Mitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. vom 2. Oktober 2015
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat die Klagen von Greenpeace und dem Gartower Waldbesitzer Fried Graf von Bernstorff gegen die Veränderungssperre in Gorleben abgewiesen. Das Gericht befand, die Kläger seien nicht klageberechtigt. Es fehle an einem “feststellungsfähigen Rechtsverhältnis”. Allerdings ließ die Kammer die Revision vor dem Oberverwaltungsgericht zu.
“Wahrscheinlich, weil die Richter in der Sache unschlüssig waren”,
kommentiert die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. (BI).
Denn mit dem Standortauswahlgesetz, das angeblich die Endlagersuche für die hochradioaktiven Abfälle auf Null zurück setzt, entfällt auch die Rechtsgrundlage für eine Veränderungssperre, die untersagt, im Planungsgebiet Gorleben in einer Tiefe von ab 50 Metern (in Teilen ab100 Metern) zum Beispiel Gas oder Erdöl aufzusuchen – so sieht es BI-Sprecher Wolfgang Ehmke:
“Entweder es gibt eine weiße Landkarte oder nicht, das wird sich zeigen!”
Dass die Kläger nicht befugt seien, weil sie das Gesetz nicht angreifen können, obwohl sie mit ihren Grundstücken und den Salzrechten betroffen sind, wird nun das Oberverwaltungsgericht beraten müssen. Für Greenpeace hat deren atompolitischer Sprecher Mathias Edler bereits angekündigt, dass man nicht kampflos aufgeben will.
Wolfgang Ehmke, Pressesprecher
siehe Hintergrund: Veränderungssperre Gorleben
(Auszug) Die Gorleben-Veränderungssperre untersagt für ein parzellenscharf festgelegtes Gebiet “Veränderungen” unterhalb einer Tiefe, gemessen ab der Geländeoberkante von 50 Metern und im übrigen Planungsgebiet von 100 Metern, die “die Standorterkundung erheblich erschweren können”. Sie läuft am 17.08.2015 aus. Das Bundesumweltministerium (BMUB) beabsichtigt eine Verlängerung der Gorleben-Veränderungssperre um zunächst 10 weitere Jahre. Rechtsgrundlage der Gorleben-Veränderungssperre vom 17.08.2005 ist §9g Abs. 1 S.1 des Atomgesetzes.
Würde die Veränderungssperre um weitere 10 Jahre verlängert, würde es eine Sonderstellung Gorlebens bei der angeblich neuen Endlagersuche geben. Mit dem Ende der “Erkundung”, wie es im Standortauswahlgesetz (StandAG) ausdrücklich geregelt ist, entfällt aus Sicht der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. (BI) hingegen die Rechtsgrundlage für die Veränderungssperre…