BAYER erhält Frist-Verlängerung bis zum 2. November

Pressemitteilung vom 25.9.2020

Immer noch kein Glyphosat-Vergleich in Sicht

Die Vergleichsverhandlungen BAYERs mit den AnwältInnen der Glyphosat-Geschädigten machen keine substanziellen Fortschritte. Bei der gestrigen Anhörung konnte der Konzern kaum neue Abschlüsse vermelden.

Die Gespräche unter der Leitung des Mediators Ken Feinberg waren auf Anregung des Richters Vince Chhabria zustandegekommen, der dafür die anhängigen Schadensersatz-Prozesse erst einmal aussetzte. Sollte der Leverkusener Multi bis zum 2. November keine Ergebnisse vorlegen können, würde er das Moratorium wieder aufheben, kündigte Chhabria nach dem Hearing an.

Eigentlich hatte der Global Player bereits am 24. Juni eine zehn Milliarden Euro schwere Lösung für bis zu drei Viertel aller 125.000 Klagen präsentiert. Diese Angaben erwiesen sich jedoch als falsch. In vielen Fällen lagen bloß Absichtserklärungen vor. Tatsächlich gab es bis Ende August lediglich 30.000 Deals. Als VertreterInnen der KlägerInnen Chabria darüber informierten, reagierte dieser einigermaßen ungehalten. „Ich habe leichte Probleme damit, die Pressemitteilung von BAYER aus dem Juni mit den Zahlen, die sie mir jetzt nennen, in Einklang zu bringen“, konstatierte er und warf dem Agro-Riesen vor, „manipuliert“ zu haben. Daraufhin sputete sich der Agro-Riese und schloss weitere 15.000 Vergleiche ab. Am Donnerstag wartete BAYER-Anwalt Willian Hoffman nun mit weiteren 3.000 Vereinbarungen bzw. Fast-Vereinbarungen auf.

„Es ist eine Farce. Im Juni 2018 begann der erste Glyphosat-Prozess. Mittlerweile liegt die Zahl der Klagen allein in den USA bei 125.000. Und während die ersten Betroffenen bereits sterben, hat BAYER immer noch keinen Cent Entschädigung gezahlt“, kritisiert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

Eigentlich hatte der Global Player bereits am 24. Juni eine zehn Milliarden Euro schwere Lösung für bis zu drei Viertel aller 125.000 Klagen präsentiert. Diese Angaben erwiesen sich jedoch als falsch. In vielen Fällen lagen bloß Absichtserklärungen vor. Tatsächlich gab es bis Ende August lediglich 30.000 Deals. Als VertreterInnen der KlägerInnen Chabria darüber informierten, reagierte dieser einigermaßen ungehalten. „Ich habe leichte Probleme damit, die Pressemitteilung von BAYER aus dem Juni mit den Zahlen, die sie mir jetzt nennen, in Einklang zu bringen“, konstatierte er und warf dem Agro-Riesen vor, „manipuliert“ zu haben. Daraufhin sputete sich der Agro-Riese und schloss weitere 15.000 Vergleiche ab. Am Donnerstag wartete BAYER-Anwalt Willian Hoffman nun mit weiteren 3.000 Vereinbarungen bzw. Fast-Vereinbarungen auf.

„Es ist eine Farce. Im Juni 2018 begann der erste Glyphosat-Prozess. Mittlerweile liegt die Zahl der Klagen allein in den USA bei 125.000. Und während die ersten Betroffenen bereits sterben, hat BAYER immer noch keinen Cent Entschädigung gezahlt“, kritisiert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

Gestaltet sich bereits der Umgang mit den bisherigen Klagen schwierig, so dürfte der mit den künftigen noch problematischer werden. Solche sind nämlich zu erwarten, da die Aktien-Gesellschaft Glyphosat auf Teufel komm raus am Markt halten will. Nach den Vorstellungen BAYERs soll über die Rechtsmäßigkeit dieser Ansprüche kein Gericht mehr urteilen, sondern ein Wissenschaftsgremium. Diesem hat das Unternehmen die Aufgabe zugedacht zu entscheiden, ob das Pestizid Lymphdrüsen-Krebs zu verursachen vermag und deshalb Zahlungen zu leisten sind. Aber der Versuch, den Leidtragenden den Rechtsweg zu verbauen, fand nicht die Zustimmung Chhabrias. Er stellte die Verfassungsmäßigkeit des Vorschlags in Frage und schickte den Konzern erneut in Klausur. Ob es dem Multi gelang, in die Anhörung schon ein überarbeitetes Konzept einzubringen, erscheint fraglich, denn die Presse vermeldet nichts in dieser Richtung.

„Es gibt nur eine Lösung: BAYER muss Glyphosat vom Markt nehmen, dann gibt es auch keine Klagen mehr. Zudem verlangt die CBG in ihrer „Stopp Glyphosat jetzt!“-Kampagne eine angemessene Entschädigung aller Betroffenen, eine Offenlegung aller Firmen-Unterlagen zu dem Pestizid sowie eine Bestrafung der Verantwortlichen“, so Stelzmann abschließend.

Jan Pehrke, 25.9.2020

veröffentlicht auf CBG Coordination gegen BAYER-Gefahren/Coalition against BAYER-Dangers