Urteil im Mai-Krawalle-Prozess „Im Zweifel für die Angeklagten“

Das Berliner Landgericht hat heute zwei Schüler mangels Beweisen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen die beiden Jugendlichen Anklage wegen Mordversuchs erhoben und mehrjährige Haftstrafen gefordert, die Verteidigung hingegen plädierte auf Freispruch.

Zu den Krawallen am Abend des 1. Mai 2009 in Kreuzberg sollen sie eine Brandflasche auf Polizisten geworfen haben, die eine Frau schwer verletzt hatte. Dabei wurden sie nach Angaben der Polizei von Beamten in Zivil beobachtet.

In der Urteilsbegründung hiess es, es hatte sich „nicht mit der für die Verurteilung erforderlichen Sicherheit feststellen lassen, dass es die beiden Angeklagten waren.“

Richterin Petra Müller sagte „Im Zweifel waren die Angeklagten freizusprechen.“, berichtete heute die Märkische Allgemeine.

Weiterhin sagte die Richterin, dass man nicht an den Aussagen der Beamten zweifeln würde, aber es seien weitere Jugendliche mit ähnlicher Kleidung dort gewesen und eine Verwechslung könnte nicht auszuschliessen sein.

In den Aussagen der Polizisten hiess es, sie hätten die jungen Männer beim Werfen und danach bis zur Festnahme „fast durchgängig“ beobachtet, schrieb die Zeitung.

Die Jugendlichen werden für die lange Untersuchungshaft entschädigt, hiess es.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die Staatsanwaltschaft kündigte Revision beim Bundesgerichtshof an.

Quelle: http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11717153/492558/Freispruch-nach-Maikrawallen-aus-Beweismangel.html

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