Schmidt und Smith gesellt sich gern: Pandemie-Impfstoff-Geheimverträge schon 2007

350 Millionen-Auftrag ohne öffentliche Ausschreibung

Report München berichtet über Geheimverträge des Bundes, der Länder und des Pharmakonzernes GlaxoSmith über die Bereitstellung eines Pandemie-Impfstoffs und den Erwerb dieses Impfstoffs, die im Jahr 2007 abgeschlossen wurden, als von der Schweinegrippe noch keine Rede war.

Darin steht, das die Länder sich verpflichten, in einem solchen Fall die bestellten Mengen zu erwerben und abzunehmen, egal, ob sie den Impfstoff benötigen oder nicht. Report verweist am Beispiel Österreichs, dass man derartige Verträge auch anders gestalten kann, nämlich, dass der Staat nur die tatsächlich aktuell benötigten Dosen erwirbt und bezahlt.

Als weiterer, vollkommenen unverständlicher Passus wird dem Hersteller zugestanden, dass er nicht für Haftungsschäden durch den Impfstoff verursachte Schäden geradezustehen braucht, das übernimmt die Bundesrepublik auf Kosten des Steuerzahlers, nicht des Verursachers.

Das Gesundheitsministerium von Niedersachsen brach gegenüber Report München sein Schweigen. Thomas Spieker sagte, dass auf der Konferenz am 7.September in Berlin diesen Jahres die damalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) versuchte, die Länder zum Erwerb von noch mehr Impfstoffen zu drängen, was diese ablehnten. Hätten die Länder diesem Ansinnen nachgegeben, würden in der Bundesrepublik mehr Impfungen – auch bei einer zweimaligen Gabe pro Person – möglich sein als Einwohner vorhanden sind.

Report fragt: Wer hätte am meisten davon profitiert?

Ein Interview mit dem Bundesgesundheitsministerium wurde abgelehnt, auf schriftliche Nachfrage, warum im Jahr 2007 Geheimverträge mit dem britischen Pharmakonzern GlaxoSmithKline mit einem Auftragswert von mindestens 350 Millionen Euro abgeschlossen wurden, antwortete man

„Da europaweit nur nur 6 Firmen in der Lage waren, einen Pandemie-Impfstoff herzustellen, konnte auf eine Ausschreibung verzichtet werden und das haushaltrechtliche Verfahren der „Interessenbekundung“ gewählt werden.“

Eine Vergabe ohne öffentliche Ausschreibung, obwohl das Ministerium selbst schriftlich bestätigte, dass es mehrere Anbieter gegeben hätte?

Verträge, die ohne Druck und Dringlichkeit abgeschlossen wurden, im Jahr 2007 ? Da gab es nicht einmal einen Hauch von virulenten Pandemieträgern.

Sehen Sie die weiteren haaresträubenden Ausreden zu dieser skandalösen Verfahrenspraxis auf Kosten der Bürger im folgenden Video der Reportage von Report München und ob die Verträge durch diese Vergabepraxis rechtswidrig sein könnten.

Schweinegrippe-Impfung: Wer trägt die Verantwortung?

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