Presseerklärung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.vom 21. Juli 2015
Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) bleibt dran: die Datenspeicherung von Anti-Atom-Aktivistinnen und Aktivisten, darunter auch BI-Vorstandsmitgliedern und des Redakteur der Gorleben-Rundschau, führte unlängst dazu, dass bei einem geplanten Besuch der Pilot-Konditionierungsanlage (PKA) durch die BI- Fachgruppe Radioaktivität vier Interessierten die Tür versperrt blieb. Jetzt äußert sich das niedersächsische Landeskriminalamt (LKA) zu diesem skandalösen Verhalten.
Die Hamburger Rechtsanwältin Ulrike Donat hatte darüberhinaus herausgefunden, dass 13 personenbezogene Einträge aus dem BI-Umfeld vom LKA gespeichert wurden. Sie hatte ein Auskunftsersuchen an das Innenministerium gestellt. Hier ging es um die Speicherung der Daten von Anmelderinnen und Anmeldern von BI-Versammlungen. Die Bürgerinitiative hatte sich zwischenzeitlich an die Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger und Polizei gewandt, eine Antwort steht immer noch aus, informiert BI-Sprecher Wolfgang Ehmke.
Das Prozedere bei angemeldeten Besuchergruppen verliefe so, schreibt nun das niedersächsische Landeskriminalamt (LKA): Die Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) übermittelt die Namen an das niedersächsische Umweltministerium, das NMU wiederum leitet die Anfragen an das LKA und von dort wird zurückgemeldet, wer – wie im vorliegenden Fall – zum Beispiel in der Bund-Länder-Verbunddatei “Inpol-Fall Innere Sicherheit” gespeichert ist. Die unmittelbare Folge heißt “draußen bleiben”.
Das brachte einer der Betroffenen durch hartnäckiges Nachfragen in Erfahrung. Das LKA schrieb dem Diplom-Ingenieur, dass bei der Eingabe seines Namens ein “Treffer” gelandet wurde. Dazu reichte ein Ermittlungsverfahren wegen einer demonstrativen Aktion am Erkundungsbergwerk Gorleben im Mai 2015, eine Anklage erfolgte nicht.
“Wir bestehen darauf, dass derartige Datenspeicherungen, die auf der einen Seite das Grundrecht für Demonstrationsfreiheit einschränken, aber auch erhebliche persönliche Konsequenzen haben, gelöscht werden”,
betont Ehmke.
Allerdings gerate durch die Auskunft des LKA nun auch die GNS in Erklärungsnot. Deren Sprecher Jürgen Auer hatte stets betont, dass der Atomfirma vorgeschrieben wird, wer das GNS-Gelände betreten darf. Im LKA-Schreiben aber heißt es wörtlich: “Die Entscheidung hinsichtlich des Besucherantrages wird nicht durch die Polizei, sondern ausschließlich durch den Betreiber der kerntechnischen Anlage im Rahmen des Ausübung seines Hausrechts getroffen.”
Wolfgang Ehmke, Pressesprecher
weiterlesen:
Polizei sieht Grundrechte als “Tat” – BI wehrt sich gegen Datenspeicherung
6. Mai 2015 – Wer für die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. (BI) eine Versammlung anmeldet, muss damit rechnen, dass die persönlichen Daten der Anmelderin bzw. des Anmelders polizeilich gespeichert werden. Und das auf lange Zeit. Das ergab eine Anfrage der Rechtsanwältin Ulrike Donat bei der Polizeidirektion Lüneburg.