Gifteinsatz verstößt gegen Bundesnaturschutzgesetz

Rechstverstoß von ThüringenForst

Ministerien und Behörden ignorieren Widerspruch und Fachaufsichtsbeschwerden des NABU Thüringen gegen den geplanten Einsatz des Insektengiftes Mimic.

Der geplante Gifteinsatz gegen den Schwammspinner in Thüringens Wäldern verstößt laut NABU gegen das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Ministerien und Behörden ignorieren den Widerspruch und die Fachaufsichtsbeschwerde der Naturschützer. Eine eingehende Prüfung der Argumente findet nicht statt und der Gifteinsatz steht kurz bevor.

„Die geplante Aktion stell einen klaren Rechtsverstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz dar“, sagt Dr. Hans Reip, ein Insektenexperte und Rechtsberater des NABU Thüringen.

„Die Auswirkungen auf die lokale Population der Tagfalterfauna inklusive der streng geschützten Arten, sowie die Population der streng geschützten Ordensbänderarten wurden nicht betrachtet. Entweder ist somit die Ausnahmegenehmigung rechtswidrig ergangen oder es liegt überhaupt keine Ausnahmegenehmigung für den Eingriff in diese Artengruppen vor.“

ThüringenForst hat die grob rechtswidrige Schädlingsbekämpfungsmaßnahme für den 04.05.2020, vormittags angekündigt. Damit will der ThüringenForst vollendete Tatsachen schaffen, ehe eine juristische Prüfung erfolgt ist.

Veröffentlicht am 4.5.2020 auf NABU Thüringen