Die Fraktionen von „Grünen“ und „Linken“ im Bundestag behaupten, der Einsatz des deutschen Militärs im Krieg in Syrien sei zwar verfassungswidrig, aber dagegen vor dem Verfassungsgericht klagen könnten sie nicht. Genau genommen stimmt das. Es ist dennnoch ein Beispiel der perfiden Heuchelei der parlamentarischen Scheinopposition. Klagen nämlich kann die Landesregierung von „Die Linke“ unter Beteiligung der „Grünen“ in Thüringen.
Katja Keul, die rechtspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Parlament der Republik über die Haus- und Hofpostille ihrer Partei, die bellizistische „taz“ am 3. Dezember:
„Obwohl ich den Bundeswehreinsatz in Syrien für völkerrechts- und verfassungswidrig halte, wäre eine Klage der Opposition derzeit unzulässig“
Die Argumentation der Scheinopposition:“es gibt keine entsprechende Klageart“.
Eine Organklage einer Fraktion könne nur die Rechte des Parlaments einklagen, etwa bei mandatlosem Kriegseinsatz des Militärs. So das Parlament aber gefragt werde, wie es beim Beschluss des Bundestages zum Einsatz der deutschen Luftwaffe mit Tornado-Kampfbombern im Syrien-Krieg ja der Fall sei (hier das Abstimmungsergebnis vom 4. Dezember), könne eine Bundestagsfraktion selbst gegen einen offenkundig verfassungswidrigen Kriegseinsatz des Militärs nicht vor dem Verfassungsgericht klagen.
Heute gab die Regierung über die „Bild“-Zeitung bekannt, dass auch deutsches Militär in AWACS-Lufteinheiten im Syrien-Krieg eingesetzt werden soll (und mutmaßlich bereits wird) und zwar komplett ohne Bundestagsmandat, weil ein „Einsatz von Waffengewalt derzeit nicht zu erwarten“ sei (!?). Die „Opposition“ wurde von der Regierung mit einem Schreiben vom 18. Dezember darüber in Kenntnis gesetzt. „Grüne“ und „Linke“ taten nichts, sondern fuhren in Urlaub. Selbst jetzt ist von einer Verfassungsklage nicht die Rede, obwohl gegen den mandatlosen AWACS-Einsatz nun auch eine Organklage der Bundestagsfraktionen „Die Linke“ und „Bündnis 90/Die Grünen“ möglich wäre.
Doch bereits vor der nun in einer typischen „Mission Creep“ ausgeweiteten Verwicklung Deutschlands in den Syrien-Krieg hätte die Bundestags-„Opposition“ jederzeit vor dem Verfassungsgericht alle Áktivitäten der Bundesregierung bis ins kleinste Detail auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen können, natürlich auch die Kriegseinsätze des Militärs, natürlich auch den am 4. Dezember „im Höllentempo“ abgenickten Einsatz der deutschen Luftwaffe mit Tornado-Kampfbomber im Syrien-Krieg.
Die „taz“ ging am 3. Dezember auf diesen heiklen Punkt einer „abstrakten Normenkontrolle“ nach Grundgesetz Artikel 93 wie folgt ein:
„Auch eine abstrakte Normenkontrolle ist gegen den Syrien-Beschluss des Deutschen Bundestags nicht möglich. Zum einen ist der Beschluss kein Gesetz. Doch selbst wenn man die Normenkontrolle auf Bundeswehrmandate kreativ ausweitet, dann müsste sie doch von mindestens 25 Prozent der Abgeordneten unterstützt werden. Grüne und Linke haben derzeit aber zusammen nur rund 20 Prozent der Sitze im Parlament.“
Für wie dumm halten die „taz“, die Scheinopposition aus „Grünen“ und „Linken“ mit ihren ganzen Rechtsexperten eigentlich 80 Millionen Menschen?
Artikel 93 Grundgesetz lautet wie folgt:
„(1) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet:
1. über die Auslegung dieses Grundgesetzes aus Anlaß von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten eines obersten Bundesorgans oder anderer Beteiligter, die durch dieses Grundgesetz oder in der Geschäftsordnung eines obersten Bundesorgans mit eigenen Rechten ausgestattet sind;
2. bei Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln über die förmliche und sachliche Vereinbarkeit von Bundesrecht oder Landesrecht mit diesem Grundgesetze oder die Vereinbarkeit von Landesrecht mit sonstigem Bundesrechte auf Antrag der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Viertels der Mitglieder des Bundestages;„
Worauf wir also bereits im Zuge der Massenüberwachung der Bevölkerung hinwiesen, bei der die Scheinopposition ebenfalls Hilflosigkeit heuchelt:
die von „Die Linke“ mit Beteiligung von „Bündnis 90/Die Grünen“ geführte Landesregierung von Thüringen kann jederzeit eine „abstrakte Normenkontrolle“ der Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht beantragen. Jederzeit. Und zwar alle Aktivitäten der Bundesregierung betreffend, nicht nur die Kriegseinsätze in Syrien und Irak.
(…)
Artikel zum Thema:
22.02.2015 Landesregierung Thüringen: Beantragen Sie eine „abstrakte Normenkontrolle“ der „Auslegung“ des Grundgesetzes durch die Regierung
Artikel 93 Grundgesetz berechtigt jede Landesregierung, Gesetze und Aktivitäten von Bundestag, Bundesregierung und Bundesbehörden durch das Bundesverfassungsgericht auf deren Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen.
Link zu „Bild“ hinzugefügt am 28.03.2016