Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 schaltet Generalstaatsanwalt von Berlin ein

Pressemitteilung vom Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 vom 16. August 2015

Kein Verständnis für verweigerte Ermittlungen gegen Bahn-Verantwortliche. Generalstaatsanwalt wird eingeschaltet.

Stuttgart: Weil die Berliner Staatsanwaltschaft sich weigert, gegen Vorstandsmitglieder der Deutschen Bahn AG, zwei Staatssekretäre, die ehemaligen Minister Pofalla und Rösler sowie weitere Tatverdächtige wegen des per Strafanzeige erhobenen Vorwurfs der Untreue zu ermitteln, haben die Anzeigeerstatter Beschwerde zum Generalstaatsanwalt Berlin eingelegt.

Die Verweigerungshaltung hält Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 und einer der Anzeigeerstatter, für „zwiespältig“: In seiner Rede während der 284. Montagsdemo am 17. August 2015 in Stuttgart argumentiert er, die Berliner Staatsanwaltschaft bezweifle zwar nicht
den Vorwurf der schädigenden Untreue wegen des Weiterbaus des Bahnprojekts Stuttgart 21. Andererseits aber gestehe sie den Tatverdächtigen zu, sie hätten die Schädigung der Bahn nicht billigend in Kauf genommen.

Die damit attestierte „Kriminalität ohne Schuldvorwurf“ beschäme und belaste nun die S21-Befürworter, zugleich aber hänge das „subjektive Schlupfloch“ zu Gunsten der Beschuldigten am „brüchigen, seidenen Faden“. Würde ausgerechnet den hochbezahlten Bahnvorständen und Staatssekretären zugestanden, sie seien bei den Ausstiegskosten „zu dumm für den Durchblick“ gewesen, so wäre das nicht glaubwürdig, sondern „mit zweierlei Maß gemessen“.

Gerade die Staatssekretäre, so von Loeper, hätten die vom Bahnvorstand berechneten Ausstiegskosten ja für „nicht belastbar“ erklärt und deshalb auf den Ausstieg aus dem Projekt „Stuttgart 21“ gedrängt. Massiv unter Druck gesetzt vom damaligen Chef des Bundeskanzleramts, Ronald Pofalla, hätten sie jedoch bei abweichender Haltung ihre politische Zukunft gefährdet.

Für Pofallas fragwürdige Druckmethoden spreche nicht zuletzt auch sein verbaler Ausfall gegen Fraktionsabweichler Wolfgang Bosbach, er könne dessen „Fresse“ nicht mehr sehen. Ähnlich habe sich jüngst auch Fraktionschef Volker Kauder verhalten, als er die sechzig in der Griechenland-Frage abtrünnigen Unionsabgeordneten mit Amtsverlust in Ausschüssen bedrohte. Unter solchen Umständen hätten sich, so der Anwalt, wohl auch die Staatssekretäre im Bahn-Aufsichtsrat genötigt gesehen, ihren Widerstand gegen den S21-Weiterbau im Interesse ihrer Karriere aufzugeben.

Rechtsanwalt und Bündnissprecher von Loeper hält der Berliner Staatsanwaltschaft vor, sie dürfe diese klaren Fakten nicht ausblenden, sonst schade sie dem Ansehen der Justiz und erwecke sogar für unbefangene Betrachter den Eindruck, hier werde Strafvereitelung im Amt betrieben.