Die Maulhelden der Landesregierung Bayern und der „Christlich-Sozialen Union“ haben immer noch keine Verfassungsklage gegen die Bundesregierung eingereicht. Ihr Bittbrief an die Bundesregierung ohne Frist und juristische Wirkung ist eine beschämende, lächerliche Farce. Warum beschädigt sich die Landesregierung Bayern und die C.S.U., ein halbes Jahr nach Beginn von Operation Asyl, immer noch dermaßen selbst und hilft ihrer vermeintlichen Konkurrenz, den Surrealisten der „Alternative für Deutschland“ bald über die 15-Prozent-Marke?
Nun, weil die Bayern und die C.S.U. mit einer Verfassungsklage gegen die Bundesregierung
1) die Republik wieder in Funktion setzen würden, die der Staat vor zweieinhalb Jahren außer Funktion gesetzt hat,
2) ihre Scheinopposition von „Die Linke“ und „Bündnis 90/Die Grünen“ irreparabel beschädigen und als Heuchler entlarven würden, woran die C.S.U. offensichtlich kein Interesse hat, sowie
3) 80 Millionen zum Denken unfähige Untertanen erklären müssten, warum Staat und Regierung doch nicht alles mit ihnen machen können, obwohl sie Europäer sind.
Artikel 93 Grundgesetz berechtigt jede Landesregierung, Gesetze und Aktivitäten von Bundestag, Bundesregierung und Bundesbehörden durch das Bundesverfassungsgericht auf deren Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen. Das macht nur keine. Explizit die Landesregierung Thüringen nicht, mit ihrer Scheinopposition von „Die Linke“ und „Bündnis 90/Die Grünen“. (22. Februar 2015, Landesregierung Thüringen: Beantragen Sie eine „abstrakte Normenkontrolle“ der „Auslegung“ des Grundgesetzes durch die Regierung)
Der seit anderthalb Jahren ergebnislos agierende „Untersuchungsausschuss“ des Bundestages zu Umtrieben von Bundesnachrichtendienst in der Massenüberwachung ist genauso eine Farce wie diese beiden Parteien und ihre seit zweieinhalb Jahren nicht, falsch oder ohne Eilantrag gestellten Verfassungsklagen ohne Ergebnis. Ebenfalls droht die Landesregierung Bayern die perfide Kollaboration der Scheinopposition, sämtlicher etablierten Journalisten und der Mischpoke von Juristen bei den Kriegen in Irak und Syrien auffliegen zu lassen. Denn auch gegen diese hätte die Landesregierung Thüringen jederzeit nach Artikel 93 eine „abstrakte Normenkontrolle“ der Bundesregierung durch das Bundesverfassungsgericht in Gang setzen können, anstatt sich mit der Lüge rauszureden, gegen einen verfassungswidrigen Krieg der Regierung könne man ja nicht klagen. (27. Dezember 2015, Natürlich kann die „Opposition“ gegen den Bundeswehr-Einsatz in Syrien klagen)
Was das Bundesverfassungsgericht angeht: wie jämmerlich dieses ist, mag jeder für sich selbst beurteilen. Zu diesem bekannt putschistischen Geschwafel der paneuropäischen und bellizistischen Ideologen der „taz“ übergibt sich jeder Kommentar von selbst.
Das Grundgesetz wird sich durchsetzen, über kurz oder lang. Mögen diese Feiglinge, die sich „christlich-sozial“ nennen – und es genauso wenig sind wie die „Opposition“ eine ist – sich weiter jämmerlich winden und sich vor der Verantwortung für Republik und Verfassung drücken.
Wie in der sogenannten „Euro-Krise“ gilt, egal ob für, gegen, wegen irgendwas und irgendwen, Flüchtlinge, Währungssystem, Weltuntergang und / oder kleine grüne Politmännchen vom Mars:
Regierung, Staat, Funktionäre haben sich an das Grundgesetz zu halten. Und damit Schluss.