04.2020 Zwangsmaskierung für die „Volksgesundheit“: Die Corona-Monarchisten zeigen Suchtverhalten
Die Regierung befolgt die Vorgaben der „Weltgesundheitsorganisation“ und lässt das Robert-Koch-Institut auch „vermutete“ Fälle und Todesfälle als solche zählen.
Radio Utopie umschrieb bereits in einer umfassenden Recherche u.a., dass die „Weltgesundheitsorganisation“ („World Health Organization“ W.H.O.) in einem Leitfaden vom 20. März auch „vermutete“ Fälle von COVID-19 und „vermutete“ Tote als Fälle und Todesfälle interpretierte.
Im Zuge dessen stellte die W.H.O., neben der Definitonsnorm von bestätigten COVID-19 Krankheitsfällen U07.1 („virus identified“), die neue Definitionsnorm Code U07.2 („virus not identified“) auf und forderte von den staatlichen Stellen weltweit nun beide Normen in ihre Statistiken zu übernehmen.
Zitat aus dem W.H.O. Leitfaden vom 20. März:
„Die WHO fordert die nationalen Behörden auf, vermutete und bestätigte Fälle von COVID-19-Infektionen innerhalb von 48 Stunden nach der Identifizierung zu melden“
Original:
„WHO requests that national authorities report probable and confirmed cases of COVID-19 infection within 48 hours of identification“.
Die Todesfälle zählt die W.H.O. nach eigenen Angaben wie folgt
„Sowohl U07.1 als auch U07.2 können zur Kodierung der Mortalität als Todesursache verwendet werden.“
Original:
„Both U07.1 and U07.2 may be used for mortality coding as cause of death.“
Die Information seit wann dies so gehandhabt wird, nämlich seit dem 20. März, verschweigt die W.H.O. wohlweißlich an dieser Stelle.
Am gleichen Tag, dem 20. März, gab das Robert-Koch-Institut in einem Nebensatz auf einer Pressekonferenz bekannt, dass es Gestorbene mit dem Coronavirus zusammenzählte mit den am Coronavirus Gestorbenen (laut offizieller Definition: SARS-CoV-2 oder schlicht SARS 2 ist der neue Coronavirus und löst die Krankheit COVID-19 aus, an der Menschen sterben können).
Am 22. März setzen Bundesregierung und Landesregierung in einer Videokonferenz das Grundgesetz außer Kraft und verhängten die allgemeinen Verbote, die hier nicht alle aufgezählt werden sollen.
Am 23. März schickte das „Deutsche Institut für Medizinische Information und Dokumentation“ (DIMDI), welches dem Gesundheitsministerium von Jens Spahn und damit der Regierung unterstellt ist, eine Meldung mit der Überschrift „U07.2 kodiert Verdacht auf COVID-19“ heraus und wies diesbezüglich an:
„Benutze diese Schlüsselnummer, wenn COVID-19 klinisch-epidemiologisch bestätigt ist und das Virus nicht durch Labortest nachgewiesen wurde oder kein Labortest zur Verfügung steht.„
Dies entsprach eins zu eins den W.H.O.-Vorgaben.
Auch den Umgang mit Todesfällen und Statistiken übernahm das Regierungsinstitut DIMDI von der W.H.O., praktischerweise in einer Übersetzung:
„COVID-19 –Kodierregeln für die Mortalität in der ICD-10 [bereitgestellt von der Weltgesundheitsorganisation (WHO)]
Beide Kategorien, U07.1 (COVID-19, Virus nachgewiesen) und U07.2 (COVID-19, Virus nicht nachgewiesen), sind für die Kodierung der Todesursache (Grundleiden) zugelassen.„
Am 25. März vermeldete das Robert-Koch-Institut in einem Situationsbericht:
„Das DIMDI hat einen neuen ICD-Code für den Verdacht auf COVID-19 eingeführt:
– U07.1 (COVID-19, Virus nachgewiesen ): Schlüsselnummer, wenn COVID-19 durch einen Labortest nachgewiesen ist, ungeachtet des Schweregrades des klinischen Befundes oder der Symptome.– U07.2 (COVID-19 o.n.A., Virus nicht nachgewiesen): Schlüsselnummer, wenn COVID-19 klinisch-epidemiologisch bestätigt ist und das Virus nicht durch Labortest nachgewiesen wurde oder kein Labortest zur Verfügung steht.“
Fazit:
Die Regierung befolgt die Vorgaben der „Weltgesundheitsorganisation“ und lässt das Robert-Koch-Institut auch „vermutete“ Fälle und Todesfälle als solche verkünden.
Persönlicher Kommentar:
Professionellen Lügnerinnen und Lügnern kann man nicht vorwerfen, dass sie nur ihren Job machen.
Man muss vielmehr der Bevölkerung vorwerfen, dass sie zu dumm zum Bedienen einer Suchmaschine und unfähig zur Demokratie ist.
Wir raten diesbezüglich erneut, sich über die Zombie-Linke keine Illusionen zu machen, sich von dieser fernzuhalten und gute Ideen wie Demokratie, Sozialdemokratie und Sozialismus nicht mit deren Verrat zu verwechseln.