Der Oberste Gerichtshof in Manila hat das Urteil des Berufungsgerichts zum Verbot von Feldtests mit gentechnisch veränderten Bt-Auberginen aus dem Jahr 2013 bestätigt.
Bei dieser Gelegenheit verhängte das Verfassungsgericht generell ein vorübergehends Verbot für jede Anwendung in Feldtests, die Vermehrung und die Einfuhr von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) bis zur Verkündung einer neuen Verwaltungsanweisung.
Solange die Möglichkeit einer noch so kleinen Unsicherheit besteht, dass irreversible Schäden entstehen, die vielleicht unumkehrbar sein werden und Verlorenes unersetzlich ist, gilt das Prinzip der Vorbeugungspflicht, so das Gerichtsurteil.
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26.02.2010 Toxin-verseuchte Nahrungs- und Futtermittel – Gentechnik, der Weg zur Grünen Hölle
In die gentechnisch veränderte Aubergine wurde das Gen [Cry 1Ac] aus dem Bodenbakterium Bacillus thuringiensis eingeschleust. Dieses soll die Widerstandskraft der Pflanzen gegen Schadinsekten erhöhen. Es bildet ein Toxin, das dafür sorgt, dass das Insekt bei dessen Aufnahme in seinen Verdauungstrakt getötet wird.
Dieses Toxin scheint erhalten zu bleiben und sich nicht kurzfristig trotz gegenteiliger Beteuerungen der Gentechnik-Industrie abzubauen. Es überträgt sich mit der Nahrungsaufnahme auf das Verdauungssystem der Säugetiere und den Menschen, wo es auch von den Darmbakterien in ihr Genpool übernommen werden kann.
Die Folgen können eine Immunantwort des Körpers, die sich in allergischen Reaktionen darstellt und verstärktes Zellwachstum sein, wie aktuelle Studien zeigen.
Quelle: http://naturalsociety.com/supreme-court-of-philippines-confirms-gm-eggplant-ban/